Similar mortar grenades produced by Denel, the South African subsidiary of German defense giant Rheinmetall, are currently being used in Libya. | Photo: EU Civil Protection and Humanitarian Aid, 2011 | CC BY-ND 2.0

Brennglas einer problematischen Rüstungsexportpolitik: Der Bürgerkrieg in Libyen

Die deutsche Bundesregierung betont stets ihre „restriktive Rüstungsexportpolitik“. Doch gerade die Staaten im Nahen und Mittleren Osten (MENA-Region) zählen mit zu den größten Kunden deutscher Rüstungsproduzenten. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gehören 2017 zu den Top-10 der Empfänger deutscher Rüstungsexporte und auch die Türkei ist regelmäßig Abnehmer deutscher Waffentechnologie. Ein Expertenbericht zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 1973 nennt beide Staaten zusammen mit Jordanien als diejenigen Staaten, die verschiedene Kriegsparteien in Libyen mit Ausrüstung und Waffen versorgen. Damit brechen sie das seit 2011 verhängte UN-Waffenembargo. Deutsche Rüstungsexporte an solche Empfängerstaaten bergen die Gefahr, ins Bürgerkriegsgebiet nach Libyen zu gelangen und dürfen deshalb nicht von der Bundesregierung genehmigt werden.

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Auch das europäische Kooperationsprojekt Eurofighter Typhoon ist von der Neuregelung betroffen | Photo: Helfhot H B | CC BY 2.0

Sind die überarbeiteten Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern tatsächlich „restriktiver“?

Max Mutschler (BICC) und Simone Wisotzki (HSFK) analysieren die veränderten Politischen Grundsätze für den deutschen Export von Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter. Zwar gibt es einige Neuerungen, die in die richtige Richtung weisen, gerade auch in der Exportkontrolle von Kleinwaffen, doch enthalten die Grundsätze auch Passagen, die sorgenvoll stimmen. Insbesondere Schritte in Richtung verstärkter europäischer Rüstungskooperation könnten die deutsche Rüstungsexportkontrolle schwächen. Letztlich bleiben die Politischen Grundsätze und die bestehenden bundesdeutschen Gesetze zu Rüstungsexporten ein Flickwerk, weitreichendere und präzisere Regelungen ließen sich allein durch ein Rüstungsexportkontrollgesetz verwirklichen.

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Nobelpreisträgerin Nadia Murad bei den vereinten Nationen, im April 2019
Nobelpreisträgerin Nadia Murad bei den vereinten Nationen, im April 2019 | UN Photo/Mark Garten

Vom Verhandlungstisch in die Konfliktzonen: Die Menschenrechte von Überlebenden sexueller Gewalt stärken

„We come to the UN and deliver statements, but there is no concrete action taken to address the issues facing the Yazidi community and women and girls“. Nadia Murad, Friedensnobelpreisträgerin und Überlebende der Versklavung durch den sogenannten Islamischen Staat, brachte es in der jährlichen Debatte zur „Women, Peace and Security“ (WPS)-Agenda auf den Punkt: Die Diskrepanz zwischen gewichtigen Absichtserklärungen der internationalen Staatengemeinschaft und den Realitäten in bewaffneten Konflikten bleibt beklagenswert. Sexuelle Gewalt, vornehmlich gegen Frauen und Mädchen, aber auch gegen Männer und Jungen, ist in bewaffneten Konflikten weltweit ein häufiges Kriegsverbrechen. Trotz internationaler Ächtung – beispielsweise in Form des Rom Statuts und über Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs – überwiegt die Straflosigkeit.

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Die 4. Überprüfungskonferenz des Kleinwaffenaktionsprogramms war überschattet vom Streit zwischen den Staatenvertretern um die Frage, ob Munition miteinbezogen werden sollte. Am Ende gab es eine für das ansonsten um Konsens bemühte Verhandlungsverfahren eine ungewohnte Abstimmung, die von der großen Staatenmehrheit auch gegen den erklärten Widerstand der USA und Israels gewonnen werden konnte. Das Abschlussdokument enthält weitere Neuerungen und stärkt den Prozess der künftigen Umsetzung des Dokuments. Dennoch klafft eine Lücke zwischen den Absichtserklärungen der Staaten und den Konfliktrealitäten und der illegalen Verbreitung von Klein- und Leichtwaffen weltweit.

„Es ist die Munition, die tötet, nicht die Waffe allein“: Zwei Wochen Verhandlungen zur Überprüfung des Kleinwaffenaktionsprogramms

Die 4. Überprüfungskonferenz des Kleinwaffenaktionsprogramms war überschattet vom Streit zwischen den Staatenvertretern um die Frage, ob Munition miteinbezogen werden sollte. Am Ende gab es eine für das ansonsten um Konsens bemühte Verhandlungsverfahren eine ungewohnte Abstimmung, die von der großen Staatenmehrheit auch gegen den erklärten Widerstand der USA und Israels gewonnen werden konnte. Das Abschlussdokument enthält weitere Neuerungen und stärkt den Prozess der künftigen Umsetzung des Dokuments. Dennoch klafft eine Lücke zwischen den Absichtserklärungen der Staaten und den Konfliktrealitäten und der illegalen Verbreitung von Klein- und Leichtwaffen weltweit.

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Ein Küstenschutzboot für Saudi-Arabien wird am 2. März 2017 im Hafen von Mukran bei Sassnitz auf ein Transportschiff verladen. | Foto: dpa

Im Krieg mit deutschen Waffen? Eine Bilanz der Rüstungsexportpolitik der Großen Koalition

Es ist Wahlkampf und in aktuellen Debatten über deutsche Rüstungsexporte scheinen die Parteien von CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne und Linke auffällig einig: Deutsche Kriegswaffen sollten nicht nach Saudi-Arabien gelangen, solange das Land einen Krieg im Jemen führt, unter dem in erster Linie die Zivilbevölkerung leidet. Allerdings sind dort bereits deutsche Waffen im Einsatz. Die Angriffe aus der Luft fliegt Saudi-Arabien unter anderem mit Kampfflugzeugen des Typs Tornado und Eurofighter Typhoon, die aus EU-Gemeinschaftsproduktionen mit deutscher Beteiligung stammen und von Großbritannien dorthin geliefert worden sind. Wie steht es um die Bilanz der Großen Koalition in der Rüstungsexportpolitik?

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