ICAN meeting in London | Photo: International Campaign to Abolish Nuclear Weapons

Auf dem Weg in eine atomwaffenfreie Welt? Ein Interview mit Carmen Wunderlich und Harald Müller

Der Friedensnobelpreis geht dieses Jahr an die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen – kurz ICAN. ICAN erhält den Friedensnobelpreis für ihr Engagement für eine atomwaffenfreie Welt, das im Juni 2017 in der Verabschiedung des Atomwaffenverbotsvertrag durch 122 Staaten gipfelte. Carmen Wunderlich und Harald Müller begrüßen die Entscheidung des Nobelpreiskomitees, zeigen aber auch, welche hohen Hürden dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt im Wege stehen. An die deutsche Bundesregierung appellieren sie, die Fundamentalopposition gegen den Atomwaffenverbotsvertrag zu überdenken und gemeinsam mit den Atomwaffenstaaten auf das gemeinsame Ziel der atomaren Abrüstung hinzuarbeiten.

Wie bewerten Sie die Entscheidung des Nobelpreiskomitees, den Friedensnobelpreis an ICAN zu vergeben?

Carmen Wunderlich: Ich halte es für eine sehr gute Entscheidung, weil damit ein wichtiges und starkes Zeichen für nukleare Abrüstung gesetzt worden ist. ICAN reiht sich damit ein in eine Liste von Preisträgern im Bereich der nuklearen Abrüstung. Das Komitee hat mit dieser Entscheidung unterstrichen, dass Abrüstung und Nichtverbreitung weiterhin eine wichtige Rolle spielen und Atomwaffen geächtet werden müssen. Die Preisverleihung ist eine Anerkennung für das langjährige Engagement von ICAN: Ihnen ist es zuzuschreiben, auf die verheerenden Folgen von Atomwaffen aufmerksam gemacht zu haben und das Thema der Ächtung von Atomwaffen wieder aus einem Elitendiskurs in die öffentliche Debatte gebracht zu haben. Mit ihrer Arbeit haben sie den Weg für den Verbotsvertrag geebnet. Insofern ist die Vergabe des Friedensnobelpreises an ICAN eine sehr gute und nachvollziehbare Entscheidung.

Harald Müller: Diese Preisvergabe setzt eine Tradition fort: Nach den Internationalen Ärzten für die Verhütung des Atomkriegs (1985) und den Pugwash Konferenzen (1995) ist es das dritte Mal, dass eine internationale Nichtregierungsorganisation (NGO) den Friedensnobelpreis erhält, die sich für nukleare Abrüstung einsetzt. Darüber hinaus gibt es drei weitere Vergaben im Bereich Rüstungskontrolle und Abrüstung: an die Internationale Kampagne für das Verbot von Landminen (1997), an die Internationale Atomenergie-Organisation (2005) und an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (2013). ICAN ist ein besonders interessanter Preisträger, weil es eine nahezu globale Repräsentation hat: über 100 Länder und über 400 Organisationen sind noch einmal deutlich mehr als die Landminenkampagne und deswegen extrem eindrucksvoll. Gegen die Vergabe des Friedensnobelpreises an ICAN ist deswegen nichts einzuwenden. Ohne sie würde es den Atomwaffenverbotsvertrag nicht geben. Es ist außerdem bemerkenswert, dass ICAN, wie auch andere NGOs, direkt an den Verhandlungen beteiligt war. Das ist relativ neu und zeigt die auch im Bereich von harter Sicherheit wachsende Rolle der Zivilgesellschaft.

Seit dem 2. Weltkrieg wurden keine Atomwaffen mehr eingesetzt. Warum braucht es trotzdem das Verbot?

Harald Müller: Dass Atomwaffen nicht mehr eingesetzt wurden, war mindestens so viel Glück wie Staatskunst. Auf der einen Seite gab es einige Situationen, in denen wir nur knapp an einem großen Nuklearwaffenkrieg vorbeigeschrammt sind – ich denke hier insbesondere an die Kubakrise oder die NATO-Übung „Able Archer“ von 1983. Auf der anderen Seite ist das Problem heute wieder deutlich drängender geworden. Ich habe seit den frühen 80er Jahren nicht mehr ein derartig bedrohliches Geschnatter über Kernwaffen vernommen: wie man sie einsetzen kann, dass man mehr brauchte und dass man mit ihnen droht. Und zwar nicht nur von einer Stelle: Die russische Regierung hat sich besonders „ausgezeichnet“ – aber ebenso die amerikanische oder die chinesische und „little rocket man“ Kim Jong Un in Nordkorea. Die NATO sinnt wieder darüber nach, wie man die nukleare Abschreckung stärken kann, weil die Osteuropäer Angst vor einer möglichen russischen Aggression haben. Es kommen Dinge wieder, von denen wir nach 1990 geglaubt haben, sie seien erledigt. Deswegen ist die Botschaft dieses Vertrages so wichtig. Es gibt nur eine absolute Garantie gegen den Kernwaffenkrieg: die völlige Abschaffung dieser Waffen unter strikter Verifikation, Kontrolle und mit wirksamen Instrumenten, falls irgendeiner hinterher versucht, zu betrügen. Diese Botschaft ist ausgesprochen zeitgemäß und man wünschte sich, alle würden sie verstehen.

Carmen Wunderlich: Der Verbotsvertrag ist auch gerade jetzt ein wichtiges Zeichen, weil er die in den letzten Jahren gewachsene Unzufriedenheit vieler Nichtkernwaffenstaaten und der Zivilgesellschaft mit den mangelnden Abrüstungsfortschritten innerhalb des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) produktiv wendet. Es ist eindrucksvoll, dass es der Zivilgesellschaft zusammen mit gleichgesinnten Staaten gelingen konnte, auch gegen den erklärten Willen der mächtigen Kernwaffenstaaten im Bereich der nuklearen Abrüstung neues Recht zu schaffen. Ähnlich wie im Falle der Landminenkonvention zeigt sich hier eine Ermächtigung von schwachen Akteuren und setzt der Vertrag deswegen ein wichtiges politisches Symbol.

Warum hat sich Deutschland nicht an den Verhandlungen beteiligt und bislang ausgeschlossen, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten?

Carmen Wunderlich: Die Bundesrepublik Deutschland betont natürlich – wie fast alle Staaten – dass sie am Ziel einer atomwaffenfreien Welt festhält. Sie moniert aber, dass der Atomwaffenverbotsvertrag nicht den realpolitischen Gegebenheiten entspricht: Die Zeit sei gegenwärtig noch nicht reif für eine Verbotsnorm. Zuerst müssten die sicherheitspolitischen Voraussetzungen geschaffen werden, innerhalb derer man bedenkenlos auf die Abschreckungswirkung von Atomwaffen verzichten könne. Sie pocht darauf, dass statt eines kategorialen Verbots ohne die eigentlichen Waffenbesitzer ein schrittweiser Abrüstungsprozess im Rahmen des bestehenden Nichtverbreitungsregimes – dort gemeinsam mit den Kernwaffenstaaten – sinnvoller sei. Schließlich befürchtet die Bundesregierung, wie einige andere Staaten auch, dass der Atomwaffenverbotsvertrag den NVV schwächen könnte.

Harald Müller: Ich habe verschiedentlich versucht, das Auswärtige Amt dazu zu bewegen, seine Position zu überdenken. Meine Besorgnis war, dass die Nicht-Teilnahme dazu führt, dass dieser Vertrag schlechter wird, als er sonst werden könnte. Die Befürchtung sind durchaus eingetroffen: Er hat Defizite beim Verbotstatbestand (kein Verbot von Forschung), der Verifikation, der Exportkontrolle und für den Umgang mit Vertragsbrüchen. Das Beste an ihm ist, dass er da ist. Was in ihm steht, ist demgegenüber vielleicht zweitranging. Die Bundesrepublik hat nicht teilgenommen, weil sie als NATO-Mitglied befürchtete, die Allianzsolidarität zu verletzen und – vor allen Dingen von den USA – auch unter Druck gesetzt worden ist. Die NATO hat ein Communiqué veröffentlicht, das sich eher wie das medizinische Protokoll einer Panikattacke liest. Ihre Aussage, dieser Vertrag sei mit dem Nichtverbreitungsvertrag nicht vereinbar, wird nicht begründet. Tatsächlich ist es den Vertragsunterhändlern gelungen, den Atomwaffenverbotsvertrag vereinbar mit dem Nichtverbreitungsvertrag zu gestalten. Wenn die NATO nun behauptet, dieser Vertrag würde zu einer Spaltung in der Vertragsgemeinschaft des Nichtverbreitungsvertrages führen, bleibt nur zu sagen, dass der Atomwaffenverbotsvertrag das Ergebnis genau dieser Spaltung ist. Sie geht auf die tiefe Frustration über mangelnde Fortschritte und fehlenden Willen der Kernwaffenstaaten in der Abrüstung zurück. Hinter der Position der Bundesregierung steht zudem wohl immer noch die Hoffnung, man könnte das Inkrafttreten des Vertrags verhindern. Ich halte das für eine Illusion. Die dafür notwendigen fünfzig Ratifikationen werden zu Stande kommen. Spätestens dann müssen sich die Kernwaffenstaaten und die NATO notgedrungen mit dem Verbot auseinandersetzen. Es wäre klüger, den Atomwaffenverbotsvertrag als Fakt anzuerkennen und aktiv auf das Ziel der atomaren Abrüstung einzugehen, anstatt selbst noch weiter zu einer Spaltung beizutragen.

Carmen Wunderlich: Deutschland könnte sich beispielsweise als Beobachter bei den anstehenden Vertragsstaatenkonferenzen des Verbotsvertrags einbringen und so aktiv einer Spaltung und möglichen Schwächung des Nichtverbreitungsvertrages entgegenwirken. Im Übrigen zeigen die „panikartigen Reaktionen“ der NATO genauso wie seinerzeit die Protestkundgebung der USA und verbündeter Staaten außerhalb der Generalversammlung der Vereinten Nationen, als diese sich für den Beginn für Verhandlungen ausgesprochen hatte, dass die Kernwaffenstaaten offenbar schon den Rechtfertigungsdruck spüren, den der Vertrag erzeugen kann. Damit hat der Vertrag bereits eines seiner Ziele erreicht.

Harald Müller: Durch dieses Verhalten bestätigen die Atomwaffenstaaten exakt die Erwartungen der Vertragsunterstützer.

Was würde es – gerade auch für Deutschland – bedeuten, wenn der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft tritt?

Harald Müller: ICAN Deutschland hat erklärt, dass nach Inkrafttreten des Vertrages das Verhalten der Bundesrepublik bezüglich der nuklearen Teilhabe – also die Stationierung amerikanischer Kernwaffen auf deutschem Boden – und eine nukleare Rolle der Bundesluftwaffe im Fall eines Atomkrieges, völkerrechtswidrig wären. ICAN Deutschland verschweigt dabei, dass der Vertrag natürlich nur diejenigen völkerrechtlich bindet, die ihn unterschreiben und ratifizieren. Er wird keine Drittwirkung entfalten und es ist auch vorauszusagen, dass das Verbot zunächst keine Chance hat, Völkergewohnheitsrecht zu werden, weil ein zu großer Anteil der Staatengemeinschaft sich ihm nicht anschließt: die permanenten Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die übrigen Kernwaffenbesitzer, die asiatischen Verbündeten der USA und die NATO – Staaten, die ungefähr 50% der Weltbevölkerung repräsentieren. Der Verbotsvertrag wird die Bundesrepublik also nicht rechtlich binden. Er wird aber einen gewaltigen Rechtfertigungsdruck entfalten, auf den die Kernwaffengegner im Land in politischen Kampagnen zurückgreifen können. Solche Kampagnen werden sowohl auf die nukleare Teilhabe und die 20 Kernwaffen, die noch in Büchel in Rheinland-Pfalz liegen, abzielen als auch auf die Frage, ob die NATO ihre Nuklearstrategie beibehalten sollte. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist seit Jahren dafür, die Kernwaffen abzuziehen. Der Vertrag schafft nun eine neue normative Umgebung, die solche politischen Kampagnen stark begünstigt.

Carmen Wunderlich: Darüber hinaus ist ein Instrument geschaffen worden, das auch innerhalb des Nichtverbreitungsvertrages die Kernwaffenstaaten daran erinnert, dass sie sich unter Artikel 6 zu Schritten zur nuklearen Abrüstung verpflichtet haben.

Harald Müller: Das Riesenproblem mit diesem schrittweisen Vorgehen in der Abrüstung, denen sich alle NATO-Staaten und permanenten Mitglieder des Sicherheitsrats verschrieben haben, ist, dass die Kernwaffenstaaten nicht einmal im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrags längst vereinbarte Schritte umgesetzt haben. Das gilt beispielsweise für den Teststoppvertrag, der immer noch nicht Kraft ist, weil die Vereinigten Staaten sich aufgrund einer Senatsentscheidung weigern beizutreten, infolgedessen unter anderem China, Indien und Pakistan ebenfalls nicht. Der „Hiroshimareport“ zeigt Jahr für Jahr auf, dass die Umsetzung beschlossener Abrüstungsschritte weit unter 50% liegt. Vor dem Hintergrund der Bilanz der letzten 60 Jahre wirken die Argumente für ein schrittweises Vorgehen in der Abrüstung und gegen den Verbotsvertrag ziemlich dünn.

Carmen Wunderlich: Wenn dann noch argumentiert wird, dass solange Atomwaffen existieren, die NATO ein atomares Bündnis bleiben müsse und man deshalb keine ernsthaften Abrüstungsverhandlungen eingehen könnte, beißt sich – salopp gesagt – die Katze in den Schwanz. Diese schizophrene Argumentation hat leider auch Sigmar Gabriel kürzlich bemüht.

Was wären Wege, die Idee einer atomwaffenfreien Welt, die hinter der Vergabe des Friedensnobelpreises steht, zum Erfolg zu bringen?

Carmen Wunderlich: Deutschland kann verschiedene Schritte angehen, die leicht oder zumindest leichter umzusetzen sind – beispielsweise in Bezug auf das nukleare Tabu. Deutschland könnte das Engagement in Initiativen zur Schaffung rechtlich verbindlicher, negativer Sicherheitsgarantien innerhalb des Nichtverbreitungsvertrags verstärkt fortführen – hier gab es 2016 einen gemeinsamen Vorstoß von Deutschland, Belgien, Kanada und Schweden. Solchen Initiativen könnten sich auch die Atomwaffenstaaten anschließen. Bislang ist China das einzige Land, das tatsächlich einen Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen erklärt hat. Auch die Teilnahme als Beobachter am weiteren Prozess des Atomwaffenverbotsvertrags ist eine Möglichkeit. Allerdings fürchte ich, dass sich die Atomwaffenstaaten nicht auf eine solche Teilnahme einlassen werden, um ein Signal zur Unterstützung des Verbots zu vermeiden. Hier wird der Fall anders liegen als seinerzeit beim Landminenverbot, als die USA letztlich auch auf den Einsatz von Landminen verzichtet hat. Solange man an einer Doktrin der atomaren Abschreckung festhält, ist dies wenig wahrscheinlich.

Harald Müller: Ich halte es für die beste Strategie, zu akzeptieren: Es gibt zwei Wege Richtung nukleare Abrüstung, von denen die beiden Gruppen je einen bevorzugen: Die einen sagen, wir brauchen das Verbot und die anderen sagen wir brauchen Abrüstungsschritte. Beide Perspektiven widersprechen sich nicht grundsätzlich. Die Überprüfungskonferenzen des Nichtverbreitungsvertrages haben mittlerweile vierzig solcher Schritte entwickelt. Diese müssen aber umgesetzt und dokumentiert werden – bislang gilt dies nur für einen kleinen Teil. Eine konsequente Umsetzung würde den Graben zwischen beiden Seiten zwar nicht völlig zuschütten, aber Brücken bauen, denn solche Maßnahmen können durchaus von den Unterstützern des Verbotsvertrags mitgetragen werden, weil sie auf das Ziel der nuklearen Abrüstung hinarbeiten. Das halte ich für das vernünftigste Vorgehen – nur ist Vernunft im Moment nicht die Kerneigenschaft der Politik.


Das Interview führte Max Lesch.

Harald Müller
Prof. Dr. Harald Müller leitete die HSFK von 1996-2015 und ist emeritierter Professor für Internationale Beziehungen (Goethe-Universität Frankfurt). Er forscht zu internationaler Sicherheitspolitik, Rüstungskontrolle/Abrüstung, deutscher und amerikanischer Außen- und Sicherheitspolitik sowie zu Theorien der internationalen Beziehungen. // Prof. Dr. Harald Müller was Executive Director at PRIF from 1996-2015 and is Professor Emeritus of International Relations (Goethe University Frankfurt). His research focuses on international security politics, arms control/disarmament, German and American foreign and security politics, and theories of international relations.
Carmen Wunderlich
Carmen Wunderlich ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der HSFK im Programmbereich Internationale Sicherheit. Ihre Forschungsschwerpunkte sind globale Normdynamiken in der Kontrolle von Massenvernichtungswaffen sowie die Rüstungskontrollpolitik Irans. | Twitter: @CarmenWunderlic

Harald Müller

Prof. Dr. Harald Müller leitete die HSFK von 1996-2015 und ist emeritierter Professor für Internationale Beziehungen (Goethe-Universität Frankfurt). Er forscht zu internationaler Sicherheitspolitik, Rüstungskontrolle/Abrüstung, deutscher und amerikanischer Außen- und Sicherheitspolitik sowie zu Theorien der internationalen Beziehungen. // Prof. Dr. Harald Müller was Executive Director at PRIF from 1996-2015 and is Professor Emeritus of International Relations (Goethe University Frankfurt). His research focuses on international security politics, arms control/disarmament, German and American foreign and security politics, and theories of international relations.

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