Official Opening of the Permanent Premises of the International Criminal Court
Recht gilt für alle gleichermaßen, auch wenn Demokratien eigene Rechtsverstöße bisweilen nicht anerkennen. | Foto: UN Photo via flickr | CC BY-NC-ND 2.0

Wenn es weh tut, wird es wichtig: Was heißt gleiches Recht für alle?

Letzte Woche erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu, Ex-Verteidigungsminister Gallant und Hamas-Führer Deif. Daraufhin brach sich gerade in traditionellen Unterstützerländern des Gerichts massive Kritik Bahn: Von Täter-Opfer-Umkehr ist die Rede, von Antisemitismus und Delegitimierung einer Demokratie. Diese Kritik ist nicht nur unzutreffend, sie lässt auch die Grundmisere der liberalen Weltordnung deutlich werden: Recht soll immer für die anderen gelten, während Demokratien selbst bisweilen nicht erkennen, dass auch sie gegen Recht verstoßen. Wer die liberale Weltordnung erhalten will, muss sich an ihre Regeln halten – gerade dann, wenn es weh tut. Und die Entscheidung des IStGH tut weh.

1945 mahnte der Chefankläger des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals, Robert Jackson, in seinem Plädoyer,

„we shall never forget the record on which we judge these defendants today is the record on which history will judge us tomorrow. (…) Let me make clear that while this law is first applied against German aggressors, the law includes, and if it is to serve a useful purpose, it must condemn aggression by any other nation, including those which sit here now in judgment. We are able to do away with domestic tyranny and violence and aggression by those in power against the rights of their own people only when we made all men answerable to the law” (Robert Jackson, 21.11.1945, in: International Military tribunal, Trial of the Major War Criminals, Vol. 2, 101, 145.)

Diese Mahnung, dass das Recht für alle gleichermaßen und ohne Ansehen der Person gelten muss, wurde am 21.11 2024 durch die Vorermittlungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aktualisiert. Als das Gericht entschied, dass der Chefankläger Karim Khan hinreichende Beweise vorgelegt hat, die die Haftbefehle gegen den amtierenden Ministerpräsidenten Israels, Benjamin Netanyahu, den früheren israelischen Verteidigungsminister, Yoav Gallant, und den verschollenen Militärchef der Hamas, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri, genannt Deif, rechtfertigen.

Das war und ist die große Vision, die 120 Staaten motivierte, den Internationalen Strafgerichtshof 1998 zu begründen: Einen ständigen internationalen Gerichtshof, der Individuen unabhängig ihrer Herkunft oder Amtsstellung für ihre gravierenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts anklagen und gegebenenfalls verurteilen könne. Niedergelegt im Völkerstrafrecht, verfolgt der Gerichtshof Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und inzwischen auch Aggression. Damit sollte die Straflosigkeit für schwerste Menschheitsverbrechen beendet und die Chance für nachhaltigen Frieden gesteigert werden, indem vergangenes Unrecht aufgearbeitet würde. Diese Straflosigkeit war gang und gäbe, weil häufig diejenigen über Strafverfolgung entschieden, welche die Verbrechen begangen hatten. Frieden durch Recht war das Motto derjenigen, die für diesen Gerichtshof kämpften, darunter auch und gerade die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU).

Niemand sollte sich der (Straf-)gerechtigkeit mehr entziehen können. Natürlich war das schon damals eine Illusion. Selbst wenn die nationale Gerichtsbarkeit keine Strafverfolgung initiieren kann oder will (Grundsatz der Komplementarität), konnte und kann der Gerichtshof nur tätig werden, wenn mutmaßliche Rechtsverletzungen durch Staatsangehörige eines Vertragsstaats oder auf dessen Territorium begangen wurden. Nur der UN-Sicherheitsrat hat die Möglichkeit, diese Beschränkung auszuhebeln, wenn er sich auf eine Gefährdung des internationalen Friedens- und der Sicherheit nach Kapitel VII der UN-Charta beruft und einen Fall direkt an den Gerichtshof überweist.

Darum gibt es immer noch eine Reihe von mutmaßlichen Tätern, die nie durch die Strafverfolgung des IStGH betroffen waren. Etwa der syrische Präsident Baschar Al-Assad, dessen Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung detailliert dokumentiert sind. Andere, wie etwa Putin, wurden zwar angeklagt, sind aber durch ihre Machtposition bis dato in der Lage, sich zu schützen. Um all diese Probleme wusste man schon in den 1990er Jahren und setzte darauf, die Reisefähigkeit von Tatverdächtigen sukzessive einzuschränken zu können, in dem immer mehr Staaten dem Statut beitreten würden. Heute sind es bereits 124 Staaten, die das Statut ratifiziert und sich damit verpflichtet haben, die besagten Verbrechen zu ahnden.

Der IStGH im politischen Sperrfeuer

Vor diesem Hintergrund müsste die Erteilung eines Haftbefehls gegen Benjamin Netanyahu zunächst als Erfolg gewertet werden, denn sie zeigt, dass das internationale Recht genauso arbeitet, wie es soll: Ohne Ansicht der Person entscheidet es auf Basis der vorliegenden Beweise und nimmt auch amtierende Regierungsmitglieder ins Visier, wenn belastbare Hinweise vorliegen, dass sie sich schwerster Verbrechen schuldig gemacht haben. Es kann das im Fall Netanyahus tun, obwohl Israel das Statut nie anerkannt hat, weil Palästina 2015 das Statut des IStGH ratifiziert hat und damit als Vertragsstaat gilt. Aber kein Gerichtshof arbeitet im luftleeren Raum, er ist immer auch Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Rechtliches Handeln wird nicht nur juristisch, sondern immer auch politisch eingeordnet. Dies gilt noch einmal mehr auf der Ebene internationaler Politik, in der es kein übergeordnetes Rechtssystem gibt.

Nirgends wird das gerade deutlicher als in der Entscheidung des IStGH, Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (hier insbesondere vorsätzliches „Aushungern“ der palästinensischen Zivilbevölkerung) auszustellen. Der israelische Ministerpräsident reagierte umgehend und nannte die Entscheidung einen Ausdruck von Antisemitismus. Israels Präsident Herzog sprach auf der Plattform X von einer Entscheidung in böser Absicht. Auch die US-Regierung teilte über einen Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates mit, „sie (sei) tief besorgt über die Eile des Anklägers, Haftbefehle zu beantragen, und die beunruhigenden Verfahrensfehler, die zu dieser Entscheidung geführt haben“. Auch in Deutschland, einem der traditionellen Unterstützerländer des IStGH, das besonders aktiv für dessen Gründung warb, überwiegt die Kritik: Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nennt die Haftbefehle „falsch und absurd“. Roderich Kiesewetter (CDU) spricht davon, dass die Haftbefehle zu „Täter-Opfer-Umkehr zwischen Israel und der Hamas beitrügen“ und im Morgenmagazin hält er fest, dass der IStGH für Israel nicht zuständig sei, weil Israel eine Demokratie ist. Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Haftbefehl gegen Netanyahu als „bodenlose Dummheit“ und „Entgleisung“, da er einen demokratischen Regierungschef attackiere, der sein vom Terror angegriffenes Land verteidige. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), konstatierte, dass „der IStGH dem Völkerrecht einen Bärendienst (erweise), indem er blutrünstige Terroristen und eine rechtsstaatliche Demokratie faktisch gleichstellt.“

Eine Entscheidung, die schmerzt

Ohne Zweifel ist die Entscheidung des Gerichtshofs eine, die schmerzt. Sie schmerzt, weil die Regierung eines demokratischen Landes, das seit seiner Gründung von außen bedroht wird und am 7.10.2023 Opfer eines grauenhaften Angriff einer terroristischen Organisation wurde, bei dem mehr als 1200 Menschen getötet und 250 Geiseln verschleppt wurden, von denen sich einige immer noch in der Hand der Hamas und anderer Terrororganisationen befinden, nun selbst in den Fokus internationaler Gerichtsbarkeit gerät. Es schmerzt, weil Israel nicht nur eine Demokratie mit funktionierendem Rechtssystem ist, sondern darüber hinaus auch die Heimstatt vieler Jüdinnen und Juden, die den Holocaust überlebt haben, und Deutschland schon deshalb eine besondere Verpflichtung hat, den Staat Israel zu unterstützen. Aber es schmerzt am meisten, weil diese funktionstüchtige Demokratie bzw. ihre gegenwärtige Regierung hinreichend Anlass durch ihr Handeln geboten hat, dass die internationale Strafgerichtsbarkeit tätig werden musste. Die Haftbefehle sind keine Reaktion auf die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts Israels, sondern auf das Handeln in Ausübung dieses Rechts, das nahelegt, dass Israels Regierung Grenzen überschritten und sich mutmaßlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat. Ob das tatsächlich so ist, muss und kann nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren geprüft werden – so sehr einige dies gern als längst erwiesen betrachten. Aber schon die hinreichende Vermutung ist niederschmetternd. Gerade deshalb muss die Kritik an den Haftbefehlen des IStGH reflektiert erfolgen.

Zwei Kritikstränge

Die oben skizzierte Kritik lässt sich sehr grob in zwei Lager teilen: Das Lager derjenigen, die zwar die Rechtmäßigkeit der Entscheidung anerkennen, aber den Zeitpunkt unglücklich finden, weil einige darin eine Gleichsetzung von israelischer Regierung und Hamas sehen könnten. Und das Lager der anderen, die den Gerichtshof generell delegitimiert sehen und antisemitische, zumindest aber eine israelfeindliche Haltung des IStGH beobachten. Sie sind der Meinung, dass ein solcher Gerichtshof ohnehin nur über Autokratien richten sollte, nicht aber über demokratisch gewählte Politikerinnen und Politiker.

Die Kritik aus dem ersten Lager ist legitim: Es ist eine unglückliche Entscheidung, dass der IStGH zeitgleich gegen den Militärchef der Hamas und Israels Regierungschef sowie den ehemaligen Verteidigungsminister Haftbefehle erlässt. Auch wenn sich nicht bereits darin eine Gleichsetzung widerspiegelt, ist absehbar, dass die Hamas alles tun wird, genau diese zu erzeugen und propagandistisch auszuschlachten. Dieses Problem hat sich allerdings kaum umgehen lassen, weil der Ankläger laut Statut des IStGH aufgefordert ist, ausdrücklich allen relevanten Tathinweisen von jedweder Seite nachzugehen und nur auf der Basis der vorliegenden Beweise tätig zu werden. Hätte der Ankläger mithin nur gegen Mitglieder der Hamas ermittelt und Haftbefehle beantragt, wäre das eine Pflichtverletzung gewesen. Auch die Vorermittlungskammer hatte wenig Spielraum, denn auch sie ist dem Statut verpflichtet und muss auf Basis der Beweislage entscheiden.

Spielraum hätte es wohl vor allem gegeben, den Antrag auf Haftbefehl gegen Mitglieder der israelischen Regierung zeitlich etwas hinauszuzögern. Nur wäre das Wasser auf die Mühlen all derjenigen gewesen, die ohnehin der Meinung sind, dass der Westen die eigenen Leute schützt, während er nur die anderen, oftmals aus dem globalen Süden, an den Pranger stellt: Eine Kritik, die schon früh gegen die Arbeit des Strafgerichtshofs, etwa auf dem afrikanischen Kontinent, erhoben wurde. Nicht zuletzt hat das Verhalten der israelischen Regierung auch wenig Anlass geboten, anzunehmen, dass die vermuteten Rechtsverletzungen zeitnah aufhören oder innerhalb Israels juristisch aufgearbeitet würden, beides Ansatzpunkte, von einem Haftbefehl abzusehen. In diesem Kontext ist auch die jüngste Aussage des IStGH zu werten, dass Israels Regierung den Haftbefehl immer noch abwenden könne, wenn es sich selbst der Strafverfolgung annehme.

Weitaus problematischer ist das andere Lager der Kritik, denn es betrachtet schon die Idee als problematisch, dass ein internationaler Gerichtshof eine Demokratie anklagen könnte. Bereits die Überprüfung des rechtmäßigen Handelns der israelischen Regierung steht im Verdacht, Ausdruck von Israelfeindlichkeit, wenn nicht Antisemitismus zu sein. Die Anhänger dieser Kritik machen die Identität, das Ansehen der Person oder deren Herkunft zum zentralen Kriterium der Legitimität und nicht deren Handlungen. Sie unterscheiden zwischen Freund und Feind, zwischen Demokratie und Autokratie und wollen nur für letztere die Härte des Rechts und seiner Institutionen zur Anwendung kommen lassen, während sie sich selbst – qua demokratischer Identität – als über dem Recht bzw. immer schon rechtskonform verstehen oder aber eigene Verstöße als weniger wichtig oder einem höheren Ziel dienend betrachten. Jedwede Kritik gilt entsprechend als böswilliger Angriff bzw. bad faith, wie das Israels Präsident Jitzchak Herzog nannte.

Wenn es weh tut, wird es wichtig: Es steht mehr auf dem Spiel als ein Haftbefehl

Wir beobachten insgesamt eine Entwicklung, die die regelbasierte Weltordnung immer näher an den Abgrund bringt: Die Idee, dass die eigene Seite der liberalen Demokratien des Westens immer schon rechtskonform handelt oder aber für ihre Rechts- und Regelverletzungen so gute Gründe habe, dass der Regelbruch hinzunehmen sei, während die anderen selbstverständlich alle Regeln befolgen sollten und Rechts- und Regelbrüche sofort zu ahnden und global zu sanktionieren sind.

Die Kritik am IStGH ist nur die jüngste Episode in einer Geschichte, die sich zuvor bereits in der Skandalisierung des Palästinenserhilfswerks UNRWA als vermeintlichen Terrorkomplizen der Hamas niederschlug, aber auch in der Kritik an den UN insgesamt, etwa wenn UN-Generalsekretär António Guterres den BRICS-Gipfel besuchte, nicht aber den Bürgenstock-Gipfel in der Schweiz zu Friedensplänen für die Ukraine. In all diesen Episoden schwingt Identitätspolitik mit: Entweder du bist für uns (liberale Demokratien des Westens) oder gegen uns (und mit den illegitimen Autokratien).

Eine regelbasierte Ordnung lässt sich damit nicht erhalten, denn Regeln und Recht können nur dann binden, wenn sie für alle gleichermaßen Geltung beanspruchen. Das heißt nicht, dass es keine Regelverletzungen, keine Rechtsbrüche geben darf, aber dass ihre Skandalisierung und Ahndung unabhängig von Ansehen und international vor allem von Macht der Person oder des Staates vollzogen wird. Bundesaußenministerin Baerbock liegt daher richtig, wenn sie klarstellt, dass niemand über dem Gesetz stehe und auch Netanyahu damit rechnen müsse, bei einer Einreise nach Deutschland verhaftet zu werden. Wäre dies nicht so, würden Regeln und Recht ihre Wirkung verlieren, sie sind dann nur noch Waffe der Starken gegen die Schwachen, aber aus sich heraus vermögen sie niemanden mehr zu binden. Das ist die Delegitimierung des Rechts und der Ordnung, in der es gelten soll: ein Recht ohne Gleichheit vor dem Recht und eine Ordnung, die die einen über die anderen stellt.

Die Legitimität einer Ordnung und ihrer Institutionen und Regeln entscheidet sich zumeist an den Härtefällen, d. h. wenn es weh tut, die Regeln zu befolgen: Die Entscheidung des IStGH schmerzt. Der Westen muss jetzt entscheiden, ob er diesen Schmerz verträgt oder ob er, um ihn zu vermeiden, bereit ist, die Ordnung, die er einst gegründet hat, um Frieden und (mehr) Gerechtigkeit zur Geltung zu verhelfen, zerfallen zu lassen. Der Schmerz, der daraus resultieren würde, dürfte gleichwohl weit intensiver und nachhaltiger wirken. Vor allem würde er denjenigen in die Hände spielen, die nur Verachtung für diese Ordnung übrighaben: Terrororganisationen, wie der Hamas oder menschenverachtenden Regimen wie jenen im Iran oder in Russland, die ohnehin nur das Recht des Stärkeren schätzen.

Es geht mithin um viel, denn wenn es weh tut, wird es wichtig.

Nicole Deitelhoff
Prof. Dr. Nicole Deitelhoff ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied am PRIF und Leiterin des Programmbereichs Internationale Institutionen. Sie forscht zu Kontestation und Krisen von Institutionen und Normen, politischer Herrschaft, Opposition und Dissidenz sowie Demokratie und Zusammenhalt. // Prof. Dr. Nicole Deitelhoff is Executive Director at PRIF and head of PRIF’s Research Departments International Institutions. She conducts research on contestation and crises of international institutions and norms, political order, opposition and dissidence, democracy and societal cohesion. | Twitter: @ndeitelhoff

Nicole Deitelhoff

Prof. Dr. Nicole Deitelhoff ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied am PRIF und Leiterin des Programmbereichs Internationale Institutionen. Sie forscht zu Kontestation und Krisen von Institutionen und Normen, politischer Herrschaft, Opposition und Dissidenz sowie Demokratie und Zusammenhalt. // Prof. Dr. Nicole Deitelhoff is Executive Director at PRIF and head of PRIF’s Research Departments International Institutions. She conducts research on contestation and crises of international institutions and norms, political order, opposition and dissidence, democracy and societal cohesion. | Twitter: @ndeitelhoff

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