In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25. November 2020 zur Nutzung der US-Luftwaffenbasis Ramstein für Drohneneinsätze erkennt das Gericht erstmals die grundsätzliche Möglichkeit des Bestehens einer extraterritorialen Schutzpflicht der deutschen Staatsgewalt an. Danach können auch gegenüber im Ausland lebenden Ausländerinnen und Ausländern im Fall von Grundrechtsbeeinträchtigungen durch andere Staaten grundrechtliche Schutzpflichten bestehen. Bisher waren derartige Pflichten zum Ergreifen von staatlichen Schutzmaßnahmen lediglich in Inlandsfällen oder gegenüber Deutschen im Ausland anerkannt. Ungeachtet dieses grundsätzlichen Fortschritts wies das BVerwG jedoch im konkreten Fall einen individuellen Anspruch auf Schutz des Lebens dreier Kläger aus dem Jemen gegen die Bundesrepublik Deutschland zurück. Die folgenden Überlegungen beruhen auf der mündlichen Urteilsbegründung.
Author: Vera Strobel
Vera Strobel ist Doktorandin und Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht von Prof. Dr. Thilo Marauhn an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Sie promoviert zum Thema Strategische Prozessführung im Bereich des Völkerrechts und Humanitären Völkerrechts. / Vera Strobel is a doctoral researcher and research assistant at the Chair for Public Law and Public International Law of Prof. Dr. Thilo Marauhn at Justus Liebig University Giessen. Her research focuses on strategic litigation regarding public international law and international humanitarian law.