Ausstiegsbegleitung und Distanzierung bedürfen einer vollends vertraulichen, sozialtherapeutischen Arbeitsbeziehung. Nur institutions-externe, vorzüglich nichtstaatliche Mentor*innen können sie bereitstellen – Mentor*innen, die keiner amtlichen Berichtspflicht unterliegen. Zwingend erforderlich hierfür ist ein Zeugnisverweigerungsrecht für Ausstiegsbegleiter*innen. Denn jede öffentliche Zeugenaussage stellt die Glaubwürdigkeit der gesamten bundesweiten Ausstiegsarbeit in Frage. Extremismusprävention braucht aber vor allem gesellschaftliches Binnen-Vertrauen. Jedoch die derzeitige nationale Vertrauenslage ist schlecht – besonders zwischen Behörden und Zivilgesellschaft. Der Verfassungsschutz überprüft „Demokratie leben!“, Hessen erwog eine anlasslose Sicherheitsüberprüfung, Baden-Württemberg wickelt die zivilgesellschaftlichen Ausstiegsbegleiter*innen ab und stellt weisungspflichtige Bedienstete dafür ein. Es muss noch viel miteinander geredet werden.
Author: Harald Weilnböck
Dr. habil. Harald Weilnböck ist Mitbegründer von Cultures Interactive e. V. und leitete im Radicalisation Awareness Network (RAN) der Europäischen Kommission die Arbeitsgruppe RAN Derad („Deradicalisation and Exit Interventions“). Als Praktiker und Praxisforscher sowie Psychotherapeut ist er im Feld der intensivpädagogischen Extremismus-Prävention und Distanzierung tätig.