In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25. November 2020 zur Nutzung der US-Luftwaffenbasis Ramstein für Drohneneinsätze erkennt das Gericht erstmals die grundsätzliche Möglichkeit des Bestehens einer extraterritorialen Schutzpflicht der deutschen Staatsgewalt an. Danach können auch gegenüber im Ausland lebenden Ausländerinnen und Ausländern im Fall von Grundrechtsbeeinträchtigungen durch andere Staaten grundrechtliche Schutzpflichten bestehen. Bisher waren derartige Pflichten zum Ergreifen von staatlichen Schutzmaßnahmen lediglich in Inlandsfällen oder gegenüber Deutschen im Ausland anerkannt. Ungeachtet dieses grundsätzlichen Fortschritts wies das BVerwG jedoch im konkreten Fall einen individuellen Anspruch auf Schutz des Lebens dreier Kläger aus dem Jemen gegen die Bundesrepublik Deutschland zurück. Die folgenden Überlegungen beruhen auf der mündlichen Urteilsbegründung.
Schlagwort: Deutschland
Die amerikanische Wahl und das Ende der Sonderwege
Egal, wie die Wahl ausgeht: Nach vier Jahren Trump sind die USA als materieller Ausdruck einer Idee des politischen Westens desavouiert. Damit wird auch die Denk- und Argumentationsfigur der Westbindung, die die außen- und sicherheitspolitische Debatte der jungen Bundesrepublik bestimmte, problematisch. Deutschland wird künftig aus sich selbst heraus die Idee des „Westens“ mit konkreten Inhalten füllen müssen.
Support for multilateralism is not enough — a clearly defined focus and strategy is a must
The purpose of any German strategy of multilateralism must be to invest in the multilateral system and foster robust international organizations which strengthen the European Union’s Common Security and Defense Policy, and to prioritize the implementation of existing international regulations over the development of new sets of regulations.
Wer Multilateralismus will, muss auch sagen können, wo und wie
Eine deutsche Multilateralismus-Strategie sollte in das multilaterale System investieren und starke internationale Organisationen fördern, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union stärken und der Umsetzung bestehender internationaler Regeln Vorrang einräumen gegenüber der Entwicklung neuen Regelwerke.
The Libyan Civil War: Shining a Spotlight on a Problematic Arms Export Policy
The German government frequently stresses that it pursues a “restrictive arms export policy”. And yet, some of the biggest customers of German arms manufacturers are countries in the Middle East (MENA region) in particular. The United Arab Emirates (UAE) was one of the top ten recipients of German arms exports in 2017 and Turkey also regularly purchases German weapons technology. An Expert Report on the implementation of the UN Security Council resolution 1973 identifies these two countries, along with Jordan, as suppliers of weapons and military equipment to the warring parties in the Libyan conflict. In so doing, they are breaching the UN arms embargo in place since 2011. Germany exporting arms to recipient countries such as these carries the risk of weapons showing up in Libya’s civil war zone and is therefore something the German government should not be pursuing.

Félicien Kabuga: Der meistgesuchte Mann des Völkerstrafrechts und seine Flucht durch Frankfurt
Am 16. Mai 2020 wurde der mutmaßliche Hauptfinanzier des Völkermordes in Ruanda, Félicien Kabuga, in einem Pariser Vorort festgenommen. Dem wohl meistgesuchten Mann der internationalen Strafjustiz gelang es 26 Jahre lang, sämtlichen staatlichen und internationalen Behörden zu entgehen. Die Spur des heute Mittachtzigjährigen führte zwischen 1994 und 2020 aus Ruanda nach Frankreich, unter anderem über die Demokratische Republik Kongo, die Schweiz und Kenia – und auch über Frankfurt am Main.
Brennglas einer problematischen Rüstungsexportpolitik: Der Bürgerkrieg in Libyen
Die deutsche Bundesregierung betont stets ihre „restriktive Rüstungsexportpolitik“. Doch gerade die Staaten im Nahen und Mittleren Osten (MENA-Region) zählen mit zu den größten Kunden deutscher Rüstungsproduzenten. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gehören 2017 zu den Top-10 der Empfänger deutscher Rüstungsexporte und auch die Türkei ist regelmäßig Abnehmer deutscher Waffentechnologie. Ein Expertenbericht zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 1973 nennt beide Staaten zusammen mit Jordanien als diejenigen Staaten, die verschiedene Kriegsparteien in Libyen mit Ausrüstung und Waffen versorgen. Damit brechen sie das seit 2011 verhängte UN-Waffenembargo. Deutsche Rüstungsexporte an solche Empfängerstaaten bergen die Gefahr, ins Bürgerkriegsgebiet nach Libyen zu gelangen und dürfen deshalb nicht von der Bundesregierung genehmigt werden.
Die Drohne kommt.
Was die aktuelle #Drohnendebatte2020 noch bringen kann – und was nicht
Deutschland debattiert über bewaffnete Drohnen. Mitte Mai übertrug das Bundesministerium der Verteidigung einen ganzen Nachmittag lang Live-Podiumsdiskussionen im Internet, die das Thema Drohnen aus ethischer, völkerrechtlicher und politischer Sicht beleuchteten. Unter dem Hashtag #Drohnendebatte2020 fand auf Twitter eine intensive Debatte statt. Allerdings geht es nicht mehr um die Frage, ob man Drohnen beschaffen soll, die bewaffnet werden können. Diese Entscheidung ist bereits 2018 mit der Festlegung auf das System Heron TP gefallen. Jetzt wird darüber diskutiert, ob man bewaffnungsfähige Drohnen auch tatsächlich bewaffnen soll.

Thinking Development and Peace Together: Suggestions for German and International Development cooperation
The expectation that development cooperation should contribute to transform violent conflict has increased. Our new study shows: there is no lack of knowledge about what is needed for development cooperation to contribute to peace. There is a lack of implementation – especially as regards the primacy of prevention and the age-old question of policy coherence.

Syrische Folterer vor Gericht: Die partielle Rückkehr des universellen Rechts
Am 23. April 2020 begann in Koblenz ein Prozess, der weltweit Aufmerksamkeit auf sich zieht: Vor dem Oberlandesgericht müssen sich zwei Syrer verantworten, die an der systematischen Folter von Oppositionellen mitgewirkt haben sollen. Der Fall, über den in der Presse ausführlich berichtet wurde, fußt auf dem weltweit immer häufiger angewandten Weltrechtsprinzip. Welche Probleme die Anwendung des Prinzips mit sich bringt, wie berechtigt Kritik daran ist und wie das Koblenzer Verfahren vor diesem Hintergrund einzuordnen ist, beleuchtet dieses Spotlight.