Strafrecht gegen Radikalisierung – Der Schutz des öffentlichen Friedens in den „Dark Socials“
Wenn beispielsweise hetzerische Äußerungen in Messenger-Gruppen getätigt werden, wird das Strafrecht als Instrument zur Bekämpfung von Radikalisierung in Stellung gebracht – konkret durch Straftatbestände, die den öffentlichen Frieden schützen, wie etwa die Volksverhetzung (§ 130 StGB). Sie können als Spielregeln eines demokratischen Diskurses der Verbreitung extremistischen Gedankenguts entgegenstehen. Diese „Spielregeln“ müssen jedoch auch kritisch hinterfragt werden und dürfen nicht zu…