Eine Sicherheitsstrategie muss notwendigerweise auch eine Freiheitsstrategie sein. Wie bereits in dieser Blogserie zitiert, bekräftigte dies Außenministerin Baerbock: Die Nationale Sicherheitsstrategie ziele auf die Gewährleistung der „Sicherheit der Freiheit unseres Lebens“. „Sicherheit“ und „Freiheit“ sind damit Kernbegriffe der Nationalen Sicherheitsstrategie. Sie stehen aber durchaus in einem Spannungsverhältnis, ergeben sich doch bei Sicherheitspolitik in vielen Feldern auch Freiheitskosten. Diese Kosten und deren Einhegung werden bislang innenpolitisch gewendet und finden ihren Niederschlag in institutionellen Reformvorschlägen zum Bereich der inneren Sicherheit, etwa im Koalitionsvertrag. Die Debatte um die Nationale Sicherheitsstrategie kreist gegenwärtig jedoch primär um außen- und entwicklungspolitische Themen. Damit wird die Chance vertan, Sicherheit tatsächlich umfassend und ressortübergreifend zu denken. Wir diskutieren in diesem Blog, wie Sicherheit und Freiheit in der Nationalen Sicherheitsstrategie in ein produktives Verhältnis gesetzt werden können, wenn auf Erfahrungen aus Debatten über den Freiheitsschutz in der inneren Sicherheit aufgebaut und in der Folge innere und äußere Sicherheit auch institutionell besser verschränkt werden.
Autor: Isabelle Stephanblome
Isabelle Stephanblome ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Programmbereich III „Transnationale Politik“ und Mitglied der Forschungsgruppe Radikalisierung. Im Rahmen des Projekts KURI forscht sie zu staatlichen Maßnahmen im Umgang mit dem radikalen Islamismus, insbesondere zu dem Verhältnis von Politik und Recht. // Isabelle Stephanblome is a researcher at Research Department III “Transnational Politics” and member of the Research Group Radicalization. Currently working for the KURI project, she conducts research on government measures against radical Islamism and is especially interested in the relation between Politics and law. | Twitter: @IStephanblome