Die Beschaffungspläne eines Nachfolgers für den Tornado-Kampfjet haben eine längst überfällige Debatte um die nukleare Teilhabe in der NATO und die in Deutschland stationierten Nuklearwaffen ausgelöst. Militärisch sind sie dysfunktional und als Kitt für das auseinanderbröckelnde Bündnis taugen sie kaum. Doch bieten sie in Zeiten schwelender Hegemonialkonflikte Entladungsziele im Falle einer nuklearen Eskalation. Im Interesse der eigenen Sicherheit und um sich außen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum in der Tradition der Nichtweiterverbreitung zu öffnen, sollte Deutschland die nukleare Teilhabe aufgeben.

Mitgehangen, mitgefangen? Argumente, aus der nuklearen Teilhabe auszusteigen

Die Beschaffungspläne eines Nachfolgers für den Tornado-Kampfjet haben eine längst überfällige Debatte um die nukleare Teilhabe in der NATO und die in Deutschland stationierten Nuklearwaffen ausgelöst. Militärisch sind sie dysfunktional und als Kitt für das auseinanderbröckelnde Bündnis taugen sie kaum. Doch bieten sie in Zeiten schwelender Hegemonialkonflikte Entladungsziele im Falle einer nuklearen Eskalation. Im Interesse der eigenen Sicherheit und um sich außen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum in der Tradition der Nichtweiterverbreitung zu öffnen, sollte Deutschland die nukleare Teilhabe aufgeben.

Mit der Stationierung von sogenannten substrategischen US-Nuklearwaffen in Europa hatte sich die NATO im Kalten Krieg die Möglichkeit geschaffen, auf einen konventionellen Angriff der Sowjetunion nuklear zu reagieren. Dies geschah in der Hoffnung, dass der Konflikt nicht auf die globale (strategische) Ebene überspringt und damit die Territorien der Supermächte hineingezogen werden (flexible response). Mit der Option der begrenzten nuklearen Kriegsführung begegnete die NATO der konventionellen Überlegenheit der Sowjetunion und der Warschauer-Pakt-Staaten. Man wollte eine umfassende konventionelle Offensive nuklear aufhalten und somit den Verlust West-Europas abwehren können. Der Preis dieser Strategie wäre die Opferung weiter Teile Deutschlands und Mitteleuropas auf dem nuklearen Schlachtfeld gewesen. Um dem Risiko dieses Abschreckungskalküls nicht ohnmächtig ausgeliefert zu sein und aus Sorge um eine nukleare Abkopplung der USA, versuchten sich die Teilhabestaaten ein Mitspracherecht zu sichern, und zwar durch die Bereitstellung von Trägersystemen, die nur mit der Zustimmung des Gastlandes eingesetzt werden konnten.
Seit drei Jahrzehnten ist der Kalte Krieg vorüber. Die Tornado-Kampfflugzeuge, die als Trägersysteme dienen, stehen vor der Ausmusterung und können Ziele außerhalb des Bündnisgebietes kaum erreichen. Auch wenn sie über Zwischenstationen oder Luftbetankung weiterkämen, stünden sie einer inzwischen hochentwickelten russischen Luftabwehr gegenüber. Dass die vom technischen Stand überholten Fallschirm- und Freifallbomben der nuklearen Teilhabe in irgendeinem Szenario zum Einsatz kommen könnten, ist kaum vorstellbar. Doch wohin weisen die aktuellen militärischen Entwicklungen? Können sie der nuklearen Teilhabe neuen Sinn verleihen?

Neue Systeme, alte Dysfunktionalität

Das Life-extension-programme im Rahmen der Modernisierung des amerikanischen Nuklearwaffenarsenals beinhaltet den Austausch der in Europa stationierten B61-3 und B61-4 Sprengköpfe durch die modernste Variante B61- 12 und soll die Einsatzfähigkeit erhöhen. In ihrer Sprengkraft unterscheiden sich die neuen Waffen kaum von den Bomben in Büchel. Jedoch sollen sie sicherer sein und können über elektronische Bauteile mit beweglichen Tragflächen präziser gesteuert werden als die alten Bomben. Inzwischen verfügen die USA aber auch über andere, kleinere Sprengköpfe vom Typ W76-2, die für den sogenannten begrenzten Einsatz im Gefechtsfeld geeignet sind.

Dies ist umso bedeutsamer, wenn man die Fähigkeiten der Trägersysteme berücksichtigt, die für die Zukunft der nuklearen Teilhabe diskutiert werden. Denn die für den Tornado-Ersatz vorgesehenen amerikanischen Kampfjets vom Typ F18 sind aufgrund ihrer begrenzten Reichweite ebenso wenig für den Einsatz außerhalb oder am Rande des Bündnisgebietes geeignet. Zudem haben sie kaum Tarnkappeneigenschaften (stealthiness) und wären wie der Vorgänger durch die gegnerischen Luftverteidigungssysteme leicht verwundbar. Selbst bei der von anderen Teilhabestaaten deshalb präferierten F35, die sich dem Radar entzieht, kann eine Überlegenheit der russischen Flugabwehr nicht ausgeschlossen werden.

Damit rücken alternative Trägersysteme für ein solches Szenario in den Vordergrund. Für Russland und die USA bilden Trägersysteme mittlerer Reichweite inzwischen einen Schwerpunkt in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten zu Land, See und Luft. Für einen Einsatz in Europa sind seegestützte Trägersysteme besonders relevant. Bei einer Intervention in Syrien hat Moskau 2015 demonstriert, dass es vom Kaspischen Meer aus mit Marschflugkörpern Angriffe führen kann, die bei anderer Ausrichtung die südliche Peripherie Europas treffen würden. Diese sind konventionell wie nuklear bestückbar. Die USA wiederum können von strategischen U-Booten aus mit Trident Langstreckenraketen den europäischen Teil Russlands weitgehend erreichen und dabei auch W76-2-Sprengköpfe einsetzen. Mit der begonnenen Entwicklung neuer Mittelstreckenfähigkeiten dürften sich die Möglichkeiten der USA zur regional begrenzbaren Kriegsführung erweitern. Somit hat die nukleare Teilhabe gerade auch mit Blick auf die technologischen Entwicklungen und neuen Fähigkeiten kaum einen operativen militärischen Nutzen. Die USA verfügen mit den W76-2-Sprengköpfen auf seegestützten ballistischen Raketen über eine neue Option des (Erst-)Einsatzes von Nuklearwaffen geringerer Sprengkraft für das europäische Gefechtsfeld und koppeln sich damit nuklear ab. Denn hierauf haben die Europäer auch über die Nukleare Planungsgruppe der NATO keinerlei Einfluss. Den Teilhabestaaten entgeht der einzige Bonus, der das Wagnis der nuklearen Teilhabe für manche gerechtfertigt haben mag – die Rückversicherung, nicht gegen den eigenen Willen zum nuklearen Spielball zweier Großmächte zu werden. So werden die hier stationierten US-Sprengköpfe zu potentiell selbstzerstörerischem Blendwerk: Als Waffen, die keine sinnvolle Einsatzoption haben, entfalten sie kaum abschreckende Wirkung. Gleichwohl bieten sie wahrscheinliche militärische Angriffsziele im Falle einer nuklearen Eskalation.


Info-Box: Nukleare Teilhabe

  • 5 Mitgliedsstaaten der NATO haben US-Nuklearwaffen stationiert
  • ca. 100–150 Sprengköpfe lagern in den Teilhabestaaten Italien, Belgien, Deutschland, den Niederlanden und der Türkei
  • ca. 20 davon auf dem Luftwaffenstützpunkt in Büchel: Wasserstoffbomben vom Typ B 61, Sprengwirkung variabel

Kein Kitt für das Bündnis

Befürworter der nuklearen Teilhabe unterstreichen, dass sie integraler Bestandteil der NATO sei und das Bündnis ohne sie geschwächt würde. Die nukleare Teilhabe ist jedoch nicht im Nordatlantik-Pakt enthalten. Zudem ist die NATO heute Russland konventionell überlegen und hat daher mehr Spielraum zur Denuklearisierung ihrer Strategie. Der Zusammenhalt des Bündnisses hingegen ist, unabhängig von den Nuklearwaffen in Europa, fragil. Das zeigen nicht zuletzt die Rüstungskooperationen der Türkei mit Russland oder der wegen vermeintlich geringer deutscher Militärausgaben veranlasste Abzug tausender US-Soldaten aus der Bundesrepublik. Die nukleare Teilhabe eignet sich nicht als Kitt für die auseinanderbrechende Allianz. Die Annahme, dass der Abzug der Nuklearwaffen aus Europa eine Destabilisierung neuer Qualität auslösen könnte, überhöht deren Bedeutung und verkennt die strukturelle Dimension der Identitätskrise des Bündnisses, das seine innere Zerrissenheit mit neuen Feindbildern zu kompensieren sucht – gegenwärtig mit Blick auf China.

Auch Deutschlands Rolle als gewichtiges europäisches Mitglied und bevorzugte Zielscheibe des derzeitigen US-Präsidenten dürfte sich mit oder ohne Teilhabe kaum verändern. Einbußen eines vermeintlichen Einflussvorteils würden jedenfalls nicht drohen, wenn die Nuklearwaffen aus Büchel abgezogen würden. Wie andere ehemalige Teilhabestaaten (Kanada 1989, Griechenland 2001) bliebe Deutschland Mitglied in der Nuklearen Planungsgruppe, falls Berlin das wünscht. Die darin entwickelten Konsultationsmechanismen sind nicht einmal daran gebunden, dass überhaupt amerikanische Nuklearwaffen in Europa stationiert sind.

Manche befürchten, die US-Nuklearwaffen könnten infolge eines deutschen Ausscheidens aus der Teilhabe nach Ost-Europa transferiert werden. Zwar stünde zumindest Polen hierfür bereit, jedoch dürfte ausgeschlossen sein, dass hierüber im Bündnis Einigkeit erzielt werden könnte. Die NATO-Russland-Grundakte 1997 verbietet eine Stationierung dort. Würden die USA und Polen dies jenseits der NATO entscheiden, wäre das kaum mit dem Gedanken der Bündnissolidarität vereinbar. Der Verweis auf eine derartige Risiko- und Eskalationsbereitschaft anderer ist daher auch kein überzeugendes Argument für Bündnistreue. Vielmehr werden damit eigene Schadensabwägungen einem Gruppenzwang untergeordnet, der zudem nur einem Teil der Bündnispartner entgegenkommt.

Demontage der Sicherheit in Europa

Es ist vor allem das Auseinanderdriften der sicherheitspolitischen Perspektiven, das gegen die Fortsetzung der nuklearen Teilhabe spricht. Sowohl Russland als auch die USA haben in ihren Verteidigungsstrategien und Nukleardoktrinen die Rivalität der Großmächte zum Leitthema gemacht und darin die Möglichkeit regional begrenzbarer Nuklearschläge verankert, die ihr eigenes Territorium im Ernstfall schonen sollen. In der Nuclear Posture Review 2018 behalten sich die USA vor, auf einen konventionellen Angriff mit einem nuklearen
Erstschlag zu reagieren. Ähnlich schließt dies auch Russland in seiner jüngst überarbeiteten Nukleardoktrin von 2020 nicht aus. Ein Roll-back, da nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes Ersteinsatzoptionen stark eingeschränkt und damit die Krisenstabilität deutlich erhöht wurden.

Deutschland und die meisten europäischen NATO-Staaten sehen die substrategischen Nuklearwaffen nicht als probates Mittel der Kriegsführung. Ihnen geht es im Gegenteil um die Verhinderung eines (Erst)-Einsatzes von Nuklearwaffen. Damit steht das eigene Abschreckungsverständnis Deutschlands und anderer Verbündeter jenem der USA diametral gegenüber. So engagiert sich die Bundesregierung etwa in der „Stockholm-Initiative“für die Verlängerung von Entscheidungsphasen, Minimierung nuklearer Risiken und eine reduzierte Rolle von Nuklearwaffen (Berliner Erklärung 2019 im Vorfeld zur Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages).

Wie eklatant und strukturell die sicherheitspolitischen Interessen auseinandergehen, manifestiert sich in der systematischen Demontage der völkerrechtlichen Absicherungen des Friedens in Europa in den vergangenen beiden Jahrzehnten. 2002 zogen sich die USA aus dem Vertrag zur Begrenzung der Raketenabwehr (ABM-Vertrag) zurück, um nach und nach ein erweitertes System in Europa aufzubauen. Nachdem sich die NATO-Staaten wegen der ungeregelten Territorialkonflikte in Georgien und Moldau weigerten, die aktualisierte Neuauflage des KSE-Vertrages (Vertrag über die Konventionellen Streitkräfte in Europa) zu ratifizieren, stieg Russland sukzessive aus dem Vertragsregime aus. Nach der Aufkündigung des INF-Vertrages durch die USA und kurz darauf durch Russland, trat das Verbot von landgestützten Mittelstreckensystemen 2019 außer Kraft. Es folgte die Ankündigung der USA, auch aus dem Open Skies-Vertrag auszutreten. All dies lässt sich durchaus so interpretieren,dass die USA und Russland völkerrechtlich und rüstungskontrollpolitisch wieder mehr Handlungsspielraum für die militärische Austragung ihrer Konflikte (auch) in Europa zu gewinnen trachten.

Abrüstungspolitischer Befreiungsschlag

Die Bundesregierung sollte dieser bedrohlichen Entwicklung der Nukleardoktrinen, operativen militärischen Fähigkeiten und des veränderten rüstungskontrollpolitischen Kontextes Rechnung tragen und den Abzug der Nuklearwaffen veranlassen. Sie bringen Europa keinen Einflussvorteil, sondern versetzen es in eine Gefahrenzone. Statt für die Einheit der NATO stehen sie für gegensätzliche sicherheitspolitische Interessen zwischen Europäern und den USA. Zwar gibt es unmittelbar keine Anzeichen für eine nukleare Eskalation, Europa darf sich jedoch aus präventiven Abwägungen heraus nicht weiter zu einem der möglichen Austragungsorte nuklearer Stellvertreterkriege machen lassen.

Die Beendigung der nuklearen Teilhabe kann ein erster Schritt sein, damit sich die NATO in Zukunft einer konventionellen Strategie verschreibt. Hierzu gehört mit Blick auf einige osteuropäische Staaten noch eine Menge Überzeugungsarbeit. Die von der Bundesregierung geteilte Auffassung, dass eine Denuklearisierung der militärischen Strategien für Europa ein gemeinsames Sicherheitsinteresse darstellt, kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn Wort und Tat übereinstimmen.

Der Abzug der Nuklearwaffen würde zudem die Widersprüche der deutschen Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik auflösen und Deutschland neue Spielräume öffnen zur Beteiligung an multilateralen Initiativen wie etwa dem Vertrag zum Verbot von Nuklearwaffen, oder für ein verstärktes Engagement zur Reform des Abrüstungsapparates der Vereinten Nationen. Die Einbindung der Nichtnuklearwaffenstaaten für den Aufbau einer zukunftsfähigen multilateralen Rüstungskontrollarchitektur wird immer wichtiger, je mehr sich die Nuklearwaffenstaaten ihrer Verantwortung entziehen. Um hier eine treibende Rolle spielen zu können, benötigt Berlin größere diplomatische Unabhängigkeit und abrüstungspolitische Integrität. Diese sind mit der nuklearen Teilhabe nicht gegeben. Denn letztere ist nicht nur mit Blick auf das Nichtverbreitungsregime umstritten. Sie dient heute den USA und mittelbar auch Russland zur politischen Legitimierung und letztlich Festigung des Status quo ihrer nuklearen Dominanz.

Deutschland hat dagegen das nötige Ansehen und Vernetzungspotential, um den erforderlichen Wandel voranzutreiben. Um zu verhindern, dass sich die internationale Ordnung unter dem Vorzeichen neuer Machtgefälle wieder dem Paradigma der nuklearen Lagerspaltung unterordnet, müssten sich die Europäer aus den sich abzeichnenden Hegemonialkonflikten heraushalten und alle Anstrengung europäischer Außen- und Sicherheitspolitik auf die Stärkung des Multilateralimus und der Friedensordnung der Vereinten Nationen konzentrieren.

 


Download (pdf): Hach, Sascha (2020): Mitgehangen, mitgefangen? Argumente, aus der nuklearen Teilhabe auszusteigen, PRIF Spotlight 6/2020, Frankfurt/M.

 

 

 

 

 

 

 


Der Gegenstandpunkt: Dembinski, Matthias (2020): Entspannungspolitik 2.0: Rüstungskontrolle als der bessere Weg zur Reduzierung atomarer Risiken, PRIF Spotlight 10/2020, Frankfurt/M.

Hier im PRIF Blog oder zum Download (pdf).

Sascha Hach

Sascha Hach

Sascha Hach ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand im Programmbereich „Internationale Sicherheit“ an der HSFK. In seiner Forschung beschäftigt er sich mit Abrüstung und Rüstungskontrolle, Nuklearwaffen, Deutscher Außenpolitik sowie den Vereinten Nationen. // Sascha Hach is a doctoral researcher in PRIF’s research department “International Security”. His research interests include disarmament and arms control, nuclear weapons, German Foreign Policy and the United Nations.

Sascha Hach

Sascha Hach ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand im Programmbereich „Internationale Sicherheit“ an der HSFK. In seiner Forschung beschäftigt er sich mit Abrüstung und Rüstungskontrolle, Nuklearwaffen, Deutscher Außenpolitik sowie den Vereinten Nationen. // Sascha Hach is a doctoral researcher in PRIF’s research department “International Security”. His research interests include disarmament and arms control, nuclear weapons, German Foreign Policy and the United Nations.

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