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Wie Deutschland die russische “Schattenflotte” ergreifen und die Internationale Ordnung mitgestalten kann

25. February 2026

Die jüngste Taktik der “Schattenflotte”, ohne gültige Nationalflagge zu fahren, bietet den europäischen Staaten eine seltene Gelegenheit, im Rahmen des Völkerrechts entschlossen gegen sie vorzugehen. Dabei würde die Schattenflotte nicht nur bekämpft und die Finanzierung des russischen Krieges geschwächt, sondern auch die derzeit neu entstehende globale Ordnung zugunsten von Transparenz, Verantwortung, und Rechtsstaatlichkeit auf See aktiv mitgestaltet. Für Deutschland und andere europäische Länder dürften jedoch Reformen des innerstaatlichen Rechts zur Ausweitung der Strafgerichtsbarkeit auf staatenlose Schiffe erforderlich sein, um europäischen Sanktionen mehr Wirksamkeit zu gewährleisten.

Seit 2022 hat sich eine Schattenflotte – die Schiffe, die zur Umgehung von Sanktionen gegen russische und iranische Öl- und Gasexporte eingesetzt werden – bereits unterschiedlicher Taktiken bedient, um russische Kohlenwasserstoffe weltweit auf den Markt zu bringen. Die europäischen Staaten, die sich in Innen- wie Außenpolitik der Rechtsordnung verpflichtet haben, stehen vor einem Dilemma: Wie können sie dieses Phänomen eindämmen, ohne selbst Akte der Gesetzlosigkeit anzuerkennen? Das fundamentale völkerrechtliche Prinzip der Flaggenstaatkontrolle hat Entscheidungsträger frustriert. Dadurch musste sich Europa mit Sanktionen statt Beschlagnahme zufriedengeben, während Tanker weiter durch die stark befahrenen europäischen Gewässer fahren und den russischen Krieg gegen die Ukraine finanzieren.

Die staatenlose Schattenflotte: Gelegenheit und rechtliche Grauzone

Im vergangenen Jahr hat die Schattenflotte eine neue, ungewöhnliche Taktik übernommen – das Fahren unter falscher Flagge. Dieses Vorgehen führt die Flotte in eine rechtliche Grauzone mit praktischen Auswirkungen auf den Handlungsspielraum europäischer Staaten. Die Vergabe einer Flagge ist das Vorrecht des jeweiligen Staates, aber viele kleine Staaten haben die Führung ihres Schiffsregisters an Privatfirmen ausgelagert. So stellen seit mehreren Jahren private, betrügerische Register Dokumente im Namen von Staaten aus, die sie nicht dazu autorisiert haben. Seit sie 2025 den Zugang zu traditionellen „Billigflaggen“ wie Panama verlor, hat sich die Schattenflotte immer häufiger an diese Akteure gewandt. Sie hat damit begonnen, fälschlicherweise die Flagge von Ländern wie Guyana, Kamerun, Simbabwe, oder Madagaskar zu beanspruchen, die in den letzten Monaten alle Alarm um diese Situation geschlagen haben.

Staatenlose Schiffe (auch “Schiffe ohne Staatsangehörigkeit”) befinden sich in einer rechtlichen Grauzone: Einige Wissenschaftler*innen argumentieren, dass jeder Staat Gerichtsbarkeit über ein staatenloses Schiff ausüben kann, als würde es unter der Flagge dieses Staates fahren. Nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) und dem Völkergewohnheitsrecht hat der Flaggenstaat normalerweise die ausschließliche Gerichtsbarkeit über ein Schiff, mit nur sehr engen Ausnahmen für andere Staaten wie z.B. Küstenstaaten. Im Allgemein verletzen Staaten, die ein ausländisches Schiff wie ihr eigenes behandeln, also das Recht des betreffenden Flaggenstaates auf freie Schifffahrt. Wenn ein Schiff jedoch keinen Flaggenstaat hat, gibt es keinen Staat, dem Schaden zugefügt oder gegen den protestiert werden könnte. Dass solche Schiffe, wenn sie nicht kontrolliert werden, rechtsfreie Räume sein könnten, ist ein überzeugendes Argument dafür, dass Staaten, die sich für eine geltende internationale Ordnung auf See einsetzen, ihre Gerichtsbarkeit über staatenlose Schiffe entschlossen geltend machen sollten.

Nach Artikel 110 SRÜ dürfen Staaten an Bord eines Schiffs gehen, wenn es unter Verdacht steht, staatenlos zu sein. Der Artikel schweigt allerdings darüber, was als nächstes kommt. Dies schafft eine rechtliche Gelegenheit in Bezug auf die Gerichtsbarkeit, doch Staaten müssen sowohl den politischen Willen zeigen als auch über die richtigen rechtlichen Instrumente verfügen, um diese Gelegenheit nutzen zu können.

Seit Beginn der neuen Taktik werfen Expert*innen für maritime Sicherheit und Recht die Frage auf, warum nicht mehr europäische Staaten dieses Argument nutzen, um staatenlose Schattentanker zu beschlagnahmen und damit sicherheitspolitische und ökologische Bedrohungen zu entschärfen. Das jüngste deutsche Beispiel stammt vom 28. Januar, als MdB Robin Wagener Außenminister Johann Wadephul fragte, warum Deutschland angesichts der Umstellung auf falsche Flaggen nicht härter gegen die Schattenflotte vorgeht. Wadephul antwortete, dass ein gültiges Rechtsverfahren für die deutschen Interesse von entscheidender Bedeutung sei – und, dass das Seerecht „der derzeitigen Situation nicht vollkommen gerecht“ werde. Darin liegt das Hauptproblem: Die meisten nationalen Rechtssysteme sind nach wie vor schlecht gerüstet, um mit staatenlosen Handelsschiffen umzugehen. Diese Lücke stellt das „legal finish“ oder die rechtliche Abwicklung – die Möglichkeit, das an Board gehen in eine erfolgreiche Strafverfolgung umzusetzen – in Frage.

Nationale rechtliche Hürden

Die innerstaatlichen rechtlichen Probleme lassen sich auf Fragen der Gerichtsbarkeit und Vollstreckung von Rechtsprechung herunterbrechen. Viele nationale sanktionsrelevante Gesetze erweitern die Zuständigkeit nationaler Gerichte nur auf die eigenen Schiffe, nicht jedoch auf staatenlose Schiffe. Dies kann eine fatale rechtliche Schwäche vor jedem nationalen Gericht bedeuten, die die Möglichkeit für juristische Verfahren auf nationaler Ebene verhindert. Einzelne Staaten haben in den vergangenen Jahren jedoch begonnen, Gesetze zu erlassen, die auf staatenlose Schiffe ausgerichtet sind.

Ein indisches Gesetz aus dem Jahr 2025 erlaubt es der Regierung, alle staatenlosen Schiffe zu beschlagnahmen, die sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone Indiens befinden. Dieses Gesetz wurde möglicherweise diesen Monat genutzt, um einige Tanker mit Verbindungen mit Iran zu beschlagnahmen. Der britische Sanctions and Anti-Money Laundering Act (2018) gilt für Schiffe, die nicht gemäß den Gesetzen eines anderen Staates registriert sind – d.h. staatenlose Schiffe –, deren Eigentümer*innen jedoch Verbindungen zum Vereinigten Königreich haben. Die USA verfügen über mehrere Gesetze und langjährige Erfahrung in der Rechtsausübung über staatenlose Schiffe, worauf die USA sich wahrscheinlich verlassen haben, als sie Tanker vor der Küste von Venezuela beschlagnahmten.
Deutschland hingegen scheint keine relevanten Gesetze zu haben, die ausdrücklich staatenlose Schiffe oder Schiffe ohne Staatsangehörigkeit betreffen. Das Strafgesetzbuch beschränkt die Gerichtsbarkeit auf deutsche Schiffe, und die Ausnahmen in den Abschnitten 5 und 6 dürften kaum auf Sanktionsverstöße Anwendung finden. Ebenso ist das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) auf deutsche Staatsangehörige beschränkt. Mindestens zwei Umweltgesetze gelten für alle Schiffe, auch für Staatenlose. Auf dieser Grundlage würden Straftaten jedoch nur mit Bußgeld in einer Höhe von 10,000 bis 50,000 Euro bestraft, was keine effektive Abschreckung schafft. In ähnlicher Weise hat Frankreich seit Dezember zwei sanktionierte Tanker beschlagnahmt, nur um sie und ihre Frachten schnell wieder freizugeben. Im jüngsten Fall wurde das betreffende Schiff nur mit einer Geldstrafe belegt, weil es keinen Beweis seiner Staatsangehörigkeit vorgelegt hat.

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates verbietet jedoch, russisches Rohöl oder Erdölerzeugnisse “zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen”. Eine ausdrückliche Ausweitung dieser Regelung auf staatenlose Schiffe in EU-Verordnungen und deutschem Recht könnte eine Grundlage für die Beschlagnahme staatenloser, mit Sanktionen belegter Schiffe und ihrer Ladungen bieten. Eine gleichzeitige Rechtsreform durch mehrere EU-Mitglieder, die von der Schattenflotte betroffen sind, würde mehr Durchsetzungsmöglichkeiten schaffen und sowohl Russland als auch internationalen Gerichten gegenüber eine gemeinsame europäische Auslegung der Gerichtsbarkeit über staatenlose Schiffe signalisieren. Das wird umso mehr von Bedeutung, wenn europäische Staaten dies als Teil einer formellen Strategie der Rechtspolitik betrachten, bei der das Recht als wichtiges Instrument der Staatsgewalt eingesetzt wird, um angesichts des gegenwärtigen Wandels der Weltordnung die internationalen Angelegenheiten zu gestalten.

Durchsetzungsbefugnisse sind eine weitere wichtige Hürde, bei der jedoch das derzeitige deutsche Recht ausreichend sein dürfte, wenn auch nicht ausreichend explizit. Das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) formuliert die Zuständigkeit des Bundes für die Tätigkeit der Schifffahrtspolizei “seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres, wenn das Völkerrecht dies zulässt oder erfordert.” Diese flexible Formulierung könnte ein Vorgehen gegen staatenlose Schiffe als zulässig im Sinne des Völkerrechts abdecken. Aber eine ausdrückliche Klarstellung, dass die Zuständigkeit der Schifffahrtspolizei auch staatenlose Schiffe umfasst, würde dies als deutsche Auslegung klarstellen. Großbritannien und Frankreich dienen an dieser Stelle als gute Beispiele für ausdrücklichere Gesetze: Der britische Policing and Crime Act weitet englische Gesetze explizit auf staatenlose Schiffe aus und ermächtigt die britische Strafverfolgungsbehörde, ihre Befugnisse auch im Fall von staatenlosen Schiffen anzuwenden, um diese Gesetze durchzusetzen. In ähnlicher Weise umfasst das französische Gesetz, das die Polizeitätigkeit der Marine Nationale regelt, ausdrücklich staatenlose Schiffe in französischen Gewässern und auf hoher See.

Russlands Antwort

Russland wird sicherlich zurückschlagen, aber unabhängig davon, ob dies mit Rhetorik, Gerichtsverfahren, oder Kriegsschiffbegleitung geschieht, werden sich die Maßnahmen Deutschlands und Europas lohnen. In einem Interview vom 17. Februar verurteilte der hochrangige Putin-Berater Nikolai Patruschev Europäische Gegenmaßnahmen als eine angebliche Blockade und kündigte eine russische Antwort durch „diplomatische und juristische Mechanismen“ an. Ein Gerichtsverfahren vor einem internationalen Gerichtshof wie dem Internationale Seegerichtshof in Hamburg (ITLOS) würde das Völkerrecht als Praxis bestärken und könnte auch dessen Umgang mit staatenlosen Schiffe klären. Falls solche Maßnahmen aus russischer Sicht scheitern, könnten nach Patruschev künftig russische Kriegsschiffe eingesetzt werden, um russische Tanker zu begleiten und zu schützen. Solche Einsätze wären aber kaum langfristig umsetzbar, inbesondere, wenn europäische Staaten Schiffe im Atlantik oder Mittelmeer statt der Ostsee beschlagnahmen würden. Stattdessen könnten unbefristete Langstrecken-Eskorten die russische Marine schnell an ihre Grenzen bringen – was für Europa ein Erfolg wäre.

Es ist wahrscheinlicher, dass die mit Russland verbündeten Schiffe der Schattenflotte künftig einfach unter russischer Flagge fahren werden – und sie damit Schatten und Risiko gegen Transparenz und Sicherheit eintauschen. So würde die europäische Gerichtsbarkeit wieder auf Ausnahme- und Einzelfälle beschränkt. Trotzdem wäre eine Reform des nationalen Rechts nicht überflüssig. Ganz im Gegenteil: Klare Gesetze und der politische Wille, sie durchzusetzen, könnten andere Schiffe davon abhalten, die Taktik der Schattenflotte zu kopieren. Und wenn Deutschland schnell handelt, um sein Toolkit nachzurüsten, könnte eine erweiterte deutsche Rechtsgrundlage einige Schiffe einfangen, bevor die Schattenflotte ihr Verhalten vollständig ändert.

Eine wehrhafte Ordnung erfordert, dass Staaten richtig ausgerüstet sind, um Völkerrecht durchzusetzen. Durch Änderungen im innerstaatlichen Recht kann Deutschland – entweder allein oder in Abstimmung mit europäischen Verbündeten – der Schattenflotte und der russischen Wirtschaft einen Schlag versetzen. Noch wichtiger ist vielleicht, dass diese Maßnahme Deutschland ermöglichen kann, die entstehende globale Ordnung aktiv mitzugestalten und deutsche Interessen in einer stabilen und regelbasierten internationalen Gesellschaft zu stärken.

Author(s)

Cornell Overfield

Cornell Overfield

Cornell Overfield specializes in the relationship between maritime law and national security policy. He was a visiting fellow at PRIF in 2025. ​​​​// Cornell Overfield ist Spezialist für die Beziehung zwischen Seerecht und nationaler Sicherheitspolitik. Im Jahr 2025 war er Gastwissenschaftler am PRIF.