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Normalisierung durch Diplomatie und Sicherheitsrisiken – Der Taliban-Einfluss auf afghanische Auslandsvertretungen in Deutschland

Die afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland werden zunehmend durch Taliban-Vertreter kontrolliert. Dies betrifft die Botschaft in Berlin, das Generalkonsulat in Bonn sowie das Generalkonsulat in München, wie verschiedene Medien berichten (zum Beispiel: Tagesschau; Deutschlandfunk/ARD-Recherche; Reuters; DIE ZEIT ). Die Kontrolle der Vertretungen durch die Taliban kann nicht auf die Frage der konsularischen Vertretung begrenzt werden. Es geht vielmehr um das Sicherheitsgefühl hier lebender afghanischer Frauenrechtlerinnen, Oppositioneller, Journalistinnen, ehemaliger Ortskräfte und Minderheiten, die hierdurch neuen Formen transnationaler Einschüchterung ausgesetzt werden. Der Blog diskutiert diese Risiken und was sie für Deutschland und die deutsche Außenpolitik bedeuten. 

Obwohl Deutschland das Taliban-Regime nicht anerkennt, das seit August 2021 Afghanistan kontrolliert, lässt es eine schrittweise Normalisierung zu. Deutschland lässt Taliban-nahe beziehungsweise von den Taliban entsandte Vertreter mit diplomatischen Akkreditierungen einreisen und in afghanischen Vertretungen tätig werden. Dies dürfte vor allem praktischen Interessen geschuldet sein, etwa der Bearbeitung von Pass- und Dokumentenfragen, konsularischen Anliegen sowie migrationspolitischen Rückführungsfragen. Taliban-Vertreter kontrollieren in der Folge zunehmend konsularische Räume, Dokumentenprozesse und Kommunikationskanäle gegenüber der afghanischen Diaspora. Für die Taliban eröffnet dies die Möglichkeit, gegenüber der eigenen Anhängerschaft und gegenüber afghanischen Communities im Ausland den Eindruck zu vermitteln, international akzeptiert zu werden. 

Menschenrechte und Geschlechterordnung: Warum die Frage nicht neutral ist

Die Taliban sind allerdings kein gewöhnlicher Akteur, mit dem lediglich diplomatische Verwaltungsfragen zu lösen wären. Ihre Herrschaft in Afghanistan ist geprägt durch systematische Entrechtung, Repression und Ausgrenzung. Besonders Frauen und Mädchen wurden aus Bildung, Arbeit, politischer Teilhabe und großen Teilen des öffentlichen Lebens verdrängt. Viele internationale Menschenrechtsakteure beschreiben diese Ordnung inzwischen als Form der Gender Apartheid: Gemeint ist nicht nur Diskriminierung durch das Verhalten Einzelner, sondern ein staatlich durchgesetztes System geschlechtsspezifischer Segregation, Kontrolle und Entrechtung (OHCHR/UN-Sonderberichterstatter; OHCHR Special Rapporteur Afghanistan).  

Die Normalisierung des Taliban-Regimes in Deutschland ist in doppelter Hinsicht fragwürdig: Erstens untergräbt sie die Glaubwürdigkeit der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik für Afghanistan. Der externe Druck auf das Regime, die Menschenrechte in Afghanistan zu schützen, sollte erhalten bleiben. Zweitens, und hierauf fokussiert dieser Blog, steht die Sicherheit der hier in Deutschland lebenden Afghan*innen zunehmend in Frage, wenn Vertreter des Taliban-Regimes für ihre konsularische Vertretung zuständig sind. 

Passbeschaffung, Daten und transnationale Einschüchterung

Für viele Afghaninnen und Afghanen in Deutschland ist die Passbeschaffung keine freiwillige Entscheidung, sondern eine behördliche Notwendigkeit. Aufenthaltstitel, Einbürgerungsverfahren, Reisen oder Familienangelegenheiten können von diesen Dokumenten abhängen. PRO ASYL weist darauf hin, dass die Passbeschaffung für bestimmte afghanische Schutzberechtigte unzumutbar sein kann, insbesondere wenn Betroffene oder Angehörige durch Kontakt mit Auslandsvertretungen gefährdet werden könnten. Wenn die einzige praktisch erreichbare Stelle von Taliban-nahen Akteuren kontrolliert wird, entsteht ein Dilemma: Betroffene müssen entweder Kontakt mit einer gefürchteten Machtstruktur aufnehmen oder rechtliche Nachteile in Deutschland riskieren. Dieses Dilemma ist besonders schwerwiegend für Frauenrechtlerinnen, Journalistinnen, ehemalige Mitarbeiterinnen internationaler Organisationen, Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten sowie Familien von Oppositionellen. Datenschutz, Zumutbarkeit der Passbeschaffung und Schutz vor transnationaler Repression müssen deshalb zusammengedacht werden. Es reicht nicht, auf die formale Nichtanerkennung der Taliban zu verweisen, wenn in der Praxis sensible personenbezogene Daten weitergegeben werden und administrative Abhängigkeiten sowie politische Einschüchterungsrisiken entstehen können. 

AWACB und die Perspektive der Betroffenen

Die Afghan Women Activists Coordinating Body (AWACB) hat in offenen Schreiben wiederholt vor den Folgen einer faktischen Taliban-Kontrolle über afghanische Auslandsvertretungen in Deutschland gewarnt. Diese Stimmen sind für die politische Bewertung besonders wichtig, weil sie nicht abstrakt über Afghanistan sprechen, sondern aus der Perspektive jener Exil-Community, die von transnationaler Einschüchterung, Datensicherheit und politischer Verfolgung konkret betroffen sein kann. Konkret geht es um eine Form der transnationalen Repression, die Freedom House als grenzüberschreitende Strategie autoritärer Akteure beschreibt, um Dissidentinnen, Journalistinnen, Menschenrechtsverteidiger und Diaspora-Gruppen auch im Ausland einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz nennt als mögliche Formen unter anderem Ausspähung, Bedrohung, Unterwanderung, Denunziation, Desinformation und Einschüchterung von Oppositionellen im Ausland. Für Deutschland ist deshalb entscheidend, ob afghanische Vertretungen unter Taliban-Kontrolle zu Orten werden könnten, an denen Informationen über Kritikerinnen, Aktivisten oder gefährdete Familien gesammelt, sozialer Druck erzeugt oder Loyalitäten eingefordert werden. Hier geht es um ganz konkrete Schutzfragen: Können durch die konsularische Tätigkeit Personen identifiziert werden, die sich in Deutschland oppositionell engagieren? Können Familienangehörige in Afghanistan unter Druck geraten? Entstehen neue Abhängigkeiten, wenn Geflüchtete für Pässe und Dokumente auf Stellen angewiesen sind, die sie politisch fürchten? Und wie können deutsche Behörden verhindern, dass die Diaspora selbst zum Einflussraum eines autoritären Regimes wird? 

Praktikumsangebote und Rekrutierungsrisiken: Nicht dramatisieren, aber ernst nehmen

Ein Beispiel hierfür bieten die Praktikumsangebote afghanischer Vertretungen in Deutschland. DER SPIEGEL und WELT berichteten über entsprechende Ausschreibungen für jüngere Menschen, insbesondere Studierende, die offenbar ehrenamtlich beziehungsweise unbezahlt in den Vertretungen mitarbeiten sollten. Gerade dadurch wird verständlich, warum solche Angebote als Einflussinstrument relevant sein können: Sie schaffen niedrigschwellige Zugänge zu jungen Menschen, die über Sprache, Herkunft, Studieninteressen oder berufliche Perspektiven eine Nähe zu diplomatischen und konsularischen Strukturen suchen. Hier geht es nicht nur um unbezahlte Verwaltungshilfe. Praktikumsprogramme können Rekrutierungs- und Einflusszugänge eröffnen: zu jungen Menschen, zu Studierenden, zu Mitgliedern der afghanischen Diaspora und zu Personen, die berufliche Anerkennung oder Nähe zu diplomatischen Strukturen suchen. 

Die Gefahr, die hiervon ausgehen kann, wird in Forschungen zu extremistischer Mobilisierung deutlich. Die Mobilisierung entsteht selten allein durch abstrakte Ideologie, sie wird häufig durch soziale Nähe, wiederholte Kontakte, Gruppenbindung, Anerkennung, Zugang zu Netzwerken und das Gefühl politischer Zugehörigkeit verstärkt. Gerade deshalb sind Praktikumsangebote, Jugendansprache oder scheinbar neutrale Community-Formate unter Taliban-Einfluss sicherheitspolitisch sensibel: Sie können als niedrigschwellige Kontaktzonen dienen, in denen extremistische Narrative normalisiert und junge Menschen an ein ideologisches Umfeld herangeführt werden, ohne dass dies sofort als offene Rekrutierung erscheint. 

Solche Angebote sind daher als mögliche Schnittstelle zwischen Verwaltung, Community-Zugang und politischer Einflussnahme zu betrachten: Taliban-kontrollierte Einrichtungen könnten über die Programme soziale Nähe, Loyalitätsstrukturen und langfristige personelle Netzwerke aufbauen. 

Dies sollte in die sicherheitsbehördliche Lagebewertung durch deutsche Stellen bei der Akkreditierung einfließen, insbesondere im Hinblick darauf, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Einschüchterung, Ausspähung oder Einflussnahme gegenüber der afghanischen Diaspora bestehen. Dabei könnten insbesondere das Bundesministerium des Innern, die zuständigen Landesbehörden und Sicherheitsbehörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz einbezogen werden. Eine präventive Sicherheitsstrategie müsste deshalb nicht erst bei strafrechtlich relevanten Handlungen ansetzen, sondern bereits bei Transparenz, Aufsicht, Datenschutz, Schutz gefährdeter Exilpersonen und klaren politischen Grenzen gegenüber Taliban-kontrollierten Strukturen. Es muss klar sein, dass die afghanische Community in Deutschland durch deutsche Sicherheitsbehörden geschützt ist, insbesondere Personen und Gruppen, die sich offen gegen die Taliban positionieren. 

Es muss verhindert werden, dass ein repressiver De-facto-Akteur in Deutschland Zugang zu konsularischen Räumen, Dokumentenprozessen und Community-Kontakten erhält, weil dies auch über die unmittelbar Betroffenen hinaus ein gesellschaftliches Sicherheitsproblem schafft. Es betrifft erstens die Frage, ob Exil-Communities in Deutschland frei von Einschüchterung, Überwachung und politischem Druck leben können. Zweitens geht es aber auch darum zu verhindern, dass informelle Einflussnetzwerke entstehen, durch die junge Unterstützerinnen und Unterstützer über scheinbar unpolitische Tätigkeiten wie Praktika, Übersetzungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit oder Verwaltungshilfe rekrutiert und gegen liberale und demokratische Werte radikalisiert werden. 

Was Deutschland und die EU tun sollten

Erstens sollte das Auswärtige Amt öffentlich und schriftlich festlegen, was technische Kontakte bedeuten und was sie nicht bedeuten. Dazu gehört: keine protokollarische Aufwertung Taliban-kontrollierter Vertreter, keine gemeinsamen öffentlichen Auftritte, keine Formulierungen, die als Anerkennung gelesen werden können, und klare Hinweise, dass technische Kommunikation ausschließlich der Lösung eng begrenzter konsularischer oder humanitärer Fragen dient. 

Zweitens sollten Bund und Länder die Zumutbarkeit der Passbeschaffung für gefährdete Afghaninnen und Afghanen konkretisieren. Ausländerbehörden und Einbürgerungsbehörden brauchen einheitliche Hinweise, wann der Kontakt zu Taliban-kontrollierten Stellen unzumutbar ist. In solchen Fällen sollten Passersatzpapiere, Reiseausweise für Ausländer oder andere verwaltungsrechtliche Alternativen nicht nur theoretisch möglich sein, sondern praktisch zugänglich werden. 

Drittens braucht es klare Datenschutzvorgaben. Deutsche Behörden sollten keine sensiblen Informationen über oppositionell engagierte, schutzberechtigte oder besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen an Taliban-kontrollierte Stellen weitergeben. Wo Dokumente erforderlich sind, sollten Datenminimierung, schriftliche Risikoabwägungen und besondere Schutzvermerke vorgesehen werden. 

Viertens sollten Praktikums- und Mitarbeitendenstrukturen als politische und institutionelle Risikofrage behandelt werden. Praktisch bedeutet das nicht, dass öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Jobportale oder Förderprogramme eigenständig eine sicherheitspolitische Bewertung Taliban-kontrollierter Vertretungen vornehmen müssten. Vielmehr sollten das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern einen klaren Orientierungsrahmen bereitstellen, der den politischen Kontext solcher Ausschreibungen benennt und Hinweise zum Umgang damit gibt. Auf dieser Grundlage könnten Universitäten, Jobportale und Förderprogramme entscheiden, ob und mit welchem Kontext sie entsprechende Ausschreibungen überhaupt verbreiten. Das Auswärtige Amt sollte außerdem transparent machen, welche Personen in welcher Funktion akkreditiert sind und welche Grenzen ihrer Tätigkeit in Deutschland gelten. 

Fünftens sollte die Exil-Zivilgesellschaft systematisch in politische Bewertungsprozesse einbezogen werden: etwa durch regelmäßige Konsultationen des Auswärtigen Amts und des Bundesinnenministeriums mit Frauenrechtsaktivistinnen, Menschenrechtsorganisationen, ehemaligen Ortskräften, Journalistinnen und Vertretern besonders gefährdeter Minderheiten. Diese Konsultationen sollten nicht nur symbolisch sein, sondern in Lagebewertungen, Verwaltungshinweise zur Passbeschaffung, Schutzkonzepte und EU-Abstimmungen einfließen. 

Sechstens braucht Deutschland eine EU-weite Linie. Einzelne nationale Arrangements dürfen nicht zu einer schleichenden europäischen Normalisierungspolitik führen. Technische Kontakte mit Taliban-nahen Vertretern sollten an menschenrechtliche Mindestbedingungen, Transparenz und Schutzmechanismen für Exil-Communities gebunden werden. Dazu gehört auch, dass die systematische Entrechtung von Frauen und Mädchen, wie sie in den Berichten A/HRC/59/25 und A/HRC/61/63 dokumentiert wird, nicht durch pragmatische Konsularpolitik politisch relativiert wird. 

Fazit: Keine Normalisierung ohne Menschenrechte

Die Frage afghanischer Auslandsvertretungen in Deutschland ist kein Randthema der Diplomatie. Sie steht im Zentrum einer größeren Auseinandersetzung darüber, wie demokratische Staaten mit dem Einfluss autoritärer Regime in ihrem Hoheitsgebiet umgehen, die grundlegende Menschenrechte verletzen, Gender Apartheid praktizieren und zugleich versuchen, über Auslandsvertretungen internationale Normalität herzustellen. 

Deutschland und die EU sollten deshalb eine klare Linie ziehen: Konsularische Notwendigkeiten dürfen nicht zur politischen Normalisierung führen; Verwaltungspragmatismus darf nicht zulasten gefährdeter Menschen gehen; und Sicherheitsbehörden sollten frühzeitig prüfen, ob durch Botschaften, Konsulate, Praktika oder Community-Kontakte neue Einflussräume entstehen. Wer afghanische Frauenrechtlerinnen und Oppositionelle schützen will, muss ihre Warnungen ernst nehmen. Gerade aus menschenrechtlicher und sicherheitspolitischer Sicht ist die faktische Legitimierung der Taliban in Europa kein administratives Detail, sondern eine strategische Frage. 

Autor*in(nen)

Patoni Teichmann

Patoni Teichmann

Dr. Patoni Teichmann is a women’s rights defender, feminist, and peace advocate with many years of active engagement in gender justice, civil society, and human rights. She studied medicine in Tajikisan and Russia and Development Studies at the Institute of Development Studies, University of Sussex, in the United Kingdom. She is the Executive Director of the European Organisation for Integration e.V. (EOI), which promotes integration, empowerment, and positive social change for Afghans across Europe. She is also the founder of the Afghan Women Activists Coordinating Body (AWACB), one of the largest networks of Afghan women activists inside and outside Afghanistan. // Dr. Patoni Teichmann ist Frauenrechtsaktivistin, Feministin und Friedensaktivistin und engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für Geschlechtergerechtigkeit, die Zivilgesellschaft und Menschenrechte. Sie hat Medizin in Tadschikistan und Russland sowie Entwicklungsstudien am Institute of Development Studies der University of Sussex im Vereinigten Königreich studiert. Sie ist Geschäftsführerin der European Organisation for Integration e.V. (EOI), die sich für Integration, Empowerment und positiven sozialen Wandel für Afghanen in ganz Europa einsetzt. Außerdem ist sie Gründerin des Afghan Women Activists Coordinating Body (AWACB), eines der größten Netzwerke afghanischer Aktivistinnen innerhalb und außerhalb Afghanistans.