UN General Sekretär António Gutteres vor der UN Generalversammlung am 19. September 2017 | Foto: United Nations Photo

Wer ist verantwortlich für die Schutzverantwortung?

Ethnische Säuberungen in Myanmar, schwere Kriegsverbrechen in Syrien, Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik – die Liste aktueller Gräueltaten in der Welt ließe sich fortsetzen. Hatten sich die Staaten nicht dazu bekannt, dass der Gedanke „Nie wieder“, der aus dem Holocaust und nicht zuletzt auch den Völkermorden in Ruanda 1994 und in Srebrenica 1995 geboren war, in Zukunft das Handeln der Staatengemeinschaft anleiten sollte? Die Debatte über den jüngsten Bericht des UN-Generalsekretärs zur internationalen Schutzverantwortung zeigt auf, wie hoch die Hürden für die Umsetzung der sogenannten Responsibility to Protect weiterhin sind.

Im Jahre 2005 hatte die UN-Generalversammlung einstimmig das Prinzip der internationalen Schutzverantwortung akzeptiert – die Responsibility to Protect (R2P): Alle Staaten erkannten an, dass sie erstens ihre Bevölkerung vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnischen Säuberungen zu schützen hätten. Zweitens sollte die internationale Gemeinschaft sie dabei unterstützen. Im Einzelfall erklärten sie sich drittens bereit, über den UN-Sicherheitsrat „rechtzeitig und entschieden“ und notfalls mit Zwangsmaßnahmen – bis hin zum Einsatz militärischer Gewalt – zu handeln, falls friedliche Mittel nicht ausreichen und nationale Behörden offenkundig dabei versagen, ihre Bevölkerung zu schützen. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon nannte diese Aspekte 2009 die „drei Säulen der Schutzverantwortung.“

Doch wie können einzelne Staaten und die internationale Gemeinschaft als Ganzes dazu gebracht werden, ihr Bekenntnis zur Schutzverantwortung tatsächlich umzusetzen? Gelegenheiten, wie in Syrien, Zentralafrika oder Jemen, hätte es genug gegeben. Der jüngste Bericht des neuen UN-Generalsekretärs António Guterres zur Umsetzung der Schutzverantwortung greift diese Problematik auf. Im Kern fordert Guterres von den Staaten, endlich ihrer moralischen, rechtlichen und politischen Verantwortung zur Prävention von Massenverbrechen nachzukommen.

Die Verantwortung der Staatengemeinschaft

In seinem Appell an die Verantwortung der Staatengemeinschaft erinnert Guterres zunächst moralisch an die universelle humanitäre Werte, die die Menschheit zur Solidarität verpflichteten. Dies kann wohl als der am wenigsten umstrittene Aspekt des Konzepts der Schutzverantwortung verstanden werden: Kein Staat zweifelt an, dass eine Welt ohne Völkermorde und Massenverbrechen wünschenswert wäre. Anders als noch in den frühen 1990er Jahren akzeptieren die meisten auch eine aktive Rolle der UN in diesem Bestreben. Doch dies bedeutet nicht, dass sich die Staaten darin einig wären, wie die Ziele der Schutzverantwortung verwirklicht werden sollen.

Bereits hinsichtlich der von Guterres angesprochenen rechtlichen Verantwortung der Staaten unter der R2P herrscht Uneinigkeit. Er bezieht sich auf Verpflichtungen der Staaten nach nationalem und internationalem Recht. Auf Grundlage der Völkermordkonvention, den Menschenrechtskonventionen und dem humanitären Völkerrecht sind Staaten rechtlich verpflichtet, Einzelpersonen und Gruppen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Auch die meisten nationalen Rechtssysteme benennen Grundrechte, die Regierungen zu garantieren haben. Auf dieser Grundlage wiederholt Guterres eine Forderung seines Vorgängers Ban Ki-Moon 2013: Um Massenverbrechen vorzubeugen, müssten die Staaten Institutionen entwickeln, die Menschenrechte achten und Rechtsstaatlichkeit schützen. Sie sollten außerdem internationalen Vertragswerken im Bereich des Menschenrechtsschutzes beitreten und diese auch tatsächlich umsetzen.

Die Betonung nationaler Verantwortung zur Umsetzung der Schutzverantwortung stößt zwar stets auf breite Zustimmung unter den Staaten – schließlich berührt dies ihre Souveränität kaum. Doch geht die Aufforderung, weiteren Menschenrechtsverträgen beizutreten, einigen Staaten bereits zu weit über den Beschluss von 2005 hinaus. So betonte etwa Ägypten 2015:

jede Bezugnahme auf nicht einvernehmlich beschlossene Rechtsinstrumente bei der Erörterung der Schutzverantwortung des Staates […] dient nicht dazu, die Umsetzung des Konzepts voranzutreiben, sondern untergräbt es vielmehr und verstärkt das Misstrauen.

In der Debatte über Guterres‘ Bericht am 6. September 2017 wurde außerdem kritisiert, dass auch westliche Staaten ihren völkerrechtlichen Schutzverpflichtungen nicht immer nachkommen. So betonte Brasilien, ohne konkrete Staaten zu benennen:

Letztendlich ist es inkonsistent das Prinzip einer kollektiven Verantwortung zum Schutz von Zivilisten hochzuhalten und dann eben diesen Zivilisten, die vor Massenverbrechen fliehen, den Rücken zuzukehren, wenn sie an die Tür klopfen.

Ähnliche Vorwürfe hatte auch schon die ehemalige UN-Sonderberaterin für die Schutzverantwortung Jennifer Welsh erhoben.

Umstrittene politische Verantwortung der Staaten zur Umsetzung der Schutzverantwortung

Am umstrittensten sind aber jene Aspekte, die Guterres unter politischer Verantwortungen zusammenfasst: Er hebt hervor, dass die Staaten durch den Beschluss von 2005 und durch nachfolgende Resolutionen des UN-Sicherheitsrates verpflichtet seien, Massenverbrechen zu verhindern. Deshalb müssten sie hierfür auch die notwendigen Schritte unternehmen.

In dieser Hinsicht hätten sie eine nationale Rechenschaftspflicht gegenüber ihrer Bevölkerung, effektive Mechanismen zur Frühwarnung vor und zur friedlichen Beilegung von Konflikten zu schaffen. Auch müssten nationale Sicherheitskräfte für Vergehen zur Verantwortung gezogen und vergangene Massenverbrechen aufgearbeitet werden.

Außerdem hätten die Staaten eine Rechenschaftspflicht gegenüber der internationalen Gemeinschaft. Staaten sollten beispielsweise in ihren Berichten an den UN-Menschenrechtsrat auf ihre Bemühungen zur Prävention von Massenverbrechen eingehen. Darüber hinaus könnten sie hochrangige nationale Beauftragte für dieses Thema benennen, die sich mit den verantwortlichen Stellen in anderen Staaten vernetzen. Damit griff Guterres Initiativen auf, die den letzten Jahren von einer Reihe von NGOs und einigen Staaten angestoßen worden sind, wie etwa das R2P Focal Point Netwerk, das Latin American Network for Genocide and Mass Atrocity Prevention oder Global Action against Mass Atrocity Crimes.

Doch auch solche Vorschläge zur freiwilligen Umsetzung der Schutzverantwortung sind für einige Staaten bereits ein rotes Tuch. Staaten wie Ägypten, China, Kuba, Malaysia, Russland oder Venezuela heben immer wieder hervor, dass die Staatengemeinschaft zunächst weiter über die R2P verhandeln müsse, bevor mit ihrer Umsetzung begonnen werden könne. So betonte beispielsweise Russland in der Aussprache zum Bericht des Generalsekretärs am 6. September, dass der Bericht weder darlege, was die „Responsibility to Protect“ bedeute, noch könne auf Beispiele zur erfolgreichen Umsetzung verwiesen werden.

Kritik am UN-Sicherheitsrat

Gutteres hebt aber ebenso hervor – und hier kommt er zu einem Kernproblem der Umsetzung der R2P – dass einige Staaten eben mehr Verantwortung tragen als andere: die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, namentlich China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA.

Der UN Sicherheitsrat trägt unter der UN Charta die Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Welt. Dies schließt, auf Grundlage des Beschlusses zur R2P von 2005, auch ein, in Fällen von Massenverbrechen schnell und entschieden zu reagieren. Doch eben diese Erwartung der Staatengemeinschaft an den Sicherheitsrat werde nicht erfüllt, so Guterres. In vielen Fällen kann sich der Sicherheitsrat nicht einigen. Starke Resolutionen zur Reaktion auf Massenverbrechen scheitern – wie in Syrien – häufig an einer Androhung von Vetos durch Russland und China. In diesem Zusammenhang greift Guterres die von mehr als hundert Staaten unterstützte Forderung nach einem Verhaltenskodex der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder in Fällen von Massenverbrechen auf: Diese sollten auf ihr Vetorecht in solchen Fällen weitgehend verzichten. Doch trotz der breiten Unterstützung erscheint dieser Vorschlag chancenlos. Zwar zählt Frankreich zum Kreise der Initiatoren und auch Großbritannien zeigt sich offen. Doch die USA wollen sich der Initiative nicht anschließen. Russland und China lehnen die Idee ab.

Guterres betont außerdem, dass der Sicherheitsrat beim Einsatz von UN Friedensmissionen mit einem Mandat zum Schutz von Zivilisten eine besondere Verantwortung trage. Solche Missionen könnten nur dann effektiv sein, wenn sie auch über angemessen Unterstützung verfügen – politisch, finanziell und hinsichtlich ihrer Ausrüstung und Truppenstärke – außerdem müssten ihre Ziele realistisch und die Mandate auch robust genug sein, um vor Ort handeln zu können. In diesem Punkt greift der UN Generalsekretär Mahnungen auf, die durch vorhergegangene Analysen der Probleme von UN Friedensmissionen schon lange bekannt sind. Auch aktuell zeigt sich dies wieder: So sind in Darfur, Zentralafrika oder Südsudan UN-Missionen vor Ort, die über Mandate zum notfalls gewaltsamen Schutz von Zivilisten verfügen. Den Blauhelmsoldatinnen und -soldaten vor Ort fehlen aber oftmals die notwendige Ausbildung sowie die notwendigen materiellen Ressourcen, um diese Mandate auch umzusetzen.

Wie weiter mit der Schutzverantwortung?

Der jüngste Bericht des UN Generalsekretärs stellt eine Bestandsaufnahme der Probleme in der Umsetzung der R2P dar. Es bleibt nun an der internationalen politischen Öffentlichkeit – internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Expertennetzwerken und Akademikern – Guterres Appell an moralische, politische und rechtliche Verantwortungen aufzugreifen und Handlungsdruck auf die Staaten aufrechtzuerhalten.

Ein Problem der Schutzverantwortung liegt im Misstrauen einiger Staaten gegenüber der Agenda. Die Libyen-Intervention der NATO und verbündeter arabischer Staaten 2011 wurde international als illegaler erzwungener Regimewandel wahrgenommen. Den Ängsten vor einem solchen Missbrauch der R2P für Interessenpolitik könnte mit stärkeren Kontrollmechanismen entgegengewirkt werden. Brasilien hatte dies 2011 gefordert und wie bereits Ban ki-Moon hat nun auch Guterres diese Idee aufgegriffen. Allerdings lehnen Frankreich, Großbritannien und die USA solche Mechanismen als Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit ab. An diesem Punkt scheiterte Anfang 2016 auch der Versuch, eine Resolution zur R2P in der Generalversammlung zu entwerfen. Es liegt an ihnen hier mehr Flexibilität an den Tag zu legen und die Bedenken anderer Staaten ernst zu nehmen.

Zumindest eine der Forderungen Guterres und der Unterstützer der R2P wurde inzwischen erfüllt: Mitte September beschloss die Generalversammlung, die R2P als offiziellen Tagesordnungspunkt auf die Agenda aufzunehmen.

Doch erscheint es unwahrscheinlich, dass sich die Staaten in einem offiziellen Format eher auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Umsetzung der Schutzverantwortung einigen können. Somit hängt die Umsetzung der Schutzverantwortung weiterhin maßgeblich vom freiwilligen Engagement der Staaten und somit auch Deutschlands ab.

Gregor Hofmann
Dr. Gregor P. Hofmann ist assoziierter Forscher der HSFK. Er arbeitet zu humanitärem Schutz sowie zur Prävention von Massenverbrechen und erforscht die Rolle von Gerechtigkeit für die Umstrittenheit internationaler Normen im Kontext der Vereinten Nationen. // Dr Gregor P. Hofmann is an associate fellow at PRIF. He works on humanitarian protection as well as on the prevention of mass atrocities and researches the role of justice for the contestation of international norms in the context of the United Nations. | Twitter: @gphofmann

Gregor Hofmann

Dr. Gregor P. Hofmann ist assoziierter Forscher der HSFK. Er arbeitet zu humanitärem Schutz sowie zur Prävention von Massenverbrechen und erforscht die Rolle von Gerechtigkeit für die Umstrittenheit internationaler Normen im Kontext der Vereinten Nationen. // Dr Gregor P. Hofmann is an associate fellow at PRIF. He works on humanitarian protection as well as on the prevention of mass atrocities and researches the role of justice for the contestation of international norms in the context of the United Nations. | Twitter: @gphofmann

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