Ein in Beton eingravierter Pfeil zeigt nach links.
Die Debatte über die Ausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik in Deutschland hat gerade erst begonnen. | Photo: Hello I'm Nik via Unsplash

Sicherheitspolitische Zeitenwende: Welche Fähigkeiten braucht Deutschland, um den Frieden zu sichern?

Der Krieg in der Ukraine ist eine Zäsur in der deutschen Sicherheits- und Friedenspolitik. Das „Sondervermögen Bundeswehr“ und das Ziel, von nun an zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung zu investieren, erfordert nicht nur eine Klärung dessen, welche militärischen Fähigkeiten für welche strategischen Ziele benötigt werden. Denn mehr Militär allein wird die Sicherheit nicht bieten, die wir wollen. Notwendig ist eine kohärente sicherheits- und friedenspolitische Gesamtstrategie, die Verteidigungsfähigkeit (inklusive Abschreckung) und zivile Konfliktbearbeitung zusammen denkt. Die Debatte über die Ausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik hat gerade erst begonnen. Der PRIF Blog bietet Kurzanalysen zu zentralen Handlungsfeldern.

Ist die Bundeswehr wirklich unterfinanziert?

Seit Jahren ist von einer Unterfinanzierung der Bundeswehr die Rede. Jedes Jahr legten die Berichte der Wehrbeauftragten die Finger in die Wunde und machten auf Fälle mangelnder Ausstattung aufmerksam. Auf den ersten Blick überrascht das, denn die Verteidigungsausgaben in Deutschland liegen mit von der NATO geschätzten 53,1 Mrd. Euro ungefähr auf dem Niveau von Frankreich (48,2 Mrd.). Statt auf die absoluten Zahlen muss man deshalb auf die Verteilung der Ausgaben schauen. Es ist festzuhalten, dass das Material der Bundeswehr durch zahlreiche internationale Einsätze stark beansprucht und überaltert ist, der Materialerhalt aber Neuanschaffungen verhindert. Im NATO-Vergleich zeigt sich, dass die Bundeswehr deutlich weniger ihres Budgets für Neuanschaffungen ausgegeben hat als ihre Bündnispartner. Während z.B. Frankreich 27,8% oder Spanien 22,7% ihres jeweiligen Verteidigungshaushalts für Neubeschaffungen sowie Forschung und Entwicklung aufbrachten, lag der Wert in Deutschland nur bei 18,6% – dem zweitniedrigsten Wert nach Kanada (17,7%).

Mit mehr Geld allein ist es aber nicht getan. Die Bundeswehr ist gefangen in verkrusteten und überreglementierten Beschaffungsverfahren, die die Kosten einzelner Projekte in die Höhe treiben und verhindern, dass bei den Soldat:innen das Material zeitnah ankommt, das sie benötigen. Auf diesen Missstand haben die Wehrbeauftragten in den vergangenen Jahren immer wieder hingewiesen. Schon unter Ursula von der Leyen und Annegret Kamp-Karrenbauer gab es Versuche zur Reform des Beschaffungswesens – bislang ohne Erfolg. Aktuell läuft die Beschaffung zentral über das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Allem Anschein nach ist diese Zentralisierung neben dem komplexen und restriktiven Beschaffungsrecht ein Engpass, der Flexibilität und schnelle Beschaffungsentscheidungen behindert. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hatte schon im Januar angekündigt, das Beschaffungswesen grundsätzlich zu reformieren. Der Druck, diesmal erfolgreich zu sein, hat zugenommen.

Eine Reform des Beschaffungswesens ist für die effektive und effiziente Verwendung des Sondervermögens unerlässlich – auch wenn die Einrichtung dieses Sondervermögens einige grundrechtliche Fragen aufwirft.

Muss das „Sondervermögen Bundeswehr“ im Grundgesetz verankert werden?

Die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Ausstattung der Bundeswehr ist nicht nur eine verteidigungs- und sicherheitspolitische Entscheidung. Sie ist ein erheblicher Eingriff in die vom Grundgesetz fein austarierte Balance in Haushaltsfragen. Dass die damit verbundenen Machtfragen erhebliches Konfliktpotenzial bergen, illustriert unbeschadet der in der Bundestagssitzung vom 27. Februar 2022 demonstrierten Einigkeit ein Blick in die Verfassungsgeschichte. Ohne Änderung des Grundgesetzes dürfte ein solches Sondervermögen verfassungswidrig sein. Zwar lässt die Schuldenbremse des Grundgesetzes ein Sondervermögen in „außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“ grundsätzlich zu (Art. 109 Abs. 3 Satz 2 und Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG). Anders als der völkerrechtswidrige bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine handelt es sich aber bei der strukturellen Unterfinanzierung der Bundeswehr nicht um eine solche Notsituation, sondern um einen über Jahre hingenommenen Zustand. Eine Änderung des Grundgesetzes zu diesem Zweck ist innerhalb der Grenzen von und auf der Grundlage des in Art. 79 GG geregelten Verfahrens grundsätzlich zulässig. Allerdings ist ein solches Vorgehen verfassungspolitisch präzedenzlos. Ein Sondervermögen ist der Sache nach eine verfassungsunmittelbare Kreditermächtigung und tritt – wenn die Verfassungsänderung beschlossen wird – als Ausnahmebestimmung neben die Schuldenbremse.

Deshalb ist eine sorgfältige Umsetzung geboten. Dazu gehört nicht nur eine präzise gefasste Verfassungsänderung. Vielmehr bedarf es eines gleichermaßen sorgfältigen Ausführungsgesetzes, das den Zweck des Sondervermögens, seine Verwaltung und die Art und Weise der Kreditrückführung präzisiert. Hinzu kommen europa- und völkerrechtliche Vorgaben, bei denen zu berücksichtigen ist, dass ein Sondervermögen dem dort angesprochenen Staatssektor zuzuordnen ist. Schließlich ist aus Gründen des Demokratieprinzips zu beachten, dass die grundsätzlichen Organzuständigkeiten für Haushaltsfragen nicht in eine dauerhafte Schieflage geraten und dem Parlament die Budgethoheit über den Wehretat beschnitten wird.

Was sind die verteidigungspolitischen Prioritäten Deutschlands?

Durch den russischen Überfall auf die Ukraine verschieben sich die verteidigungspolitischen Prioritäten zur Landes- und Bündnisverteidigung. Insbesondere die Bedrohungswahrnehmung der östlichen NATO-Partner ist noch einmal dramatisch gestiegen. So wichtig und richtig es daher ist, die östlichen Grenzen der NATO militärisch abzusichern und auf Abschreckung zu setzen, so unerlässlich ist es, für eine integrierte Sicherheitsstrategie und die daraus folgenden Reformen der Bundeswehr, auch die globale Dimension der aktuellen Umbrüche und die multilateralen Herausforderungen im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union im Blick zu behalten.

Um seiner Verantwortung für die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der NATO gerecht zu werden, wird Deutschland seine militärischen Fähigkeiten in drei Bereichen ausbauen müssen: Landesverteidigung, Bündnisverteidigung und Abschreckung. Diese Dimensionen sind eng miteinander verzahnt und müssen strategisch integriert werden. Angesichts der militärisch prekären Lage der baltischen Staaten und anderer osteuropäischer Bündnisländer wird die Sicherung der Mobilität und der Verlegefähigkeit eine zentrale Aufgabe der Landesverteidigung. Deutschland ist Rahmennation des 2018 in Ulm eingerichteten NATO-Kommandos Logistik, das u.a. die schnelle Verlegbarkeit von Truppen und Material an die östliche Flanke des Bündnisses sicherstellen soll. Darüber hinaus geht es um den Ausbau der Infrastruktur für die Aufnahme und die schnelle Verlegung insbesondere amerikanischer Verbände, aber auch von tatsächlich einsatzfähigen und nach neuestem Stand der Technik ausgestatteten deutschen Verbänden. Um die Bündnisverteidigung zu stärken, wird Deutschland die Verbände des Heeres und der anderen Teilstreitkräfte voll ausrüsten, die Mobilisierungszeiten verkürzen und die Bevorratung von Material ausbauen müssen. Darüber hinaus sollte Deutschland mit der dauerhaften Stationierung von auch größeren Verbänden in den östlichen Mitgliedstaaten zur Bündnisverteidigung beitragen. Dies erscheint vertretbar, weil angesichts des russischen Überfalls die NATO-Russland Grundakte endgültig obsolet geworden ist.

Braucht Europa eine eigene Nuklearoption?

Angesichts Wladimir Putins – wenn auch verklausulierter – Drohung mit Nuklearwaffen wird in den Feuilletons gegenwärtig wieder von einer „nuklearen Option für die Europäer“ gesprochen. Wie schon der frühere Ruf nach einer deutschen Atombombe scheint auch der jüngste Vorstoß eher vom Wunsch nach medialer Aufmerksamkeit als einer klugen sicherheitspolitischen Analyse getrieben zu sein. Denn eine europäische Nuklearwaffe steht nicht auf der Tagesordnung und würde die nach wie vor geltenden Bemühungen der Bundesregierung zur Nichtverbreitung und Abrüstung von Nuklearwaffen konterkarieren. Abgesehen davon, dass die Europäische Union auf absehbare Zeit kein sicherheits- und verteidigungspolitischer Akteur sein wird, der in der Lage wäre, etwaige Krisenentscheidungen in kürzester Zeit zu treffen, gibt es seit längerer Zeit Überlegungen, dass Frankreich sein Abschreckungspotential „in den Dienst“ europäischer Interessen stellen könnte. Allerdings dürfte es schwierig sein, dieses Angebot mit dem Verzicht auf Nuklearwaffen zu vereinbaren, das andere Staaten der EU (Österreich, Irland und Malta) im Rahmen des nuklearen Verbotsvertrag der UNO (TPNW) eingegangen sind.

Wichtiger als über eine eigene europäische Nuklearbewaffnung nachzudenken, wäre ein offener Dialog mit den Partnern über die Frage, wie die europäische und transatlantische Abschreckung insgesamt sinnvoll gestärkt werden kann und welchen Beitrag Deutschland dazu leisten kann. Die viel diskutierte Beendigung der deutschen Teilnahme an der nuklearen Rückversicherung der NATO („Nukleare Teilhabe“) steht angesichts der Umstände zwar nicht mehr auf der Tagesordnung. Dies sollte die Bundesregierung jedoch nicht davon abhalten, mittel- bis langfristig auf die Reduzierung der nuklearen Komponente in der Verteidigungsplanung – bei gleichzeitiger Bereitschaft zur Übernahme größerer Verantwortung im konventionellen Bereich – hinzuarbeiten. Im Bündnis sollte Deutschland sich dafür einsetzen, dem Einsatz von Nuklearwaffen enge Grenzen zu setzen. In diesem Sinne sind nach wie vor eine Politik des erklärten Nichtersteinsatzes (No First Use) oder die Erklärung ihres alleinigen Zweckes zur Abschreckung oder Erwiderung eines gegnerischen Ersteinsatzes (Sole Purpose) Möglichkeiten, die Eskalationsgefahr zu reduzieren.

Sind Auslandseinsätze noch zeitgemäß?

Neben Landes- und Bündnisverteidigung sollte Deutschland auch zukünftig in der Lage sein, im Rahmen von UN-Peacekeeping-Einsätzen, erweiterten Friedensmissionen unter dem Dach von EU oder NATO oder in Zusammenarbeit mit anderen Regionalorganisationen zu globaler Sicherheit und Stabilität beizutragen. Diese Aufgabe wird schon deshalb nicht an Bedeutung verlieren, weil die Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine nicht regional auf Europa begrenzt sind. Russland versteht sich (wieder) als Macht mit globaler Reichweite, nutzt regionale Instabilitäten und verfolgt seine Ziele wie derzeit in Mali mit hybriden Mitteln (Wagner-Truppen) und Desinformationskampagnen. Zudem ist zu erwarten, dass durch ausfallende Getreideernten in der Ukraine ganze Regionen (insbesondere im Nahen Osten und Nordafrika) politische Unruhen und Instabilität erleben werden. Auch angesichts dieser Herausforderung bleibt die Stabilisierung und Stärkung staatlicher und gesellschaftlicher Resilienz in außereuropäischen Drittstaaten eine wichtige Aufgabe deutscher Außen- und Sicherheitspolitik.

In diesem Zusammenhang werden Lufttransportkapazitäten für eigene Verbände oder als Dienstleistung für multinationale Einheiten im Rahmen von UN-Missionen benötigt, die in ein globales Logistiknetz eingebettet sind. Darüber hinaus ist für die Absicherung von humanitären Korridoren, von Flüchtlingslagern oder von Hilfslieferungen eine militärische Komponente notwendig, die auch Luftraumsicherung und Spezialkräfte am Boden einschließt. Schließlich erfordert die Hybridität von Konfliktdynamiken einschließlich von Cyberwarfare eine enge Verzahnung mit nachrichtendienstlichen und polizeilichen Stellen – eine Zusammenarbeit, die nicht nur Expertise auf dem Stand der digitalen Kommunikation, sondern auch eine enge parlamentarische Kontrolle beinhaltet. Insgesamt ist zu bedenken, dass die Erfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte gezeigt haben, dass die zivil-militärische Zusammenarbeit bei Auslandseinsätzen zentral ist und die Schnittstellen nachhaltig ausgebaut und finanziert werden müssen.

Welche Rolle haben zivile Komponenten in der Sicherheitspolitik?

Der gegenwärtige Fokus auf die Ausstattung der Bundeswehr darf nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen in Entwicklungszusammenarbeit, Diplomatie, humanitäre Hilfe und zivile Krisenprävention ausbleiben. Die Ampel-Koalition einigte sich im Koalitionsvertrag auf eine Steigerung der Ausgaben für „Krisenprävention, Humanitäre Hilfe, AKBP [Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik] und Entwicklungszusammenarbeit […] im Maßstab eins-zu-eins wie die Ausgaben für Verteidigung Grundlage des Haushaltes 2021.“ Zwar gilt diese Kopplung nicht für die zusätzlichen 100 Mrd. für die Bundeswehr, aber auch in die zivilen Komponenten der Sicherheits- und Friedenspolitik muss verstärkt investiert werden.

Der Verband für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe (VENRO) bezifferte bereits vor dem russischen Angriff auf die Ukraine den Mehrbedarf an Mitteln für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe auf 31,2 Mrd. Euro bis 2025. Während Investitionen in das Auswärtige Amt und die zivile Krisenprävention sich finanziell in anderen Rahmen bewegen, ist gerade jetzt wichtig, diese Politikbereiche vor allem personell ausreichend auszustatten, dies langfristig mit den notwendigen Mitteln zu hinterlegen und diese Mittel innerhalb ressortübergreifender politischer Strategien gezielt einzusetzen. Im Rahmen der von der Bundesregierung angekündigten Planziele für die Umsetzung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ wird es u.a. darum gehen, die Friedensmediation, Akteure der zivilen Konfliktbearbeitung wie den zivilen Friedensdienst und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen zu stärken. Darüber hinaus sollten die Ausgaben für Personal und Ressourcen in Friedensmissionen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen erhöht werden. Damit die dringend benötigten Mittel für humanitäre Hilfe in der Ukraine nicht auf Kosten anderer Länder und insbesondere der „vergessenen Krisen“ gehen und um die erwarteten humanitären Konsequenzen des Krieges wie Lebensmittelknappheit auch in anderen Teilen der Welt abzumildern, sollte Deutschland auch die humanitäre Hilfe deutlich aufstocken. Dabei werden insbesondere zweckungebundene, mehrjährige Mittel gebraucht.

Werden Sanktionen ein Mittel der Sicherheitspolitik bleiben?

Die umfangreichen Sanktionen gegen Russland sind in vielerlei Hinsicht ohne Beispiel. Erstens sind sie innerhalb weniger Tage beschlossen, zweitens gegen eine (zumindest militärische) Großmacht und drittens gegen einen eng in die Weltwirtschaft integrierten G20-Staat verhängt worden. Auch das Maß der Zusammenarbeit zwischen der EU, USA und einer Vielzahl weiterer Partnerländer in diesem Kontext ist ungewöhnlich. Dennoch sollten die Erwartungen an das Sanktions-Paket nicht überhöht werden. Sanktionen allein können keine Krise lösen. Sie müssen immer Teil einer umfassenderen Strategie sein. Von Bedeutung sind also auch Diplomatie, Mediation und, besonders in diesem Fall, die Waffenlieferung an die ukrainische Regierung.

Klar ist, dass die Erfolgsaussichten der Sanktionen mit Blick auf ein kurzfristiges Einlenken Wladimir Putins innerhalb weniger Wochen gering sind (coercion). Eher wahrscheinlich ist die mittel- und längerfristige Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten der russischen Regierung und ihrer Armee über 3 bis 4 Monate und darüber hinaus (constraint). Nicht gering zu achten ist aber auch das politische Signal, das vom geschlossenen Vorgehen der USA, EU, G7 und vielen weiteren Staaten ausgeht, dass der russische Völkerrechtsbruch nicht toleriert wird (signalling). Diese unterschiedlichen Ziele sollte die Bundesregierung offen kommunizieren. Es geht nicht um ein kollektives Abstrafen der russischen Bevölkerung und ebenso wenig um einen Regierungswechsel in Moskau. Es geht um die Reduzierung der Kriegsfähigkeit Russlands und ein Ende des Angriffskriegs.

Für die Zeitenwende deutscher Sicherheits- und Friedenspolitik ist wichtig festzuhalten, dass Sanktionen ein komplexes, teures und mitunter riskantes Instrument sind. Mit Blick auf die deutsche Innenpolitik zeigen Umfragewerte, dass es derzeit über alle Parteien (jenseits der AfD) hinweg große Unterstützung für Sanktionen gegen die russische Regierung gibt – selbst wenn Energiepreise steigen, es Energie-Engpässe gibt und deutsche Firmen Nachteile erleiden. Wichtig ist aber, die Sekundäreffekte von Sanktionen auf die eigene Gesellschaft sozial abzufedern, damit ihre Unterstützung hoch und die Glaubwürdigkeit deutscher Sanktionspolitik langfristig gesichert bleibt. Zudem müssen die Bundesregierung und ihre internationalen Partner auch mögliche humanitäre Folgen von Sanktionen in Drittländern – z.B. durch den Ausfall von Getreidelieferungen – im Blick behalten und Hilfsprogramme zu ihrer Abmilderung vorbereiten.

Was heißt es, dass Energiepolitik auch Sicherheitspolitik ist?

Der Krieg in der Ukraine ist ein Schock für die Energiesicherheit. Der Konflikt legt die Abhängigkeit von russischen Energielieferungen offen. Mit mehr oder weniger deutlichen Drohungen, Öl- und Gaslieferungen zu reduzieren oder ganz zu unterbinden, hat Russland versucht, den politischen Handlungsspielraum Deutschlands einzuschränken. Bislang sind die Energieimporte aus Russland nicht Bestandteil der ansonsten einschneidenden Sanktionen des Westens, da die Versorgungssicherheit der deutschen Bevölkerung nicht garantiert wäre. Lieferungen aus anderen Weltregionen lassen sich nicht kurzfristig realisieren und sie wären meist ebenfalls mit politischen Risiken verbunden. Die in der Diskussion vorgebrachte Idee, die Laufzeiten von Kohle- und Atomkraftwerken zu verlängern, wird durch die Ministerien für Wirtschaft und Klima sowie Umwelt nicht empfohlen und auch die Betreiber selbst sehen hohe Hürden für eine solche Strategie, da sie mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden sind. Ein solcher Schritt wäre nur dann begründet, wenn Russland seine Energielieferungen tatsächlich stoppen würde oder auch Europa sich auf ein Embargo verständigen würde.

In einer Ad-hoc Stellungnahme hat die Leopoldina aufgezeigt, wie auch bei einem kurzfristigen Lieferstopp von russischem Gas die Energieversorgung gesichert werden kann. Vorgeschlagen werden Sofortmaßnahmen der Europäischen Union und Deutschlands für die kurzfristige Beschaffung von Flüssiggas aus anderen Quellen bzw. auch die Verstromung von Kohle, um die Nachfrage nach Gas zu reduzieren. Mittelfristig müssten die Energiequellen diversifiziert werden, langfristig müsse die Transformation zur Klimaneutralität vorangetrieben werden. Insgesamt gibt es also keine Alternative dazu, diesen Schock als Ausgangspunkt dazu zu nutzen, nun massiv in den Ausbau erneuerbarer Energieträger zu investieren. Die angekündigten Investitionen von 200 Mrd. Euro bis 2026 sind ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Insgesamt wird aber auch das nicht ausreichen, in den nächsten Jahren unabhängig von Russland eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten.

In der politischen Kommunikation wird es auch darauf ankommen, die Notwendigkeit von Energieeinsparungen klarer zu kommunizieren und Anreize dafür zu setzen. Der Ausbau erneuerbarer Energien verbunden mit Bemühungen zum Energieeinsparen ist darüber hinaus eine Chance, dass sich Deutschland seinen Klimazielen annähert, obwohl die zusätzliche Verstromung von Kohle zunächst mit mehr Emissionen verbunden ist. In diesem Zusammenhang wird es im Übrigen auch wichtig sein, die Investitionen aus dem Sondervermögen in die Bundeswehr dahingehend zu prüfen, welche Emissionen mit ihnen verbunden bzw. auch vermeidbar sind.

Notwendigkeit einer neuen Diplomatie für eine neue Sicherheitsordnung

Auch wenn der Krieg in der Ukraine gegenwärtig noch anhält, ist es schon jetzt notwendig, über das „Danach“ nachzudenken. Mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine hat Russland die Strukturen einer gemeinsamen Sicherheitsordnung in Europa zertrümmert: Die Charta von Paris mit ihrem Bekenntnis zu territorialer Integrität, friedlicher Konfliktbeilegung und der Förderung von Demokratie und Menschenrechten liegt ebenso am Boden wie die konkretere NATO-Russland-Grundakte, aber auch der OSZE-Prozess. Auch nach Beendigung der Feindseligkeiten und eines wie auch immer gearteten Friedensschlusses wird es keinen direkten Weg zurück in diese Ordnung geben. Stattdessen ist kurz- und mittelfristig von einer geteilten Sicherheitsordnung in Europa auszugehen, in der im Raum der EU und NATO-Mitgliedsstaaten die alten Regeln und Institutionen durchaus Bestand haben (territoriale Integrität, Pflicht zur friedlichen Konfliktbeilegung, gemeinsames Bekenntnis zu und Förderung von Demokratie und Menschenrechten), außerhalb dieses Raumes aber eine Ordnung erwächst, in der Russland die Regeln für seine Vasallenstaaten setzt. Zwischen diesen politischen Sphären wird zunächst die Etablierung und Stabilisierung einer glaubwürdigen wechselseitigen Abschreckung im Zentrum stehen. Aber schon um das zu erreichen, müssen neue Foren eingerichtet werden, in denen die Parteien miteinander kommunizieren können (heißer Draht) und darüber hinaus in Verhandlungen eintreten können, um wieder eine nachhaltige Sicherheitsordnung für den Kontinent zu errichten. Dazu zählt an erster Stelle die Entwicklung von Foren für Rüstungskontrolle, um unkontrollierte Rüstungswettläufe möglichst zu vermeiden, die sich in Phasen wechselseitiger Bedrohung häufig einstellen. Dazu gehören aber auch Foren, die den wechselseitigen Handel und kulturellen Austausch regulieren, denn auch dieser muss abgesichert werden.

In der jetzigen Lage steht für viele die wirtschaftliche Entflechtung mit Russland im Vordergrund, einige meinen sogar, der Ukrainekrieg habe die Idee von Annäherung durch Handel beerdigt. Das verkennt aber die Realitäten. Das Prinzip von Annäherung durch Handel beruhte immer darauf, dass erstens die Annäherung über einen sicherheitspolitischen Rahmen abgesichert ist (Abschreckung) und zweitens, dass der Handel zum beiderseitigen Vorteil ist, ohne dass die eine Seite die andere erpressen kann. In stark asymmetrischen Verflechtungsfeldern oder aber in tief integrierten Lieferketten ist das nicht gegeben.

Mit anderen Worten: es braucht eine Entflechtung in jenen Feldern wirtschaftlichen Handelns, in denen es große Asymmetrien gibt. Es ist aber gleichzeitig darauf zu achten, dass diese Entflechtungen nicht ungezügelt in andere Felder ausgreifen und dort ebenfalls Verbindungen zerstören, die für beide Seiten vorteilhaft sind und die zukünftig helfen könnten als Kristallisationspunkte, um neues Vertrauen zu stiften. Das gilt noch einmal mehr außerhalb der wirtschaftlichen Verflechtung in Feldern wie Wissenschaft, Kultur und Kunst. Hier ohne Not Verflechtungen zurückzudrängen, bedeutet, Verständnis füreinander abzubauen und die ohnehin schon eintretende Entfremdung der Gesellschaften voneinander weiter zu befeuern, die für ein zukünftiges, friedliches Zusammenleben kontraproduktiv ist. Es geht also maximal um eine „kontrollierte Entflechtung“, die asymmetrische Verflechtungen durch den Aufbau von Redundanzen in wirtschaftlichen und technologischen Schlüsselbereichen vorsieht, um zukünftige Handlungseinschränkungen zu vermeiden bei gleichzeitiger vorsichtiger Bewahrung von kulturellen Verbindungen, um die Chance einer dauerhaften Friedensordnung zu erhöhen.

Sarah Brockmeier

Sarah Brockmeier

Sarah Brockmeier ist Doktorandin im Rahmen der Forschungsinitiative „ConTrust – Vertrauen im Konflikt“ an der HSFK und der Goethe-Universität Frankfurt. Sie ist außerdem Non-Resident Fellow am Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin. // Sarah Brockmeier is doctoral researcher in the research initiative “ConTrust – Trust in Conflict” at PRIF and Goethe University Frankfurt. Furthermore, she is non-resident fellow at Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin. | Twitter: @sarahbrockmeier
Christopher Daase
Prof. Dr. Christopher Daase ist stellv. geschäftsführendes Vorstandsmitglied der HSFK und Leiter der Programmbereiche „Internationale Sicherheit“ und „Transnationale Politik“. Seine Forschungsschwerpunkte sind Sicherheitspolitik, internationale Institutionen und politische Gewalt. // Prof. Dr Christopher Daase is Deputy Director at PRIF and head of PRIF’s Research Departments “International Security” and “Transnational Politics”. His research focusses on security policy, international institutions and political violence.
Nicole Deitelhoff
Prof. Dr. Nicole Deitelhoff ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der HSFK und Leiterin der Programmbereiche „Internationale Institutionen“ und „Transnationale Politik“. Sie forscht zu Kontestation und Krisen von Institutionen und Normen, politischer Herrschaft, Opposition und Dissidenz sowie Demokratie und Zusammenhalt. // Prof. Dr. Nicole Deitelhoff is Executive Director at PRIF and head of PRIF’s research departments “International Institutions” and “Transnational Politics”. She conducts research on contestation and crises of international institutions and norms, political order, opposition and dissidence, democracy and societal cohesion. | Twitter: @ndeitelhoff
Matthias Dembinski
Dr. Matthias Dembinski ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Programmbereich „Internationale Institutionen“ und Projektleiter an der HSFK. Er forscht zu Fragen von Gerechtigkeit in den internationalen Beziehungen, regionalen Sicherheitsorganisationen und humanitären Interventionen. Sein regionaler Schwerpunkt ist Westeuropa. // Dr Matthias Dembinski is Senior Researcher in the research department “International Institutions” and project manager at PRIF. His research interests are questions of justice in international relations, regional security organisations and humanitarian interventions. His regional focus is Western Europe.
Caroline Fehl

Caroline Fehl

Dr. Caroline Fehl ist Vorstandsmitglied an der HSFK wissenschaftliche Mitarbeiterin im Programmbereich „Internationale Sicherheit“. Ihre Forschung konzentriert sich auf internationale Normen, Institutionen und Organisationen im Bereich der Rüstungskontrolle, Völkerrecht und internationale Strafjustiz. // Dr Caroline Fehl is Member of the Executive Board at PRIF and Senior Research Fellow at the Research Department “International Security”. Her research focuses on international norms, institutions and organizations in the fields of arms control, humanitarian law and international criminal justice. | Twitter: @CarolineFehl
Julian Junk
Prof. Dr. Julian Junk ist Projektleiter im Programmbereich „Transnationale Politik“, Leiter der Forschungsgruppe „Radikalisierung“ sowie des Berliner Büros der HSFK. Er forscht zu Radikalisierung und Deradikalisierung in Deutschland und Sicherheitspolitik. // Prof. Dr Julian Junk is project leader in PRIF’s research department “Transnational Politics”, leader of the research group “Radicalization” and head of PRIF’s office in Berlin. His research focusses on radicalization and deradicalization in Germany as well as security policy. | Twitter: @JulianJunk
Stefan Kroll

Stefan Kroll

Dr. Stefan Kroll ist Leiter des Querschnittsbereichs Wissenschaftskommunikation und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Programmbereich „Internationale Institutionen“. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich interdisziplinärer Normen- und Institutionenforschung, des Wissenstransfers und der politischen Bildung für Themen der Friedens- und Konfliktforschung. // Dr. Stefan Kroll is Head of Science Communication and a senior researcher at PRIF’s research department “International Institutions”. His work focuses on interdisciplinary research on norms and institutions, knowledge transfer, and political education for peace and conflict research topics. | Twitter: @St_Kroll
Thilo Marauhn

Thilo Marauhn

Prof. Dr. Thilo Marauhn ist Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. An der HSFK leitet er die Forschungsgruppe „Völkerrecht“. Seine Forschung konzentriert sich auf Humanitäres Völkerrecht, Internationale Strafgerichtsbarkeit, Menschenrechte, Abrüstung und Rüstungskontrolle. // Prof. Dr Thilo Marauhn is Professor of Public Law and International Law, Faculty of Law, Justus Liebig University Giessen. At PRIF he heads the research group on “International Law”. His research focuses on international humanitarian law, international criminal jurisdiction, human rights, disarmament and arms control.
Anton Peez

Anton Peez

Anton Peez ist Doktorand im Programmbereich „Internationale Institutionen“ an der HSFK. Er forscht zu Zwang, Compliance und Normen in den Internationalen Beziehungen. // Anton Peez is researcher and phd candidate in PRIF’s research department “International Institutions”. His research focuses on coercion, compliance and norms in international relations. | Twitter: @antonpeez
Niklas Schörnig
Dr. Niklas Schörnig ist Vorsitzender des Forschungsrats, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Koordinator der Forschungsgruppe „Research on Emerging Technologies, Order and Stability (rETOS)“ der HSFK. Er forscht zu Emerging Military Technology, der Zukunft der Kriegsführung und Rüstungskontrolle. // Dr. Niklas Schörnig is a chair of Resarch Council, Senior Researcher and Coordinator of “Research on Emerging Technologies, Order and Stability (rETOS)” Research Group at PRIF. His research focusses on emerging military technology, the future of warfare, and arms control. | Twitter: @NiklasSchoernig

Sarah Brockmeier

Sarah Brockmeier ist Doktorandin im Rahmen der Forschungsinitiative „ConTrust – Vertrauen im Konflikt“ an der HSFK und der Goethe-Universität Frankfurt. Sie ist außerdem Non-Resident Fellow am Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin. // Sarah Brockmeier is doctoral researcher in the research initiative “ConTrust – Trust in Conflict” at PRIF and Goethe University Frankfurt. Furthermore, she is non-resident fellow at Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin. | Twitter: @sarahbrockmeier

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