Ausstiegsbegleitung und Distanzierung bedürfen einer vollends vertraulichen, sozialtherapeutischen Arbeitsbeziehung. Nur institutions-externe, vorzüglich nichtstaatliche Mentor*innen können sie bereitstellen – Mentor*innen, die keiner amtlichen Berichtspflicht unterliegen. Zwingend erforderlich hierfür ist ein Zeugnisverweigerungsrecht für Ausstiegsbegleiter*innen. Denn jede öffentliche Zeugenaussage stellt die Glaubwürdigkeit der gesamten bundesweiten Ausstiegsarbeit in Frage. Extremismusprävention braucht aber vor allem gesellschaftliches Binnen-Vertrauen. Jedoch die derzeitige nationale Vertrauenslage ist schlecht – besonders zwischen Behörden und Zivilgesellschaft. Der Verfassungsschutz überprüft „Demokratie leben!“, Hessen erwog eine anlasslose Sicherheitsüberprüfung, Baden-Württemberg wickelt die zivilgesellschaftlichen Ausstiegsbegleiter*innen ab und stellt weisungspflichtige Bedienstete dafür ein. Es muss noch viel miteinander geredet werden.
Author: Tobias Meilicke
Tobias Meilicke ist seit 2015 Projektleiter von PROvention, der Präventions- und Beratungsstelle gegen religiös begründeten Extremismus in Schleswig-Holstein und seit November 2016 auch im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft „religiös begründeter Extremismus“. Darüber hinaus ist er zertifizierter Anti-Gewalt- und Deeskalationstrainer.