In einem Aufsehen erregenden Urteil hat der Bundesfinanzhof die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts verworfen, das den Trägerverein des globalisierungskritischen Netzwerks Attac als gemeinnützig eingestuft hatte. Die Entscheidung hat weit über den Einzelfall hinaus Brisanz, insofern sie dem politischen Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen klare Grenzen setzt. Ein Kommentar.