Wird Bashar Al-Assad wieder den Einsatz von Chemiewaffen anordnen?
Syrian Death Mask | Photo: ssoosay | CC BY 2.0

Assad könnte in Idlib wieder Giftgas einsetzen – doch eine militärische Antwort wäre falsch

Es ist, in Anlehnung an Gabriel Garcia Marquez, die Chronik eines angekündigten Massenverbrechens: In der Provinz Idlib setzen das syrische Regime unter Bashar Al-Assad und sein russischer Verbündeter Wladimir Putin an, die letzte der einmal zahlreichen Rebellenenklaven zurückzuerobern. Und einmal mehr wiederholen sich Muster der Grausamkeit und Hilflosigkeit, die leidgeplagte Syrer und internationale Beobachter seit Beginn des Bürgerkrieges allzu gut kennengelernt haben.

Grausamkeit gab und gibt es auf Seiten aller kämpfenden Fraktionen,insbesondere aber auf Seiten des syrischen Regimes und Russlands: Sie setzen in Idlib erneut auf Taktiken, die von der Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats bereits vielfach dokumentiert und als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft wurden: gezielte Bombardierung von ziviler Infrastruktur einschließlich Krankenhäusern und der Abwurf von Fassbomben über Wohngebieten. Es ist deshalb wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch Chemiewaffen wieder gegen Zivilisten eingesetzt werden, wie die UN und die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen dies schon für frühere Offensiven dokumentiert haben. US-Geheimdienste wollen erfahren haben, dass Assad den Einsatz von Chlorgas in Idlib bereits genehmigt hat. Diesen angekündigten Grausamkeiten gegenüber steht wieder einmal die Hilflosigkeit der Opfer – aber auch der internationalen Gemeinschaft, die verzweifelt nach Mitteln sucht, dem Schlachten Einhalt zu gebieten.

Wie auch in früheren Phasen des Krieges ist es dabei der erwartete Einsatz von Chemiewaffen, der im Westen für besondere Empörung sorgt und Drohungen mit militärischen Konsequenzen provoziert. Nicht nur US-Präsident Donald Trump hat – nicht ganz widerspruchsfreie – Signale gesendet, dass er (wie schon 2017 und im April diesen Jahres) auf einen Giftgaseinsatz mit einem Militärschlag gegen das Regime reagieren wird. Auch das deutsche Verteidigungsministerium prüft offenbar Szenarien, nach denen sich die Bundesregierung diesmal direkt oder indirekt an einer militärischen Strafaktion beteiligen könnte. Im April war Deutschland noch Zuschauer, als die USA gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien drei Ziele beschossen, die mit der Produktion und dem Einsatz von Chemiewaffen in Verbindung gebracht wurden. Allerdings lobten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Heiko Maas den Einsatz damals als „erforderlich“ und „angemessen“. Eine deutsche Beteiligung an einem neuerlichen Militärschlag erscheint somit als folgerichtiger Schritt. Zwar hat sich die SPD-Führung von den im Verteidigungsministerium diskutierten Plänen prompt distanziert und dabei auf die fehlende völkerrechtliche Legitimation eines Gegenschlags verwiesen – ein Einwand, den der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem aktuellen Rechtsgutachten untermauert. Das Lob von SPD-Minister Maas für den Gegenschlag vom April lässt jedoch diese Position nicht nur inkonsequent erscheinen, es befeuert auch aktuell wieder die politische und mediale Debatte über eine deutsche Beteiligung.

Diese Debatte ist jedoch die falsche Debatte zum falschen Zeitpunkt. Zwar ist der Reflex verständlich, Assad für seine Grausamkeit und seine Missachtung essenziellster völkerrechtlicher Normen zur Rechenschaft ziehen zu wollen. Doch hat die Bundesregierung – ebenso wie ihre Bündnispartner – die Verantwortung, Politik nicht reflexhaft, sondern mit Blick auf kurz- und langfristige strategische Ziele zu gestalten. Und eine durchdachte Strategie ist in den angedrohten Militärschlägen nicht ansatzweise zu erkennen.

Können Luftschläge weitere Chemiewaffeneinsätze verhindern?

Die Probleme liegen dabei auf zwei Ebenen. Erstens kann als so gut wie ausgeschlossen gelten, dass die Drohung mit der Militäraktion oder ihre Durchführung ihr vorgeblich wichtigstes Ziel erreichen: die syrische Bevölkerung zu schützen. Weder haben ähnliche Drohungen Assad in der Vergangenheit von Massakern abgehalten, noch gibt es Anzeichen dafür, dass die bisherigen Militärschläge seine Fähigkeit zum Einsatz von Chemiewaffen beeinträchtigt haben. Sollte es je eine Chance gegeben haben, mit militärischen Mitteln syrische Zivilisten zu schützen, so war diese zu Beginn der Debatte noch am größten. US-Präsident Barack Obama hatte 2012 einen möglichen Chemiewaffeneinsatz zur „roten Linie“ erklärt, deren Überschreiten ein militärisches Eingreifen der USA nach sich ziehen würde. Damals hatten weder die USA noch Russland aktiv in den Konflikt eingegriffen, und das Regime war militärisch unter großem Druck. Als Assad in dieser Lage 2013 trotz der US-Drohung Chemiewaffen einsetzte, wurde über weitreichende militärische Optionen diskutiert, die nach dem Eingreifen Russlands zugunsten Assads im Jahr 2015 undenkbar wurden, etwa über die Zerstörung der syrischen Luftabwehr und die Einrichtung von Flugverbotszonen und humanitären Korridoren. Doch selbst am Erfolg solcher Szenarien äußerten verantwortliche Militärplaner öffentlich Zweifel. Vor einem Einsatz von Bodentruppen, etwa zur direkten Sicherstellung von Chemiewaffen, schreckten auch die interventionistischsten Kräfte der US-Politik (wie etwa der jüngst verstorbene Senator John McCain) zurück. Im Rückblick bleibt umstritten, ob Obama mit der Durchsetzung seiner „roten Linie“ im Jahr 2013 den Kriegsverlauf entscheidend beeinflusst hätte. Eine im Auftrag des US Holocaust Memorial Museum erstellte Studie kam 2017 zu einem gemischten Ergebnis: Eine Flugverbotszone oder andere deutliche militärische Reaktionen auf den Giftgasangriff von 2013 hätten die Opferzahlen möglicherweise etwas reduzieren können, jedoch hätte keine der von der Obama-Regierung ernsthaft erwogenen militärischen Optionen Massenverbrechen in größerem Umfang „klar“ verhindern können. Obwohl die Studie von einigen Vertretern einer interventionistischeren Linie als parteipolitische Verteidigung Obamas kritisiert wurde, dürfte eines außer Zweifel stehen: Die viel begrenzteren, symbolischen Militärschläge, die Trump zunächst im Alleingang und dann mit französischer und britischer Hilfe durchführte und die auch jetzt wieder erwogen werden, hatten und haben vor dem Hintergrund der geänderten militärischen Lage im Land – mit einem Siegeszug des Regimes, der seit dem russischen Eingreifen nicht mehr aufzuhalten ist – nicht die geringste Chance, zum Schutz syrischer Zivilisten beizutragen. Das gilt auch dann, wenn man allein auf Chemiewaffenopfer schaut, die nur einen Bruchteil der über 470.000 bisherigen Bürgerkriegstoten ausmachen. Vertreter der US-Regierung haben selbst eingestanden, dass die Schläge vom April 2018 die Fähigkeiten des Regimes zur chemischen Kriegsführung kaum reduziert haben.

Können Luftschläge Fehlverhalten sanktionieren?

Wenn ein Militärschlag das Leiden der syrischen Bevölkerung also nicht zu verringern verspricht, stellt sich zweitens die Frage nach anderen Motiven. In dieser Hinsicht ist die Rhetorik aufschlussreich, die im April die westliche Aktion gegen Assad vorbereitete und begleitete. Im Vorfeld des Gegenschlags bekräftigte etwa der französische Präsident Emmanuel Macron, dass Frankreich keine „Straflosigkeit“ für Chemiewaffeneinsätze dulden werde, während Bundesaußenminister Maas forderte, dass der Einsatz „nicht ohne Konsequenzen bleiben“ könne. Nach dem Einsatz verteidigte die britische Premierministerin Theresa May diesen mit den Worten: „We cannot allow the use of chemical weapons to become normalised […] The lesson of history is that when the global rules and standards that keep us safe come under threat – we must take a stand and defend them.” Bundeskanzlerin Merkel übernahm dieses Argument fast wörtlich, als sie in ihrer Regierungserklärung den Einsatz als Schritt gegen eine „Erosion der Chemiewaffenkonvention“ würdigte.

Zusammengenommen legen diese Äußerungen die Schlussfolgerung nahe, dass westliche Regierungen einen Militärschlag als eine unter vielen Sanktionsmaßnahmen betrachten, mit denen einerseits das Regime zur Rechenschaft gezogen werden soll und mit denen andererseits das völkerrechtliche Verbot von Chemiewaffen aufrecht erhalten werden soll. Im Vordergrund der Vergeltungsmaßnahmen stünde somit nicht der unmittelbare Schutz der syrischen Bevölkerung (auch wenn etwa die britische Regierung in ihrer schriftlichen Rechtfertigung des Einsatzes vom April von einer „humanitären Intervention“ sprach), sondern die Bestrafung eines verbrecherischen Regimes, die Abschreckung möglicher Nachahmer, und die Durchsetzung völkerrechtlicher Normen. Problematisch daran ist, dass für all diese Zwecke das geltende Völkerrecht – welches die westlichen Partner vorgeben schützen zu wollen – andere Mittel vorsieht, während es unilaterale Militärschläge klar verbietet.

Globale Rechtsdurchsetzung nicht am Völkerrecht vorbei

Die nationale oder auch internationale Strafjustiz ist der geeignete Weg, die Urheber von Massenverbrechen ihrer gerechten Bestrafung zuzuführen. Dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) sind im Fall Syrien allerdings die Hände gebunden, weil Russland und China mit ihren Vetos im VN-Sicherheitsrat einen Verweis Syriens an das Weltgericht verhindert haben, und auch die USA haben seit dem Erstarken der IStGH-Gegner in der Trump-Administration derzeit kein Interesse an diesem Weg. Trotz dieser Blockade wird derzeit sowohl von privaten Ermittlern als auch von Staatsanwaltschaften in Europa und einem 2017 eigens eingerichteten „Ermittlungsmechanismus“ für Syrien Beweismaterial gesammelt und gesichert, damit Vertretern des Assad-Regimes der Prozess gemacht werden kann – entweder auf europäischem Boden oder eines fernen Tages in Syrien selbst. Auch wenn dieser Weg unerträglich erscheinen mag, kann eine unilateral verhängte militärische Bestrafung den mühsamen Prozess der juristischen Beweissammlung und Urteilsfindung weder verkürzen noch ersetzen. Wenn „Bestrafung“ tatsächlich das unterschwellige Ziel von Militäraktionen gegen Assad sein sollte – eine „punitive Unterströmung“, die Politik- und Rechtswissenschaftler der Vrije Universiteit Amsterdam auch in früheren Interventionen ausgemacht haben – dann machen sich die westlichen Regierungen damit zu Weltstaatsanwälten, -richtern und -polizisten in einem. Ein solches Rechtsverständnis ist sicher nicht im Sinne der Bundesregierung und des früheren Justizministers Maas.

Ob von der strafrechtlichen Aufarbeitung von Verbrechen auch eine Abschreckungswirkung ausgeht, ist unter Politikwissenschaftlern umstritten. Jedoch ist das Völkerstrafrecht nicht das einzig verfügbare Abschreckungsinstrument. Gezielte Sanktionen gegen Verantwortliche, wie sie auch im Fall Syriens schon zum Einsatz kommen, sind unilateral und multilateral möglich. Zur Durchsetzung der Norm gegen Chemiewaffeneinsätze sieht das Chemiewaffenübereinkommen eigene Untersuchungsverfahren und prozedurale Schritte vor, die unter anderem zu Verurteilungen oder Sanktionsbeschlüssen durch UN-Generalversammlung oder UN-Sicherheitsrat führen können. Dass zumindest der Weg über den Rat im Fall Syriens scheitern dürfte, ändert nichts daran, dass er der einzige völkerrechtlich legale Weg der globalen Rechtsdurchsetzung ist. Wenn der Westen aber das Weltrecht mit Hilfe einer völkerrechtswidrigen Militäraktion schützen will, ist dies eine Einladung an andere Mächte, die Auslegung und „Durchsetzung“ des Völkerrechts ebenfalls in die eigenen Hände zu nehmen – wie z.B. es Russland nicht nur in Syrien, sondern auch auf der Krim und in der Ostukraine schon tut.

Caroline Fehl

Caroline Fehl

Dr. Caroline Fehl ist Vorstandsmitglied an der HSFK wissenschaftliche Mitarbeiterin im Programmbereich „Internationale Sicherheit“. Ihre Forschung konzentriert sich auf internationale Normen, Institutionen und Organisationen im Bereich der Rüstungskontrolle, Völkerrecht und internationale Strafjustiz. // Dr Caroline Fehl is Member of the Executive Board at PRIF and Senior Research Fellow at the Research Department “International Security”. Her research focuses on international norms, institutions and organizations in the fields of arms control, humanitarian law and international criminal justice. | Twitter: @CarolineFehl

Caroline Fehl

Dr. Caroline Fehl ist Vorstandsmitglied an der HSFK wissenschaftliche Mitarbeiterin im Programmbereich „Internationale Sicherheit“. Ihre Forschung konzentriert sich auf internationale Normen, Institutionen und Organisationen im Bereich der Rüstungskontrolle, Völkerrecht und internationale Strafjustiz. // Dr Caroline Fehl is Member of the Executive Board at PRIF and Senior Research Fellow at the Research Department “International Security”. Her research focuses on international norms, institutions and organizations in the fields of arms control, humanitarian law and international criminal justice. | Twitter: @CarolineFehl

Weitere Beiträge zum Thema

Der Fall Nawalny und die westliche Reaktion – keine Auswege aus der Destruktionsspirale? Obwohl noch immer viele Fragen offen bleiben, wer genau und aus welchem Grund Alexey Nawalny vergiftet hat, wird bereits deutlich, dass der Fall Nawalny gravierende Folgen für die ...
Das Humanitäre Völkerrecht: Eine Erfolgsgeschichte auf dem Prüfstand Das Humanitäre Völkerrecht – das ius in bello – ist eine der großen völkerrechtlichen Errungenschaften. Am 8. Juni 2017 jährte sich die Unterzeichnung der beiden Zusatzprotokolle v...
Israel–Gaza Beyond the Concept of Genocide: End Mass Violence Against Civilians Now German debates about the Israel-Gaza war often get caught up in polarising terminology. This applies in particular to the dispute whether a genocide is occurring. Apart from the le...