Radikalisierung in Schwarz-Weiss | Quelle: eigenes Bild

Wir brauchen einen weiteren Begriff von Radikalisierung – aber nicht immer und überall!

Eine der zentralen Debatten in der Radikalisierungsforschung beschäftigt sich mit der Definition des Begriffs. Ob man ein enges oder breites Begriffsverständnis anlegt, hat Auswirkungen darauf, welche Gesichtspunkte in den Vordergrund treten und welche ins Hintertreffen geraten. Eine Replik auf Deitelhoff/Junk et al.

Dimensionen der Definitionen

Geht es darum einen Begriff logisch zu fassen, so ist die tautologische Definition eine vollkommen wahre – wenn auch wenig aussagekräftige. Dann ist Radikalität also Radikalität und Radikalisierung ist Radikalisierung. Definitionen, die nicht tautologisch sind, gehen gezwungenermaßen mit einem gewissen Reibungsverlust und einer Konzentration auf einen oder mehrere bestimmte Aspekte einher. Zum einen kann eine Sache durch eine andere Sache nicht vollkommen zum Ausdruck kommen und zum anderen werden einzelne Kriterien der zu beschreibenden Sache hervorgehoben, wohingegen andere Dimensionen in den Hintergrund rücken. Dieser kurze philosophische Exkurs verdeutlicht, dass jede Definition außerhalb der Logik der Tautologie also ein gewisses Framing mit sich bringt – sprich eine Rahmung, welche die jeweiligen Autor*Innen setzen. Deitelhoff/Junk et al. plädieren im ersten Beitrag dieser Reihe für einen weiten Radikalisierungsbegriff. Doch Radikalisierung bezieht sich vor allem im außerwissenschaftlichen Diskurs zunehmend auf Menschen, die sich im Namen des Islamismus und/oder Dschihadismus terroristischer Gewalt zuwenden. Deitelhoff/Junk et al. schlagen vor, das Phänomen wie folgt zu fassen: Radikalisierung ist die zunehmende grundlegende Infragestellung der Legitimation einer normativen Ordnung und/oder die zunehmende Bereitschaft, die institutionellen Strukturen dieser Ordnung zu bekämpfen.

Ihre Argumentation wendet sich dabei vor allem gegen die Verengung des Begriffs hinsichtlich der Betonung der Prozesshaftigkeit bspw. von einer konformen zu einer radikalen Geisteshaltung oder Rhetorik sowie von einer konformen zu einer radikalen Handlungsweise. Darüber hinaus will die Definition die Implikation des Politischen aus dem Konzept der Radikalisierung lösen, denn die infrage gestellte herrschende Ordnung ist nicht lediglich eine politische Struktur, sondern kann gleichfalls eine moralische Werteordnung, eine Wirtschaftsordnung, eine Struktur des Sozialen, eine Kultur der Geschmäcker, eine Hierarchie der Identitäten und der gesellschaftlichen Rollen usw. sein. Diese radikale Infragestellung der herrschenden Ordnung kann durchaus positive Formen annehmen, zumindest wenn bspw. die Einführung eines allgemeinen Arbeitsrechts, die Gleichstellung von Frau und Mann, die Akzeptanz von diversen Lebensentwürfen u.ä. als normativ gut betrachtet wird. Daher rührt auch der Gedanke des Emanzipatorischen im Radikalen, den Deitelhoff/Junk et al. mit Bezug auf den historischen Liberalismus und die Demokratisierungsbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts betonen. Doch was bringt eine solche Weitung des Radikalisierungsbegriffs und welche Fallstricke wirft dies auf?

Effekte einer breiten Definition

Zunächst einmal führt eine breite Definition des Begriffs zu einer erhöhten Fallzahl der damit gefassten Phänomene. Für die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema wird es damit möglich, Vergleichbarkeiten anzustellen und aus ihnen Schlüsse zu ziehen, um soziale Trends oder gar Gesetzmäßigkeiten heraus zu arbeiten – quasi um die Form des Phänomens bei wechselnden Inhalten zu greifen. Denn es geraten neben islamistischen auch rechtsradikale und linksradikale Milieus, separatistische Bewegungen, antiimperialistische Strömungen, fundamentalistische Sektierer, anarchistische Gruppierungen und Kommunen, die versuchen autark zu leben und sich dem ‚System‘ zu entziehen, in den Fokus der Betrachtung. Eine Hinwendung zum Allgemeinen des Phänomens birgt jedoch zugleich eine Unschärfe für die spezifischen Merkmale der jeweiligen radikalen Strömungen, da salopp gesprochen alle über einen Kamm geschert werden. Daher gilt es, die Entscheidung, wannn eine Breite der Perspektive im Gegensatz zu einer Tiefe der Betrachtung Sinn macht, sehr bedacht abzuwägen.

Gemessen an dem derzeitigen Politisierungsgrad des Islam – ‚dem Kampf gegen die drohende Islamisierung des Abendlandes‘ – und nicht bloß des Islamismus im gesellschaftlichen Diskurs, macht es hinsichtlich des gesellschaftlichen Friedens durchaus Sinn, in der Betrachtung einen Schritt zurück zu treten, um das Gesamtbild zu fassen.  Denn sämtliche radikale Bewegungen stellen die Grundordnung der Post- bzw. Spätmoderne in Frage. Auch bezüglichder Organisation der staatlichen Institutionen ist es klug, im Sinne der Prämisse der Inklusion Konzepte und Konstrukte zu entwickeln, die den radikalen Ansätzen jeglicher Couleur einerseits durch die Attraktivität des bestehenden Systems den Wind aus den Segeln nehmen und andererseits die berechtigte radikale Kritik in ein zukunftsfähiges Gesellschaftsmodell aufnehmen und diese zur Transformation nutzen So hat etwa die Sozialkritik oder die Künstler*Innenkritik Eingang gefunden in die Konstruktion der heutigen Arbeitswelt. Eine breite Definition des Radikalen eröffnet somit die Möglichkeit, den Gedanken des Fortschritts und der Entwicklung aus dem Radikalen auszusieben und sie fruchtbar zu machen.

Konsequenzen einer engen Definition

Eine enge Definition des Radikalen ist vor allem dann notwendig, wenn dies nicht auf eine breite öffentliche Debatte abzielt, sondern im Konkreten nach einer Anwendung verlangt. Dies ist beispielsweise besonders hinsichtlich der Sicherheitskonstruktion der Fall. Denn geht es um die Bewahrung der Ordnung aus sicherheitspolitischer Perspektive, so ist es für die entsprechenden Kräfte notwendig, mit den spezifischen Merkmalen der radikalen Gruppen vertraut zu sein, um im Falle der Gefährdung frühzeitig reagieren zu können, ohne gleichzeitig ganze Gesellschaftsgruppen zu stigmatisieren. Hier macht Klarheit Sinn. Dies dient der Einengung des Kreises der Verdächtigen, ebenso wie der Bestimmung der Mittel, Methoden und Strategien zur Eindämmung der Radikalität, wenn sie denn illegitim den Status Quo in Frage stellt und sich ebenso unlauterer Maßnahmen bedient. Dennoch kann diese, durch die Sicherheitsperspektive bestimmte enge Definition des Radikalisierungsbegriffs nicht maßgeblich für den gesamten Diskurs sein, denn dadurch wird ihre emanzipatorische Wurzel abgetrennt. Eine Versicherheitlichung des gesamten politischen, öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurses birgt somit die Gefahr, in einem statischen Gesellschaftssystem zu verharren, welches unkritisch und unreflektiert die bestehende Ordnung verteidigen will. Außerdem ist eine enge Definition in einem breiten Diskurs kaum zu halten, denn logischerweise verwischt diese quasi automatisch mit der Anzahl der Akteur*Innen, welche den Diskurs mitführen. Damit wird zugleich der Vorteil der engen Definition, nämlich einer Stigmatisierung vorzubeugen, in sein Gegenteil umgekehrt. Steigen die Dimensionen des Diskurses, steigen ebenso die Perspektiven des Gegenstandes, welcher debattiert wird. Eine enge Definition wird somit der Vielfältigkeit ihrer Nutzung nicht gerecht. Der Sicherheitsaspekt ist von grundlegender Bedeutung, jedoch vor allem hinsichtlich der sicherheitspolitischen Aspekte und nicht hinsichtlich der Sozialisierung der Jugend, der Inklusion verschiedener Gesellschaftsgruppen, dem Disput um Werte der Gesellschaft, u.ä.

Gewalt als dehnbarer Begriff

In Bezug auf den Vorschlag von Deitelhoff und Junk,den Radikalisierungsbegriff nicht nur an der physischen Gewaltanwendung festzumachen, stellt sich die Frage, wann es Sinn macht diese Dimensionen der Definition zu betonen und wann nicht. Zentral ist in ihrer Argumentation, dass es irrsinnig ist den Punkt, an dem es im Radikalisierungsprozess ggf. zur Gewaltanwendung kommt, zu sehr in den Mittelpunkt zu rücken und somit die komplexe Dramaturgie der Entwicklung der Radikalisierung lediglich zur Nebenhandlung zu degradieren. Auch die negative Komponente der Radikalisierung erfährt hierbei eine zu starke Betonung, während ihr schöpferisches Potenzial in der Kopplung mit der Brutalität der abzulehnenden physischen Gewalt grundlegend verknüpft wird. Die vorgenommene Unterscheidung einer Radikalisierung in die Gewalt, in der Gewalt und ohne Gewalt scheint realitätsnäher und schafft untersuchbare Kategorien. Dennoch bleibt zu hinterfragen, inwiefern der Begriff der Gewalt hier zu eng gefasst wird, denn gemeint ist vor allem die direkte Anwendung gewalttätiger Mittel gegenüber anderen. Wird diese Definition beispielsweise um das Konzept von Johan Galtung, einem der wesentlichen Begründer der Friedens- und Konfliktforschung, erweitert, so kann Gewalt auch als kulturell oder strukturell verstanden werden. Strukturelle Gewalt – man könnte auch von systemischer Gewalt sprechen – meint hierbei indirekte Ausübung von Gewalt, welche von Gruppen getragen wird, während kulturelle Gewalt eher einen diskursiven Charakter besitzt und vor allem in der Sprache stattfindet. Ändert sich der Parameter der Gewalt, so ändert sich auch das Ergebnis hinsichtlich der Frage, ob Radikalisierung mit Gewalt verbunden ist oder nicht. Drückt sich also die Radikalisierung zentraler Teile der Gesamtgesellschaft verstärkt in struktureller Gewalt aus? Wird direkte physische Gewalt eher zum Mittel marginalisierter Gruppen? Wie radikal ist der mediale Diskurs, und übt er eine Form der kulturellen Gewalt aus? Verändern wir also das Verständnis über das, was wir als Gewalt betrachten, so ändern sich auch die Fragen, die wir stellen können. Gleichzeitig mehrt sich das Wissen, welches grundlegend ist, um über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken.

Resümee

Es lässt sich zusammenfassen, dass Definitionen bestimmte Dimensionen einer Sache hervorheben und andere in den Hintergrund drängen, wenn sie nicht tautologisch sein wollen. In Bezug auf den Begriff der Radikalität und den der Radikalisierung macht das Plädoyer für einen weiten Radikalisierungsbegriff von Deitelhoff/Junk et al.  besonders hinsichtlich breiter Betrachtungen durchaus Sinn: In der vergleichenden Soziologie oder der vergleichenden Politikwissenschaft und auch in der öffentlichen sowie politischen Auseinandersetzung. Ein enges, spezifisches Verständnis aber wird dann gehaltvoll und gar notwendig, wenn es sich um enge, klare Bereiche handelt, in denen klare Definitionen bestimmter Dimensionen des Radikalisierungsbegriffs konkrete Handlungsoptionen fordern und Stigmatisierungen vorbeugen, wie beispielsweise bei sicherheitsrelevanten Fragen. Gleichzeitig besteht das Risiko, die Perspektive der Sicherheit zur einzig maßgeblichen zu machen, womit die Vollständigkeit der Idee beschnitten wird – bspw. hinsichtlich der emanzipatorischen Wurzel der radikalen Kritik, welche zur Entwicklung und Transformation von Gesellschaftsformen grundlegend ist. Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff der Gewalt, welcher je nach Verlauf des Radikalisierungsprozesses in Verbindung gebracht wird oder auch nicht. Eine Änderung der Parameter und des Rahmens der Definition ist sinnvoll in Anlehnung an seine spezifische Nutzung. Daher plädiert dieser Beitrag dazu, Definitionen schablonenartig zu verwenden und ein fundiertes Verständnis dafür zu entwickeln, wann, wo und in welchem Zusammenhang welcher Aspekt der Idee der Radikalisierung und Radikalität sinnvoll als analytische Kategorie Anwendung finden sollte.

Aziz Dziri

Aziz Dziri

Aziz Dziri ist Sozial- und Kulturwissenschaftler, Mitarbeiter am Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung und arbeitet bei ufuq.de. Seine Forschungsschwerpunkte sind Orte und Strukturen der Radikalisierung.

Aziz Dziri

Aziz Dziri ist Sozial- und Kulturwissenschaftler, Mitarbeiter am Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung und arbeitet bei ufuq.de. Seine Forschungsschwerpunkte sind Orte und Strukturen der Radikalisierung.

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