Welchen Sicherheitsbegriff sollte die Bundesregierung der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie zugrunde legen? Außenministerin Annalena Baerbock hat gefordert, es müsse um die „Sicherheit der Freiheit unseres Lebens“ gehen und um ein umfassendes Sicherheitsverständnis. Aber droht ein erweiterter Sicherheitsbegriff nicht völlig beliebig zu werden, weil alles zu einem Sicherheitsproblem erklärt und „versicherheitlicht“ werden kann? Der Einwand ist berechtigt. Aber „total unscharf“, wie Baerbock befürchtet, wird der Sicherheitsbegriff nur dann, wenn er zwar erweitert, aber nicht differenziert wird und damit die Fähigkeit verloren geht, Prioritäten zu setzen. Aber wie lassen sich unterschiedliche Sicherheitsverständnisse integrieren und differenzieren? Vier Fragen müssen dafür beantwortet werden: Für wen soll Sicherheit bereitgestellt werden? Wovor soll die Sicherheitsstrategie schützen? Wie und mit welchen Mitteln soll das geschehen? Und wer soll das machen und die Verantwortung übernehmen?
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