UN General Sekretär António Gutteres vor der UN Generalversammlung am 19. September 2017 | Foto: United Nations Photo

Wer ist verantwortlich für die Schutzverantwortung?

Ethnische Säuberungen in Myanmar, schwere Kriegsverbrechen in Syrien, Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik – die Liste aktueller Gräueltaten in der Welt ließe sich fortsetzen. Hatten sich die Staaten nicht dazu bekannt, dass der Gedanke „Nie wieder“, der aus dem Holocaust und nicht zuletzt auch den Völkermorden in Ruanda 1994 und in Srebrenica 1995 geboren war, in Zukunft das Handeln der Staatengemeinschaft anleiten sollte? Die Debatte über den jüngsten Bericht des UN-Generalsekretärs zur internationalen Schutzverantwortung zeigt auf, wie hoch die Hürden für die Umsetzung der sogenannten Responsibility to Protect weiterhin sind.

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CCW Informal Meeting of Experts in Geneva 2014
CCW Informal Meeting of Experts in Geneva 2014 | Foto: UN Geneva | CC BY-NC-ND 2.0

Autonome Waffensysteme: Herausforderungen für Verbot und Einhegung

Vor wenigen Jahren noch als Befürchtungen überängstlicher Science-Fiction Anhänger belächelt, werden die Risiken autonomer Waffensysteme inzwischen immer intensiver diskutiert. Nicht nur kritische Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fürchten, dass autonome Waffensysteme ohne ausreichende menschliche Kontrolle die Kriegsführung erheblich beschleunigen, destabilisierende Auswirkungen haben und die Einhaltung des Humanitären Völkerrechts nicht garantieren. Immer mehr Experten aus der Wirtschaft schließen sich den Bedenken an. Initiativen zur Einhegung autonomer Waffensysteme sollten sich nicht nur auf den militärischen Bereich beschränken, sondern den möglichen Missbrauch ziviler Systeme einschließen.

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Am 7. Juli beschlossen 122 Staaten – Zweidrittel der Mitglieder der Vereinten Nationen (UN) – ein umfassendes und rechtlich bindendes Verbot von Atomwaffen. Damit senden sie eine klare Botschaft an die Länder, die in ihrer Sicherheitspolitik weiterhin auf atomare Abschreckung bauen und den Verhandlungsprozess daher boykottierten. Ohne den Beitritt auch nur eines einzigen Kernwaffenstaates besteht natürlich die Sorge, der Verbotsvertrag könne zum reinen Papiertiger werden. Dennoch ist die erstmalige völkerrechtlich bindende Ächtung von Atomwaffen ein bedeutsamer Schritt in Richtung einer nuklearwaffenfreien Welt. Daneben birgt der Vertrag einen weiteren Nutzen, indem er die Unzufriedenheit der Nichtkernwaffenstaaten und der Zivilgesellschaft mit der mangelnden Abrüstungsbereitschaft der Kernwaffenstaaten produktiv wendet.

Historischer Schritt in eine atomwaffenfreie Welt? Staatenmehrheit beschließt Atomwaffenverbot

Am 7. Juli beschlossen 122 Staaten – Zweidrittel der Mitglieder der Vereinten Nationen (UN) – ein umfassendes und rechtlich bindendes Verbot von Atomwaffen. Damit senden sie eine klare Botschaft an die Länder, die in ihrer Sicherheitspolitik weiterhin auf atomare Abschreckung bauen und den Verhandlungsprozess daher boykottierten. Ohne den Beitritt auch nur eines einzigen Kernwaffenstaates besteht natürlich die Sorge, der Verbotsvertrag könne zum reinen Papiertiger werden. Dennoch ist die erstmalige völkerrechtlich bindende Ächtung von Atomwaffen ein bedeutsamer Schritt in Richtung einer nuklearwaffenfreien Welt. Daneben birgt der Vertrag einen weiteren Nutzen, indem er die Unzufriedenheit der Nichtkernwaffenstaaten und der Zivilgesellschaft mit der mangelnden Abrüstungsbereitschaft der Kernwaffenstaaten produktiv wendet.

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