Grenzübergang mit syrischen und türkischen Flaggen und Fahrzeugen.
Bab al-Salam, einer der Grenzübergänge, die nun für drei Monate geöffnet werden | Foto: Qasioun News Agency via wikimedia commons | CC BY 3.0

Eine politische Naturkatastrophe in Nordwestsyrien – das Erdbeben und das Versagen der internationalen Gemeinschaft

In den frühen Morgenstunden des 6. Februar verwüsteten ein Erdbeben der Stärke 7.8 und mehrere Nachbeben das syrisch-türkische Grenzgebiet. Fast 40.000 Menschen haben bisher in beiden Ländern ihr Leben verloren, darunter mehr als 3500 in Syrien. Ein weiterer Anstieg der Todeszahlen wird befürchtet. Die bisherigen Schätzungen legen nahe, dass die meisten Toten und Verletzten innerhalb Syriens im von Rebellen kontrollierten Nordwesten des Landes zu beklagen sind, der schon zuvor durch Jahre des Krieges und der gezielten Zerstörung von Infrastruktur durch die syrische Regierung und Russland extrem gelitten hatte. Erneut hat die internationale Gemeinschaft die Menschen in Nordwestsyrien im Stich gelassen.

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Faisal bin Ali Jaber ist einer der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht. | Foto: © ECCHR.

Kein Schutzanspruch gegen Drohnenangriffe? Das Urteil des BVerwG zu US-Drohneneinsätzen im Jemen mittels Ramstein

In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25. November 2020 zur Nutzung der US-Luftwaffenbasis Ramstein für Drohneneinsätze erkennt das Gericht erstmals die grundsätzliche Möglichkeit des Bestehens einer extraterritorialen Schutzpflicht  der deutschen Staatsgewalt an. Danach können auch gegenüber im Ausland lebenden Ausländerinnen und Ausländern im Fall von Grundrechtsbeeinträchtigungen durch andere Staaten grundrechtliche Schutzpflichten bestehen. Bisher waren derartige Pflichten zum Ergreifen von staatlichen Schutzmaßnahmen lediglich in Inlandsfällen oder gegenüber Deutschen im Ausland anerkannt. Ungeachtet dieses grundsätzlichen Fortschritts wies das BVerwG jedoch im konkreten Fall einen individuellen Anspruch auf Schutz des Lebens dreier Kläger aus dem Jemen gegen die Bundesrepublik Deutschland zurück. Die folgenden Überlegungen beruhen auf der mündlichen Urteilsbegründung.

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President Trump Watches as U.S. Special Operations Forces Close in on ISIS Leader
President Trump Watches as U.S. Special Operations Forces Close in on ISIS Leader | Photo: The White House / Shealah Craighead | Public Domain

The Death of Abu Bakr al-Baghdadi: Yet Another Targeted Killing?

The death of fugitive Islamic State leader Abu Bakr al-Baghdadi, killed in a US raid in northwest Syria on Saturday, sparked little controversy among international leaders and the media. It is understandable that the international community is relieved after the death of al-Baghdadi, one of the most sought after international terrorists. After all, the Islamic State has committed mass atrocities, war crimes and other brutal and inhumane acts under his leadership. However, the operation that led to al-Baghdadi’s death should not be taken lightly. If we don’t address cases of targeting operations with enough scrutiny, they might serve as a blueprint for a further normalization of targeted killing practices in the future.

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Wird Bashar Al-Assad wieder den Einsatz von Chemiewaffen anordnen?
Syrian Death Mask | Photo: ssoosay | CC BY 2.0

Assad könnte in Idlib wieder Giftgas einsetzen – doch eine militärische Antwort wäre falsch

Es ist, in Anlehnung an Gabriel Garcia Marquez, die Chronik eines angekündigten Massenverbrechens: In der Provinz Idlib setzen das syrische Regime unter Bashar Al-Assad und sein russischer Verbündeter Wladimir Putin an, die letzte der einmal zahlreichen Rebellenenklaven zurückzuerobern. Und einmal mehr wiederholen sich Muster der Grausamkeit und Hilflosigkeit, die leidgeplagte Syrer und internationale Beobachter seit Beginn des Bürgerkrieges allzu gut kennengelernt haben.

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International Federation of Red Cross and Red Crescent Cocieties | Flickr Photo: Babak Fakhamzadeh | CC BY-NC 2.0

Das Humanitäre Völkerrecht: Eine Erfolgsgeschichte auf dem Prüfstand

Das Humanitäre Völkerrecht – das ius in bello – ist eine der großen völkerrechtlichen Errungenschaften. Am 8. Juni 2017 jährte sich die Unterzeichnung der beiden Zusatzprotokolle von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 zum 40. Mal. Die Genfer Abkommen werden in zwei Jahren ihren 70. Geburtstag feiern – eine Erfolgsgeschichte. Zugleich wird das Humanitäre Völkerrecht in den letzten Jahren immer wieder auf eine harte Probe gestellt. Nicht-internationale bewaffnete Konflikte wie in Syrien lassen Grenzen und Schwächen des derzeitigen völkerrechtlichen Systems auch jenseits des ius in bello hervortreten. Stößt das Recht an seine Grenzen?

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