In Trümmern, aber tatsächlich zerstört? Eine Bestandsaufnahme des iranischen Nuklearprogramms
Nach den US-amerikanischen Militärschlägen im vergangenen Sommer gegen den Iran verkündete US-Präsident Trump sämtliche Nuklearanlagen des Landes seien vernichtet worden. Während andere Stimmen weniger weitreichende Einschätzungen verlauten ließen, zeigte sich dennoch, dass mehrere Anlagen signifikanten Schaden erlitten haben. Nichtsdestotrotz wurden in den Kriegshandlungen seit dem 28. Februar 2026 erneut Anlagen des angeblich komplett zerstörten iranischen Nuklearprogramms angegriffen. Dieser Blogpost diskutiert die Aussicht auf eine iranische Nuklearwaffe und legt dar, warum militärische Mittel die Verhinderung einer iranischen Nuklearwaffe erschweren.
Der gegenwärtige Zustand des iranischen Nuklearprogramms ist besorgniserregend: Seit den US-amerikanisch-israelischen Angriffen im vergangenen Sommer hat die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) keine Möglichkeit gehabt, Bestände von hochangereichertem Uran (HEU) zu inspizieren. Insbesondere der Verbleib von 440 kg Uran, welches zu 60% angereichert ist, ist Gegenstand aktueller Diskussionen. Die US-Geheimdienste und IAEO scheinen anzunehmen, dass sich das Uran im unterirdischen Komplex der Isfahan-Anlage befindet. Diese wurde im vergangenen Jahr schwer beschädigt, Zugänge sind verschüttet. Es ist IAEO-Inspekteur:innen seitdem nicht möglich zu überprüfen, ob das Material zugänglich ist, ob Behälter beschädigt sind und ob sich das Uran tatsächlich dort befindet. Eine oft übersehene Tatsache ist, dass 60-prozentig angereichertes Uran auch ohne weitere Anreicherung ausreicht, um eine einfache Kernwaffe zu bauen. Da im Iran außerdem fortgeschrittenes Wissen zum Bau von Atomwaffen aus einem gescheiterten, geheimen Kernwaffenprogramm Anfang der 2000er Jahre existiert, wäre es in einem Worst-Case-Szenario denkbar, dass die Konstruktion einer Waffe in wenigen Monaten gelingen könnte.
Aber auch falls die Bestände des HEUs für den Iran nicht zugänglich sind, ist die Gefahr einer iranischen Atomwaffe weiterhin gegeben, da schlicht weiteres Uran angereichert werden könnte. Israel und die USA haben im Zwölftagekrieg im Juni 2025 sowie in den vergangenen Wochen die iranischen Urananreicherungsanlagen angegriffen, unter anderem mit bunkerbrechenden Waffen, und schwer beschädigt. Selbst wenn diese Anlagen vollständig ausgeschaltet wurden, besteht weiterhin die Möglichkeit iranischer Urananreicherung. Seit 2021 hat die IAEO keinen Zugang mehr zu den iranischen Produktionsanlagen der Zentrifugen, die zur Anreicherung verwendet werden; die IAEO hat somit kein Wissen darüber, wie viele Zentrifugen im Iran seitdem produziert wurden und an welchen Standorten zusätzlich zu den bekannten Anreicherungsanlagen sich diese befinden. Der Iran hat bereits im vergangenen Jahr eine neue Anreicherungsanlage angemeldet, darüber hinaus ist Satellitenaufnahmen zu entnehmen, dass seit den Angriffen zunehmend an einer unterirdischen, durch einen darüberliegenden Berg verstärkten Anlage gearbeitet wird, deren Zweck derzeit unklar ist.
Die militärischen Angriffe haben die Gefahr einer iranischen Nuklearwaffe nicht aus der Welt geschafft. Unzweifelhaft wurde das Anreicherungsprogramm schwer getroffen – bestehendes Material, Zentrifugen und Wissen ermöglichen dem Iran aber weiterhin mittelfristig den Bau einer Atomwaffe.
Problemlösung mit „Bunker-busters“? Das iranische Nuklearprogramm und die Angriffe im Überblick
Der Iran verfügt über ein umfassendes Nuklearprogramm und ist Mitglied im Atomwaffensperrvertrag (NVV). Dadurch verpflichtet er sich, sein Nuklearprogramm ausschließlich für zivile Zwecke zu nutzen, Angaben zu Nuklearanlagen und Spaltmaterial gegenüber der IAEO zu machen sowie Inspektionen durch die IAEO zu ermöglichen. Dennoch wurde bis 2003 ein geheimes Kernwaffenprogramm im Iran verfolgt. Zwar gelang es später, eine internationale Kontrolle des Nuklearprogramms durchzusetzen. Ob das Nuklearprogramm (ausschließlich) zivilen Zwecken dient, war in den vergangenen Jahrzehnten aber weiterhin Gegenstand internationaler Diskussionen, unter anderem, weil die tatsächliche Größe des Programms verschleiert wurde und mehrere Anlagen nicht gegenüber der IAEO deklariert wurden. Trotz der Anreicherung von Uran auf ein Niveau oberhalb ziviler Nutzbarkeit fehlen stichhaltige Hinweise, dass vor dem Zwölftagekrieg der Bau einer Atomwaffe unmittelbar bevorstand.
Grundsätzlich gibt es zwei Pfade, um aus einem zivilen Nuklearprogramm auszubrechen und Atomwaffen herzustellen. Entweder wird Uran auf HEU-Niveau (siehe Infobox „Anreicherung“) angereichert, wie oben bereits thematisiert, oder Plutonium in Kernreaktoren produziert.
- Natürliches Uran hat einen Anreicherungsgrad von 0,72%, d.h. einen geringen Uran-235 Anteil. Es wird nur in einigen Forschungsreaktoren verwendet.
- Die meisten Atomkraftwerke zur Stromproduktion benötigen ein Anreichungsgrad von 3 – 5%. Unter dem Atomabkommen JCPOA ist ein maximaler Anreicherungsgrad von 3,67% erlaubt.
- Der höchste benötigte Anreicherungsgrad für einen iranischen Kernreaktor ist 20%.
- Der Iran hat auf bis zu 60% angereichertes Uran – ausreichend für mehrere Kernwaffen.
- Ab einem Anreicherungsgrad von ca. 90% spricht man von waffenfähigem Material, allerdings reicht theoretisch bereits ein Anreichungsgrad von ca. 20% für einfache Atomwaffen aus. Gleichzeitig gilt: Je geringer der Anreicherungsgrad, desto mehr Uran wird benötigt, d.h. die Waffe wird schwerer.
Anreicherung ist nicht linear: Je höher der Anreicherungsgrad, desto geringer der Aufwand, um höhere Anreicherungsgrade zu erreichen. Soll z.B. natürliches Uran auf 90% angereicht werden, so wird für die Anreicherung auf 3% zwei Drittel der Gesamtzeit benötigt und von 3% auf 90% nur noch ein Drittel. Somit kann niedrig angereichertes Uran schnell waffenfähig angereichert werden.

Alarmierend ist derzeit der HEU-Pfad, gegen den sich die Angriffe hauptsächlich gerichtet haben. Im Iran wurde in jüngster Vergangenheit an mindestens zwei Standorten (Fordow, Natanz) Urananreicherung betrieben, ein dritter Standort ist geplant (Isfahan). Ob weitere Anreichung an unbekannten Anlagen stattfindet, ist derzeit unbekannt. Bis 2021 hat die IAEO ebenfalls die Produktionsanlagen für Anreicherungszentrifugen überwacht.
Plutonium für Waffen könnte prinzipiell an drei Reaktoranlagen hergestellt werden. Hierbei handelt es sich um zwei kleinere Forschungseinrichtungen (Arak, Teheran) und das einzige iranische Kernkraftwerk zur Stromproduktion (Buschehr), das nur eingeschränkt zur Plutoniumproduktion geeignet wäre. Der Arak–Forschungsreaktor ist bisher zwar nicht in Betrieb genommen, könnte aber potenziell zur Plutoniumproduktion genutzt werden. Eine wichtige Anlage, um den Plutoniumpfad für eine potenzielle iranische Atomwaffe zu nutzen, fehlt im Übrigen: Es würden Weiteraufbereitungsanlagen benötigt, die das Plutonium aus Kernreaktoren vom restlichen nuklearen Abfall abtrennen. Der Plutoniumpfad erscheint also unwahrscheinlich.
Bis zum Zwölfttagekrieg im Juni 2025 hat die IAEO Inspektionen in den bestehenden Anlagen durchgeführt, auf denen auch der heutige Kenntnisstand zu den Beständen an HEU beruht. Die teilweise unterirdisch gelegenen Anreicherungsanlagen wurden im Zwölftagekrieg angegriffen, im März 2026 gab es erneut Angriffe auf die Anlage in Natanz. Die IAEO konnte seit dem Zwölftagekrieg keine Anreicherungsanlagen mehr inspizieren.
Die Reaktoren in Teheran und Buschehr wurden bisher nicht direkt angegriffen und konnten nach dem Zwölftagekrieg von der IAEO wieder inspiziert werden. Es gab jedoch wiederholte Einschläge in der Nähe des Buschehr-Reaktors und Trump droht wiederholt mit Angriffen auf Kraftwerke, sollte die Straße von Hormus weiterhin vom Iran blockiert bleiben. Ein Beschuss des Buschehr-Reaktors wäre höchst risikoreich, handelt es sich hierbei um ein laufendes Kernkraftwerk mit mehreren Dutzend Tonnen radioaktivem Brennstoff. Auch Angriffe, die nicht den Reaktorkern selbst, aber Versorgungsleitungen treffen, können zu ernsthaften nuklearen Unfällen führen. Der Arak-Reaktor wurde im Zwölftagekrieg wie auch im März 2026 von Israel beschossen und schwer beschädigt.
Militärangriffe haben zudem weitere Anlagen des iranischen Nuklearprogramms, z.B. Metallverarbeitungseinrichtungen in Isfahan, beschädigt, die nötig wären, um aus dem vorhandenen HEU eine Kernwaffe zu bauen. Diese Anlagen könnten jedoch wiederaufgebaut werden, möglicherweise an geschützten Standorten.
Internationale Überwachung des iranischen Nuklearprogramms: Das gab es schon mal!
Um Vertrauen in die ausschließliche zivile Nutzung des iranischen Nuklearprogramms zu gewinnen ist internationale Überwachung notwendig. Tatsächlich hat und hätte das vielfach zitierte Atomabkommen (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) diese Einhegung des iranischen Nuklearprogramms sicherstellen können. Es lohnt sich, die Inhalte des Abkommens nachzuvollziehen, da diese zeigen, welche Aspekte Teil eines zukünftigen Abkommens sein könnten.
Das 2015 abgeschlossene Atomabkommen JCPOA zwischen China, Deutschland, EU, Frankreich, Großbritannien, Iran, USA und Russland hat die latente Gefahr einer iranischen Nuklearwaffe adressiert. Im Gegenzug zu Sanktionserleichterungen stimmte der Iran Beschränkungen des eigenen Nuklearprogramms zu, die über die Verpflichtungen des NVV hinausgehen. Die Beschränkungen verfolgten das Ziel, dass das iranische Nuklearprogramm als ziviles Programm weiterhin existiert, gleichzeitig aber die Produktion waffenfähiger Spaltmaterialien erschwert wird. Die Einschränkungen waren derart gestaltet, dass ein iranisches „Ausbrechen“ aus den Verpflichtungen des JCPOA zügig erkannt worden wäre. Es hätte anstatt weniger Wochen oder Monate mindestens ein Jahr gedauert, um ausreichend Material für eine Kernwaffe zu produzieren. Somit hätte die internationale Gemeinschaft ausreichend Zeit zu reagieren.
Der JCPOA beschäftigt sich sowohl mit der Produktion von Plutonium als auch mit HEU. Um den Plutoniumpfad einzuschränken, wurde im Rahmen des JCPOA der Umbau des Arak-Forschungsreaktors vereinbart, um militärische Plutoniumproduktion zu erschweren, aber Forschung weiterhin zu ermöglichen. Ein zentraler Bestandteil des Plutoniumpfads, die oben genannten Wiederaufbereitungsanlagen, wurden gänzlich verboten, ebenso Forschung in diesem Bereich, was eine hohe Barriere gegen die Produktion von Plutonium darstellte.
Der HEU-Pfad wurde hauptsächlich durch zwei Arten von Einschränkungen erschwert. Zum einen wurde in den Anlagen Fordow und Natanz die Anzahl und Art der Zentrifugen beschränkt. Zum anderen wurde festgelegt, wieviel Uran zu welchem Anreicherungsgrad hergestellt werden darf, um einerseits dem Iran Brennstoffproduktion für seine Reaktoren zu ermöglichen, aber andererseits zu verhindern, dass überschüssiges angereichertes Uran angesammelt werden kann, welches sich schnell zu einem waffenfähigen Niveau anreichern ließe (siehe Infobox).

Der JCPOA hat seine Wirkung aber nicht allein durch die Beschränkungen des Nuklearprogramms entfaltet, sondern in Verbindung mit umfassenden Sicherungsmaßnahmen der IAEO. Diese beinhalteten z.B. regelmäßige Inspektion von Nuklearanlagen, aber auch Satellitenobservationen, um potenzielle versteckte Anlagen zu finden. Die Sicherungsmaßnahmen der IAEO existieren in allen Nicht-Kernwaffenstaaten des NVVs, im Iran wurden diese durch den JCPOA jedoch wesentlich umfassender. Kein anderes Nuklearprogramm stand zu der Zeit unter weitergehender internationaler Überwachung.
Nachdem die USA das Abkommen im Jahr 2018 verlassen haben und den Iran mit Sanktionen belegt haben, bestand der JCPOA weiterhin fort und der Iran hielt sich zunächst an die Bestimmungen. In den folgenden Jahren wurde das Abkommen von iranischer Seite in Bezug auf Urananreicherung zunehmend verletzt, indem weit über JCPOA-Grenzwerte angereichert wurde, Überwachungskameras entfernt und verbotene moderne Zentrifugen installiert wurden; gleichzeitig war es der IAEO bis zum Zwölftagekrieg jedoch weiterhin möglich, Anlagen und Uranbestände zu inspizieren. Im Oktober 2025 verließ auch der Iran das Atomabkommen.
Mission Impossible? Warum Transparenz im iranischen Nuklearprogramm wiedererlangt werden muss
In dem Konglomerat an Kriegszielen seitens Israels und der USA findet sich regelmäßig die Verhinderung einer iranischen Atomwaffe wieder. Doch es zeigt sich, dass das iranische Nuklearprogramm mit militärischen Mitteln beschädigt und zurückgeworfen werden kann, aber nicht vollständig vernichtet. Die Situation ist wesentlich ungünstiger und undurchsichtiger als zu Zeiten des Atomabkommens: HEU-Bestände sind außerhalb internationaler Kontrolle (es gibt Spekulationen, ob US-Spezialkräfte diese sichern könnten, was jedoch mit enormen Herausforderungen und unklaren Erfolgsaussichten verbunden ist), es herrscht Unklarheit über die Anzahl von Anreicherungszentrifugen und neue Nuklearanlagen sind bereits im Bau. Das iranische Regime sitzt fest im Sattel und könnte den Krieg überdauern. Es ist also alles andere als unwahrscheinlich, dass nach dem Krieg die Urananreicherung im Iran fortgesetzt wird, außerhalb der Überwachung durch die IAEO, in geheimen und verbunkerten Anlagen. Auch ein Austritt aus dem NVV wird in der iranischen Legislative diskutiert.
Der Ausweg aus dieser Situation ist so naheliegend wie herausfordernd: Das iranische Nuklearprogramm muss wieder unter internationale Überwachung gestellt werden und die HEU-Anreicherung rückabgewickelt werden. Kurzfristig sollte die IAEO Zugang zu allen Nuklearanlagen erhalten, dazu ist auch notwendig, dass Israel und die USA von weiteren Angriffen auf diese absehen. Langfristig wäre eine Wiederaufnahme des Atomabkommens wünschenswert, aber politisch schwierig. Idealerweise würden (mindestens) drei Ziele in zukünftigen Verhandlungen erreicht: Erstens wird der IAEO durch Zugang zu Anlagen und Deklarationen seitens Iran ermöglicht, das iranische Nuklearprogramm vollständig zu erfassen und zu überwachen. Zweitens muss der Iran glaubhaft und transparent darlegen, dass er alle Pläne aufgibt, unter dem Schirm eines zivilen Nuklearprogramms an einem Atomwaffenprogramm zu arbeiten, inklusive Offenlegung von Zweck und Standorten aller Nuklearanlagen und Absehen von Urananreicherung oberhalb des Bedarfs für Kernreaktoren. Drittens müssen die USA und Israel zusichern, dass der Iran ein ziviles Nuklearprogramm unterhalten darf und dass Transparenz nicht missbraucht wird, um Anlagen zum Ziel zukünftiger Militärschläge werden zu lassen. Es ist nicht zu erwarten, dass militärische Mittel den Bau einer iranischen Atomwaffe schlussendlich und nachhaltig verhindern können.
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Fabian Unruh
