Schwarz-Weiß-Foto einer Welle im Sturm
Ein Interview mit der Politikwissenschaftlerin Asseburg hat heftige Reaktionen ausgelöst. | Foto: Inés Álvarez Fdez, Unsplash

Shitstorms gegen eine Nahost-Expertin: Über einseitige und polemische Einwände gegen ein Interview zum israelisch-palästinensischen Konflikt

Nach Aussagen vieler seiner eigenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch nach Einschätzun­gen von außen ist Israel gerade in einer bedrohlichen inneren Krise. Gleichzeitig findet in Deutschland ein Sturm im Wasserglas statt über ein ausführliches Interview in einem auf jün­gere Zuschauer zugeschnittenen youtube-Format (jung & naiv, Folge 647) über den israe­lisch-palästinensischen Konflikt. Dieser Blogartikel kommentiert das Interview und die an­schließende Debatte.

Eingeladen war Muriel Asseburg, promovierte Politikwissenschaftlerin mit den geprüften Nebenfächern Volkswirtschaft und Völkerrecht und seit vielen Jahren eine renommierte Nahost-Expertin der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin. Durch zahllose Texte hat sie sich Respekt und Hochachtung bei ihren wissenschaftlichen Kolleginnen und Kollegen und in weiten Kreisen der deutschen Politik erworben. Nicht zuletzt deswegen, weil sie auch die palästinensische Seite kennt. Da sitzt man als Wissenschaftlerin schnell zwischen allen Stühlen. Dieses Mal sind die Reaktionen der Anhänger einer entschieden pro-israelischen Sicht auf den Konflikt besonders heftig. Mir geht es hier darum, (1) eine hoch qualifizierte Kollegin gegen Falschaussagen, Unterstellungen und Diffamierungen in Schutz zu nehmen und (2) den Leserinnen und Lesern Möglichkeiten anzubieten, die Shitstorm-Debatte von seriösen Kontroversen zu unterscheiden.

Heftige Reaktionen

Die israelische Botschaft meldete sich mit ungewöhnlich undiplomatischen Tweets. Von „Antisemitismus in pseudoakademischem Milieu“ und „widerwärtiger Verharmlosung von Terror“ war da die Rede. Frau Asseburg lasse keine Gelegenheit aus, Israel zu beschimpfen, und habe doch die Chuzpe und die Frechheit, sich als Israel-Freundin zu präsentieren (Origi­nalton). Meron Mendel, der Leiter der Bildungsstätte Anne Frank, wurde als Feigenblatt für Israelhass abgekanzelt, als er sich über die Tonlage der Botschaft-Tweets beklagte. Sehr scharf kommentierte auch der Zentralrat der Juden das Interview. Er stellte in Frage, ob Frau Asseburg mit ihren „unwissenschaftlichen Analogien“ und ihrer „unsachlichen Kritik“ über­haupt geeignet sei, die Bundesregierung zu beraten. Der SWP, die ihre Mitarbeiterin mit kla­ren Worten gegen die Zumutungen des Botschafters verteidigt hatte, unterstellte er „reflex­hafte Wagenburg-Politik“.

Heftig fiel auch die Reaktion von Lisa Badum aus, einer Bundestagsabgeordneten der Grünen und Vizepräsidentin der Deutsch-israelischen Gesellschaft. In einem Beitrag für die Jüdische Allgemeine schrieb sie, da hätten zwei Deutsche (der Interviewer Tilo Jung und Frau Asse­burg) aus bequemer Entfernung darüber sinniert, welche Verteidigung Israel gestattet sei und welche nicht. Schließlich kämpfe Israel seit 75 Jahren um seine Existenz. Tatsächlich aber ging es in dem Interview darum, welche Formen des Widerstands gegen Besatzung oder Un­terdrückung völkerrechtlich zulässig sind. Nirgends stellt Frau Asseburg Israels Recht auf Verteidigung in Frage. Aber kämpfen denn die Palästinenser nicht auch seit 75 Jahren um ihre Existenz? Außerdem, so Frau Badum, habe Frau Asseburg die Lieferung deutscher U-Boote an Israel kritisiert. Auch davon kann keine Rede sein. Es wurde nur darüber gesprochen, wie es zur Anzahl der gelieferten Boote kam. Schließlich meinte Frau Badum, Frau Asseburg habe einen „Wunsch nach Schlussstrich“ unter die Debatte über die deutsche „Vergangenheit“ geäußert. Auch das ist frei erfunden. Nichts in Frau Asseburgs Interview oder in ihren Schriften deutet darauf hin.

Pro und contra Apartheid-Vorwurf

Besondere Empörung hat bei der Botschaft der Frau Asseburg unterstellte Apartheid-Vorwurf gegen Israel hervorgerufen. Die Diskussion ist für Vergiftungen besonders anfällig, weil viele Menschen mit Apartheid die südafrikanische Rassentrennung und die Diskriminierung Schwarzer Menschen in Verbindung bringen. Das ist aber im Völkerrecht nicht mehr Stand der Dinge. Heute müssen für eine Apartheid-Diagnose drei Kriterien erfüllt sein: a) die Ab­sicht einer „racial group“, die Herrschaft über eine andere aufrecht zu erhalten, b) systema­tische Unterdrückung, c) gravierende Rechtsverletzungen in Form unmenschlicher Behand­lung. Es geht also bei Apartheid um chronische Diskriminierung auf der Grundlage von „race“, Hautfarbe, Herkunft, national oder ethnisch zugeschriebener Identität.

Unter diesen Voraussetzungen wird die Frage, ob es in Israel und/oder in den besetzten Ge­bieten ein Apartheid-Regime gebe, auch in Israel selbst und in der jüdischen „Diaspora“ kontrovers diskutiert. Bei einer Umfrage unter jüdischen Amerikanerinnen und Amerikanern von 2021 stimmten immerhin 25 Prozent der Aussage zu, Israel sei ein Apartheid-Staat. Eine Befragung unter britischen Juden hatte schon 2015 eine 58-prozentige Zustimmung zu der Aussage ergeben, Israel wäre ein Apartheid-Staat, wenn es versuchen würde, seine Kontrolle innerhalb von Grenzen aufrechtzuerhalten, in denen mehr Araber als Juden lebten. Noch frü­her hatte im Februar 2002 Michael Benyair, 1993-1996 israelischer Generalstaatsanwalt während Jitzchak Rabins zweiter Regierung, in einem Interview für Le Monde zu Protokoll gegeben: Wenn zwei Völker weder denselben Status noch dieselben Rechte hätten, wo die Armee den Besitz des einen schütze und den des anderen zerstöre, wo Segregation in die Gesetze eingeschrieben sei, da gebe es keine andere Zustandsbeschreibung als Apartheid. In einem Gastkommentar für die Frankfurter Rundschau hat Benyair 2022 diese Einschätzung bestätigt.

Auch internationale Menschenrechtsorganisationen verwenden die Bezeichnung Apartheid für die Verhältnisse unter israelischer Besatzung. B’Tselem, die bekannteste israelische Men­schenrechtsgruppe, hat sich in einem Positionspapier von Anfang 2021 sogar entschieden, das israelische Kernland zusammen mit der West Bank und Gaza als ein mehrfach gestaffeltes System der Apartheid zu bezeichnen. Im Februar 2022 hat dann Amnesty International auf breiter empirischer Grundlage in einem ausführlichen Forschungsbericht schwere Apartheid-Vorwürfe gegen Israel erhoben. Frau Asseburg, die sich zu diesem Report schon schriftlich differenziert geäußert hatte, wiederholt im Interview, dass sie die Zustände im israelischen Kernland nicht als Apartheid-Regime charakterisieren würde. Auch sei sie nicht sicher, ob sich hinter der Realität der Besatzung, der Siedlungsexpansion und der Annexionen von An­fang an eine durchgängige Absicht ausmachen lasse, wie AI behauptet. Deshalb empfiehlt sie nachdrücklich, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Besatzung abzuwarten, um das ihn die Vollversammlung der Vereinten Nationen ersucht hat. Dazu noch ein Hinweis: Wer aktuelle Daten sucht, aber dem Report von Amnesty International misstraut, der schaue sich den Jahresbericht des US State Department über Menschenrechtsverletzungen in der gan­zen Welt an. Da ergeben sich für Israel and West Bank/Gaza sehr große Schnittmengen mit dem Bericht von AI, einschließlich der alltäglichen und fast immer ungesühnten Gewalt radi­kaler Siedler und der Armee gegen Palästinenserinnen und Palästinenser in der West Bank.

Legitimer oder illegitimer Widerstand

Andere Kritiker des Interviews wie z.B. Jürgen Kaube, einer der Herausgeber der FAZ, be­schuldigen Frau Asseburg vor allem einer Gleichsetzung der israelischen Politik gegenüber den Palästinensern mit Russlands Aggressionskrieg gegen die Ukraine. Der Hintergrund für dieses Thema ist die Frage, warum Deutschland in vielen Teilen der Welt nur wenig oder je­denfalls keine entschiedene Zustimmung für seine Haltung zu diesem Krieg bekommt. In der Diskussion macht Frau Asseburg in der Tat darauf aufmerksam, dass unter Palästinensern die Wahrnehmung einer Doppelmoral nicht nur Deutschlands, sondern des Westens insgesamt weit verbreitet ist; in Alltagssprache übersetzt: Sind die Palästinenser nicht auch der schwä­chere Teil in ihrem Konflikt mit Israel? Sind ihre Verluste an Menschenleben nicht drama­tisch höher als die auf der anderen Seite? Stehen denn palästinensische Truppen in Israel oder nicht doch israelische in Gebieten, die laut Völkerrecht den Palästinensern zustehen? Werden nicht palästinensische Städte immer wieder von Israel heftig bombardiert?

Wie die historische Erfahrung zeigt, hat jede Besetzung, die gegen den Willen der Besetzten erfolgte, fast zwangsläufig gewaltsamen Widerstand hervorgerufen. Ist es dann nicht nach­vollziehbar, so fragt Frau Asseburg weiter, wenn Palästinenser und Palästinenserinnen dage­gen protestieren, dass ihr bewaffneter Widerstand pauschal als Terrorismus bezeichnet wird, der bewaffnete Widerstand der Ukraine dagegen als legitim und unterstützenswert? Was die Legitimität bewaffneter Aktionen angeht, so stellt sie mehrfach klar, dass unterschiedslose oder unverhältnismäßige Gewalt und vor allem Gewalt gegen Zivilisten in jeder Konstellation völkerrechtlich unzulässig ist. Jürgen Kaube beklagt sich auch, Frau Asseburg referiere unkri­tisch die auf Seiten der Palästinenser weit verbreitete Begründung für ihren Widerstand, durch Verhandlungen hätten sie ja nichts erreicht. Das gilt aber spiegelbildlich doch genauso für die jüdische Seite. Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass Israel mit seiner kontinuier­lichen Siedlungsexpansion mindestens genauso viel Verantwortung für den mehrfach geschei­terten Friedensprozess trägt. Warum sollte auch sonst der berühmte israelische Schriftsteller David Grossman die jüdische Ansiedlung im Westjordanland als „eine große Katastrophe“ bezeichnen, wohlgemerkt nicht nur für die Palästinenser, sondern auch für die Juden.

Keine Unterstützung, aber Verständnis für BDS

Was BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) angeht, eine palästinensische Initiative, die ebenfalls heftige Kritik auf sich zieht, so wäre als erstes darauf hinzuweisen, dass Frau Asse­burg die Boykott-Bewegung auch im Interview nicht unterstützt; sie hält sie allerdings für eine legitime Form palästinensischen Protests gegen die Besatzung. Und sie räumt ein, dass sich unter den Befürwortern von BDS auch Antisemiten finden lassen, sieht die Bewegung aber nicht als per se antisemitisch. Auch deutsche Gerichte haben sich verschiedentlich gegen den pauschalen Verdacht auf Strafwürdigkeit einer Befürwortung von BDS ausgesprochen und verlangen konkrete Belege für mögliche antisemitische oder andere Straftatbestände, be­vor sie Verbote oder Raumkündigungen für zulässig erachten. Das Hauptargument für einen differenzierten Umgang mit BDS freilich ist die Gewaltfreiheit, zu der sich BDS durchgängig bekennt. Damit bietet die Bewegung eine Alternative für Palästinenser, die gute Gründe ha­ben, sich gegen die Besatzung zur Wehr zu setzen, sich aber ohne eine solche Alternative u.U. für gewaltsamen Widerstand entscheiden würden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Is­rael die politische Artikulation der palästinensischen Zivilgesellschaft auf vielfältige Weise einschränkt oder sogar unter Terrorismusverdacht stellt und verbietet.

Ein häufig geäußerter Vorwurf ist auch, dass aus den Reihen der Bewegung immer wieder die Ablehnung eines jüdischen Staates zu vernehmen sei. Dabei wäre freilich als erstes zu prüfen, ob es sich nicht vielleicht um die Befürwortung eines bi-nationalen Staates handelt, in dem Juden und Araber gleichberechtigt nebeneinander leben. Vor allem aber bleibt der zentrale Widerspruch bei diesem Thema zu bedenken. Denn wenn die Ablehnung eines jüdischen Staates im ehemaligen Mandatsgebiet Palästina ein Ausdruck von Antisemitismus sein soll, wie wäre dann die Ablehnung eines palästinensischen Staates in einem anderen Teil desselben zu bewerten; eine Position, die von maßgeblichen israelischen Politikern und ihrem Anhang nicht nur immer entschiedener vertreten, sondern auch konkret umgesetzt wird? Wäre das dann nicht Anti-Palästinismus? Man muss BDS nicht gut finden; viele Aktionen sind nicht nur politisch töricht, sondern auch inhaltlich oder moralisch nicht vertretbar. Aber Verständnis für die extrem belastete Situation der Palästinenser, aus der die Bewegung her­vorgegangen ist, so wie es Meron Mendel in einem Beitrag für die ZEIT artikuliert hat, sollte man eigentlich erwarten können. An amerikanischen Universitäten unterstützt sogar ein Teil der jüdischen Studierenden BDS. Maßen sich der Deutsche Bundestag, Herr Kaube, Frau Badum und viele Andere mit ihrer kompromisslosen Kritik an BDS also nicht nur ein Urteil darüber an, ob und wie sich Palästinenser gegen Besatzung und gravierende Menschenrechtsverletzungen gewaltfrei zur Wehr setzen dürfen, sondern auch darüber, wo und wie Juden und Nicht-Juden generell in allen Kontroversen über den Nahost-Konflikt zu stehen hätten, damit sie in Deutschland nicht als Antisemiten gelten?

Besonders verwerflich findet Jürgen Kaube, dass Frau Asseburg sich dagegen ausspricht, die BDS-Kampagne in eine Tradition mit der „Kauft nicht bei Juden“-Kampagne der Nazis zu stellen. Aber dieser Vergleich ist demagogisch, weil er den hoch bewaffneten Staat Israel, der wiederholt gezeigt hat, dass er sich mit Entschiedenheit zu behaupten weiß, mit einer im Ver­hältnis zur herrschenden Mehrheitsgesellschaft kleinen, wehrlosen und völlig unschuldigen Gruppe von Juden in Deutschland gleichsetzt, die gegen die gewaltsame Ausgrenzung durch eine diktatorische Gewaltherrschaft mit Massenanhang nicht den Hauch einer Chance hatte. Auf scharfe Kritik stößt bei ihm auch Frau Asseburgs Aussage, die Deutschen hätten Israel zum Schiedsrichter darüber gemacht, ob sie ausreichend für ihre Vergangenheit gebüßt hätten. Hier ist festzuhalten, dass sich das Argument gar nicht gegen Israel richtet, sondern eher ge­gen Deutschland, und auf die Frage nach den richtigen Lehren aus den deutschen Verbrechen zielt. Die aus den deutschen Massenmorden an Juden und anderen Völkern zu ziehenden Schlussfolgerungen sind nämlich nicht widerspruchsfrei. Es geht dabei vor allem um den Konflikt zwischen einer partikularen und einer universalen Perspektive. Die partikulare Per­spektive erwartet, dass sich Deutschland in erster Linie gegen Antisemitismus und zugunsten Israels engagiert; die universalistische legt Wert darauf, dass sich Deutschland generell für die Beachtung der Menschen- und Bürgerrechte einsetzt. Dann aber muss es Menschenrechtsver­letzungen im Nahost-Konflikt auf beiden Seiten in den Blick nehmen.

Kritik an Israel und innerjüdische Kontroversen

Zwar wird Kritik an Israel, wie hier gezeigt, oft nicht gerne gesehen. Aber das Hauptproblem liegt doch darin, dass auch die offizielle Kritik der Bundesregierung an der israelischen Siedlungspolitik seit Jahrzehnten ohne jede Konsequenz bleibt. Frau Asseburg erinnert daran, dass sich Deutschland bislang immer auf Friedensverhandlungen und die Option einer Zwei­staatenlösung berufen und damit seine Zurückhaltung legitimieren konnte. Dieses Arrange­ment aber steht vor dem Zusammenbruch. Es empfiehlt sich daher, dass sich Deutschland da­rauf vorbereitet, wie es mit einem von Israel dominierten undemokratischen jüdisch-ara­bischen Einheitsstaat umgehen und diesen Umgang mit seiner historischen Verantwortung verbinden will. Die empörte Gegenkritik an unabhängiger deutscher Expertise zum Nahost-Konflikt übersieht, dass diese sich zu einem sehr großen Teil in Debatten und Analysen bewegt, die von jüdischen Wissenschaftlern, Journalistinnen, Politikern oder Aktivistinnen geprägt werden. Die Grundlage für meine eigenen Forschungsberichte zum Thema z.B. sind zu ca. 80 Prozent israelische oder andere jüdische Autorinnen und Autoren. Bei Frau Asse­burg ist es ähnlich. Außerdem hat sie sehr enge und vielseitige Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen in Israel. Wir leben nun einmal nicht mehr in einer reinen Staatenwelt, sondern auch in Gesellschaftswelten, in denen sich Diskurse über Landesgrenzen hinaus neu verbinden. Daraus ergeben sich auch grenzüberschreitende Kontroversen und Polarisierungen und damit neue Herausforderungen für eine demokratische Debatte. Wer noch Interesse an zivilem Um­gang unter solchen erschwerten Bedingungen hat, der oder die sollte auf sehr einseitige oder polemische bis verleumderische Tweets oder Zeitungsartikel verzichten und auch mit dem Antisemitismus-Vorwurf sorgsam umgehen; und zwar gleichermaßen innerjüdisch, unter Nicht-Juden oder diagonal.

Eine ausführlichere Fassung dieses Textes erscheint im Herbst in einer Sammlung von Aufsätzen des Autors unter dem Obertitel: „Schat­ten der Vergangenheit: Deutschland, die USA und der Nahost-Konflikt“.

Gert Krell

Gert Krell ist emeritierter Professor für Internationale Beziehungen an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main; 1972-1995 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter, Forschungsgruppenleiter, zeitweise auch geschäftsführendes Vorstandsmitglied bei der HSFK.

Gert Krell

Gert Krell ist emeritierter Professor für Internationale Beziehungen an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main; 1972-1995 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter, Forschungsgruppenleiter, zeitweise auch geschäftsführendes Vorstandsmitglied bei der HSFK.