Heron TP Drohne der Israelischen Luftwaffe
Nach über zehn Jahren Debatte bewaffnet Deutschland nun die Heron TP Drohnen der Bundeswehr. | Photo: Zachi Evenor/Flickr | CC BY 2.0

Die Heron wird bewaffnet: Mehr als 10 Jahre #Drohnendebatte finden ihr Ende

Plötzlich ging es ganz schnell: Noch vor zwei Wochen hatte das Bundesministerium der Verteidigung noch eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Bundestages durchgeführt, an der auch der Blogautor teilgenommen hat. Nun ist klar: Das BMVg kann die schon seit längerem geflogene israelische Drohne Heron TP bewaffnen. Eigentlich war klar, dass die bewaffnete Drohne kommen würde – die Argumente der Befürworter und Kritiker lagen schon lange auf dem Tisch. Dieser Text legt nun den Fokus auf die Debatte selbst und zeigt, dass sich die internationale Lage und die Bundeswehr selbst so gewandelt haben, dass die Entscheidung zur Bewaffnung nun folgerichtig ist.

Mit der Entscheidung des Bundestages endet eine Debatte, die – je nachdem wo man ansetzt – 2008, 2010 oder 2012 begann. Schon 2008 hatte die Bundesregierung eine Anfrage über fünf MQ-9 Reaper Drohnen an die USA gestellt – was nur durch eine Pressemeldung der amerikanischen Defense Security Cooperation Agency bekannt wurde. Seit spätestens 2010 war das Thema „bewaffnete Drohnen“ aufgrund zunehmender Berichte über gezielte Tötungen mutmaßlicher Terroristen durch US-Geheimdienste und die rasant wachsenden zivilen Opfer bei Drohneneinsätzen, die Nichtregierungsorganisationen verzeichneten, in der wissenschaftlichen Diskussion angekommen.

BMVg weicht dem Diskurs nicht mehr aus

Der steigende Druck veranlasste 2012 den damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maizière nach langem Schweigen des BMVg das Wort in der Debatte zu ergreifen. De Maizière stellte die These der „ethisch neutralen“ Drohne in den Raum, was die Kritik an bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr aber nicht verstummen ließ. Immerhin begann nun eine breite Debatte, die aber zu keinem Ende fand. 2013 befasste sich der Koalitionsvertrag der großen Koalition mit bewaffneten Drohnen. Darin lehnten die Partner „extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen mit bewaffneten Drohnen“ kategorisch ab und versprachen „[v]or einer Entscheidung … im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen“.

Es wurde geprüft, die Entscheidung aber vertagt. Der neue Koalitionsvertrag legte im März 2018 dann fest: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden.“ Nachdem der Bundestag im Sommer 2018 der Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen, der israelischen Heron TP, zustimmte, stand die Entscheidung über die tatsächliche Bewaffnung aber weiterhin aus. Die geforderte „Würdigung“ fand im Mai 2020 pandemiebedingt mit einer vom BMVg organisierten Serie von Paneldiskussionen online statt. Im Juli wurde dann dem Bundestag vom BMVg ein Bericht über die Diskussion zugestellt.

Doch beendet war die Diskussion immer noch nicht. Ab September 2020 setzte die aserbaidschanische Seite im Krieg um Bergkarabach bewaffnete türkische Drohnen ein – mit erstaunlichem Erfolg. Die SPD sah daraufhin weiteren Diskussionsbedarf. Erst der Bericht einer SPD- Projektgruppe zog im Oktober 2021 schließlich die Bewaffnung deutscher Drohnen unter Bedingungen „in Erwägung“. Schon im Sommer 2021 hatten die Grünen auf ihrem Parteitag die Prüfung der Beschaffung bewaffneter Drohnen mit einer hauchdünnen Mehrheit von 347 zu 343 Stimmen beschlossen. Die Schwenks von SPD und Grünen führten dazu, dass der Koalitionsvertrag von 2021 explizit versprach „die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode [zu] ermöglichen“. Dies war schon länger ein Anliegen der FDP. Auch wenn der Krieg in der Ukraine und die in seinem Zusammenhang ausgesprochene „Zeitenwende“ sicherlich als Katalysatoren wirkten, und die Entscheidungsprozesse zusätzlich beschleunigten, war die Frage der Bewaffnung von Drohnen also schon vorher entschieden.

Aber wie kommt es, dass inzwischen außer bei der Linken und verschiedenen pazifistischen Gruppen der Widerstand gegen die Bewaffnung deutscher Drohnen gesunken ist und auch Wissenschaftler:innen, die sich in den frühen 2010er Jahren kategorisch gegen Bewaffnung aussprachen inzwischen mit der Entscheidung leben können? Die Antwort ist, dass sich zwei Dinge geändert haben: die Verbreitung von militärischen Drohnen weltweit und ein neuer Ansatz im BMVg.

Die Proliferation militärischer Drohnen und neue Einsatzszenarien

Schaut man zunächst auf die Verbreitung militärischer Drohnen allgemein, dann haben nach aktuellem Stand mehr als 100 Staaten solche Systeme. Rapide gestiegen ist jüngst auch die Anzahl der Staaten, die bewaffnungsfähige oder bewaffnete Drohnen besitzen, oder nach ihrem Besitz streben. Zum ersten Höhepunkt der Drohnendebatte um 2014 besaßen vermutlich acht Staaten bewaffnete Drohnen: Die USA, Israel, das Vereinigte Königreich, der Iran, die Vereinigten Arabischen Emirate Nordkorea, China und Südafrika. 2022 werden, je nach Quelle, mindestens 34 und bis zu 40 Länder genannt, die bewaffnete Drohnen besitzen, entwickeln oder beschaffen wollen. Doch woher kommen diese Drohnen?

Die USA setzten zwar als erstes Land Kampfdrohnen ein, verfolgten gleichzeitig aber eine restriktive Exportpolitik und fühlten sich bis in die letzten Jahre der Trump-Administration hinein als wichtiges Mitglied dem Missile Technology Control Regime, dem MTCR, das auch Drohnen umfasst, sehr verpflichtet. Auch übten die USA über lange Zeit Druck auf Israel, ein Nichtmitglied, aus, die restriktiven Exportprinzipien des Regimes für bewaffnungsfähige Kampfdrohnen umzusetzen. Seit ca. 2012 tritt China, ebenfalls Nichtmitglied im MTCR, als neuer und aggressiver Anbieter am Markt auf. Experten sprechen von einem „Angebotsschock“ durch China, der den Sprung der Besitzzahlen erkläre. Nach öffentlichen Quellen hat China inzwischen Kampfdrohnen an 13 oder mehr Autokratien geliefert. Seit einigen Jahren ist auch die Türkei, ein MTCR-Mitglied, als Anbieter von bislang kleineren Kampfdrohnen am Markt vertreten. Zusätzlich haben mehr als 10 Staaten auch eigene Entwicklungen unterschiedlicher Qualität vorzuweisen.

Schließlich ist die Zahl der Staaten, die bewaffnete Drohnen nicht nur besitzen, sondern auch einsetzen, seit 2014 rapide gestiegen. Waren vor 2014 nur Kampfdrohneneinsätze der USA, Israels und Großbritanniens bekannt, sind vermutlich mindestens 11 Staaten dazugekommen. Fast alle sind Nichtdemokratien bzw. Staaten, die nach klassischen Demokartieindizes nicht als vollständige Demokratien zählen. Darunter z.B. Pakistan, Nigeria, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Russland. Der einzige neue Kampfdrohneneinsatz einer Demokratie war 2019 ein französischer Einsatz in Mali.

Das hat auch mit Einsatzszenarien zu tun. In der Literatur herrschte zunächst Einigkeit, dass die aktuellen Kampfdrohnen der MALE-Klasse (also z.B. die US MQ-9 Reaper oder die Heron TP) aufgrund ihrer relativ geringen Geschwindigkeit und verhältnismäßig großen Radarsignatur nur für asymmetrische Konflikte eignen würden, also z.B. zum Angriff auf Rebellen ohne Flugabwehr oder zur Luftnahunterstützung von eigenen Kräften am Boden, aber auch für gezielte Tötungen von Personen.

Gerade die Möglichkeit, nach längerer Beobachtung zielgenau Aufständische oder Rebellen in schwer zugänglichem Gebiet bekämpfen zu können, machte Drohnen für viele Autokratien zum Mittel der Wahl. Überraschend aus Sicht der Literatur ist allerdings der umfassende Einsatz von Kampfdrohnen in zwischenstaatlichen Konflikten, z.B. im Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach 2020, oder aktuell im Krieg in der Ukraine. Es scheint doch schwieriger zu sein, solche Kampfdrohnen zu detektieren und zu bekämpfen, als gemeinhin lange angenommen wurde. Die Tatsache, dass im März 2022 zwei fehlgeleitete Drohnen längere Zeit unentdeckt über NATO-Gebiet fliegen konnten, um schließlich ohne verbleibenden Treibstoff abzustürzen, wäre ein weiteres Indiz. Trotzdem scheint es verfrüht, die Rolle von ferngesteuerten Kampfdrohnen in zwischenstaatlichen Konflikten komplett neu zu bewerten. Es steht und fällt mit dem Aufwand, der für die Luftverteidigung betrieben wird.

Aber zumindest ist der Einsatz von Drohnen in klassischen zwischenstaatlichen Konflikten deutlich wahrscheinlicher geworden – was wiederum auch Begehrlichkeiten weckt und die Proliferation weiter befeuern dürfte. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass sich die Hoffnungen gerade deutscher Kritiker:innen nicht erfüllt haben, durch einen Verzicht auf eigene bewaffnete Drohnen ein internationales Zeichen zu setzen. Ein weiterer deutscher Verzicht hätte keinen Einfluss auf das weitere Proliferationsgeschehen. Nachdem die USA unter Präsident Trump erklärten, die Regeln des MTCR nicht mehr auf Drohnen anzuwenden und dieser Politikwechsel von Präsident Biden nicht revidiert wurde, stehen der zunehmenden Nachfrage nun auch entsprechend mehr Anbieter entgegen.

Mehr Transparenz bei der Bundeswehr

Ein weiterer zentraler Aspekt, der sich in den letzten Jahren geändert hat, ist der Grad an Transparenz, mit dem sich die Bundeswehr dem Thema inzwischen geöffnet hat und auf einige zentrale Kritikpunkte eingeht.

Versteckt im Anhang des Berichtes, den das BMVg dem Bundestag übermittelt hatte, fanden sich angefügt „Grundsätze für den Einsatz von Deutschen bewaffneten Aircraft Systems (UAS)“ – ein absolutes Novum. Diese Grundsätze legen recht detailliert die Beschränkungen fest, denen sich die Bundeswehr bei allen Einsätzen bewaffneter Drohnen selbst unterwerfen möchte. Deutlich wird, dass der Einsatz nur im bewaffneten Konflikt oder zur Selbstverteidigung geplant ist. Dies bedeutet eine Absage an extralegale Tötungen, wie sie die USA praktizierten, ohne aber konkret das US-Verhalten anzuprangern. Allerdings sollte noch deutlicher werden, wie genau die als Ausnahme beschriebenen Selbstverteidigungsszenarien außerhalb des bewaffneten Konflikts gemeint sind. Schließlich wird in den Grundsätzen die einzuhaltende Befehlskette ausbuchstabiert, was der Gefahr einer möglicherweise sinkenden Hemmung des Einsatzes der Bewaffnung entgegenwirken soll.

Grundsätze und Rules auf Engagement
Bei den Grundsätzen handelt es sich nicht um konkrete Einsatzregeln, die so-genannten Rules of Engagement (RoE). Laut BMVg „operationalisieren“ die RoE „politische, operative und rechtliche Vorgaben für die Anwendung von militärischer Gewalt und Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines konkreten militärischen Einsatzes“. RoE können z.B. schon bestehende völkerrechtliche Einschränkungen noch einmal verschärfen, wenn die militärische Führung in einem Einsatz bestimmte Handlungen trotz prinzipieller Rechtmäßigkeit ausschließen will. Aus diesem Grund sind konkrete RoE auch geheim: Sie könnten z.B. einem Kontrahenten Hinweise liefern, welche Handlungsoptionen der Bundeswehr im relevanten Fall explizit nicht zur Verfügung stehen. RoE sind immer auf den spezifischen Einsatz bezogen, weshalb sie von den immer gültigen Einsatzgrundsätzen zu unterscheiden sind.

Auch wenn sich viele der Ausführungen schlicht aus einer konsequent-strengen Interpretation des Völkerrechts ergeben, sind die Einsatzgrundsätze für abstrakte Selbstbeschränkungen detailliert und meist klar formuliert. Sie enthalten auch Nova, wie etwa die Absicht, „bei der Planung und Durchführung von Operationen mit bewaffneten UAS … die psychologischen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung zu berücksichtigen“. Die Bundeswehr verspricht „[n]ach erfolgtem Waffeneinsatz … unverzüglich Schaden und Wirkung des Wirkmitteleinsatzes zu dokumentieren“ und bei Hinweisen auf zivile Opfer „ein Battle Damage Assessment am Boden durchzuführen“. Zwar ist noch nicht final entschieden, ob die Zahlen veröffentlicht werden, was zu begrüßen wäre. Es ist zu vermuten, dass mindestens der Verteidigungsausschuss Einblick bekommt.

Interessanterweise wurden die Einsatzgrundsätze in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Sie stellen aber einen Schritt der Selbstverpflichtung dar, den die Bundesregierung angesichts der US-Praktiken über Jahre hatte vermissen lassen. Der 2020er-Bericht ist gegenüber den angehängtem Grundsätzen das deutlich weniger spannende Dokument , dennoch hatte das BMVg auch dort eine Überraschung parat: En passant wurde mitgeteilt, man strebe „auch im internationalen Rahmen verbindliche Regeln für den Einsatz bewaffneter Drohnen an“ und bereite „eine Initiative für internationale Einsatzprinzipien vor“. Es scheint um diese Initiative still geworden zu sein , durchaus könnten die vorliegenden Grundsätze aber als Vorlage für einen internationalen Konsens dienen. Hier ist Eile geboten, denn die Anzahl an Staaten mit Zugriff auf bewaffnete Drohnen wird immer größer.

Maßstäbe sind gesetzt

Die Bundeswehr hat also bekommen, was sie lange wollte. Überzeugte Drohnengegner:innen werden die bewaffnete Drohne sicher weiter ablehnen, dennoch wurden zentrale Kritikpunkte von der Bundeswehr adressiert. Die Befürchtung, dass der technische Pfad von den aktuell ferngesteuerten Drohnen direkt zu autonomen Killerwaffen selbst führe, die vor allem in der Anfangsphase der Debatte auch aus der Forschung vorgebracht wurden, werden zudem nicht mehr von den Wissenschaftler:innen geteilt. Der beschriebene Prozess, hat Weichen für zukünftige Beschaffungsvorhaben gestellt. Umstrittene Projekte können nicht mehr hinter einer Mauer aus Schweigen abgewickelt werden. Transparenz und der Dialog mit Kritiker:innen sollte auch in Zukunft handlungsanleitend sein. Sicherlich hat geholfen, dass die Koalitionspartner die öffentliche Debatte in ihren Koalitionsvertrag aufnahmen. Die Bundeswehr würde aber gut daran tun, in Zukunft auch ohne diesen politischen Impuls Diskurse zu initiieren und Kritik frühzeitig zu adressieren. Dass die Kritik auch Berechtigung hatte und man durch die Debatte nun auch in der Bundeswehr das Thema differenzierter diskutiert als es die „ethische Neutralität“ zunächst andeutete, ist eine der positiven Erkenntnisse, die man im Bendlerblock aus der mehr als 10 jährigen Drohnendebatte ziehen wird. Es wäre zu wünschen.

Niklas Schörnig
Dr. Niklas Schörnig ist Vorsitzender des Forschungsrats, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Koordinator der Forschungsgruppe „Research on Emerging Technologies, Order and Stability (rETOS)“ der HSFK. Er forscht zu Emerging Military Technology, der Zukunft der Kriegsführung und Rüstungskontrolle. // Dr. Niklas Schörnig is a chair of Resarch Council, Senior Researcher and Coordinator of “Research on Emerging Technologies, Order and Stability (rETOS)” Research Group at PRIF. His research focusses on emerging military technology, the future of warfare, and arms control. | Twitter: @NiklasSchoernig

Niklas Schörnig

Dr. Niklas Schörnig ist Vorsitzender des Forschungsrats, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Koordinator der Forschungsgruppe „Research on Emerging Technologies, Order and Stability (rETOS)“ der HSFK. Er forscht zu Emerging Military Technology, der Zukunft der Kriegsführung und Rüstungskontrolle. // Dr. Niklas Schörnig is a chair of Resarch Council, Senior Researcher and Coordinator of “Research on Emerging Technologies, Order and Stability (rETOS)” Research Group at PRIF. His research focusses on emerging military technology, the future of warfare, and arms control. | Twitter: @NiklasSchoernig

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