Der Ukraine-Krieg und das Völkerrecht. Ist das Gewaltverbot nun endgültig tot?
Der Einmarsch Russlands in die Ukraine erschüttert erneut das Vertrauen in das Völkerrecht: Er stellt einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta dar. Das Gewaltverbot untersagt Staaten die einseitige Androhung und Anwendung militärischer Gewalt außer zu Zwecken der Selbstverteidigung bei einem bewaffneten Angriff (Art. 2, Abs. 4 in Verbindung mit Art. 51). Dieses Verbot hat Russland gebrochen. Versetzt das dem bereits mehrfach totgesagten völkerrechtlichen Gewaltverbot endgültig den Todesstoß?