Am 28. November 2018 wurde Şebnem Korur Fincancı mit dem Hessischen Friedenspreis 2018 der Albert-Osswald-Stiftung ausgezeichnet. Der Preis würdigt die türkische Staatsbürgerin und Gerichtsmedizinerin für ihren engagierten Einsatz für die Aufarbeitung von Folter und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei. Sie ist Mitverfasserin des „Istanbul-Protokolls“, das weltweit als Standardwerk zur Untersuchung und Dokumentation von Folter anerkannt ist. Wir präsentieren Auszüge aus den Reden des Präsidenten des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, des Laudators Wolfgang Huber sowie der Preisträgerin Şebnem Korur Fincancı.

Kein Frieden ohne Menschenrechte. Die Verleihung des Hessischen Friedenspreises 2018 an Şebnem Korur Fincancı

Am 28. November 2018 wurde Şebnem Korur Fincancı mit dem Hessischen Friedenspreis 2018 der Albert-Osswald-Stiftung ausgezeichnet. Der Preis würdigt die türkische Staatsbürgerin und Gerichtsmedizinerin für ihren engagierten Einsatz für die Aufarbeitung von Folter und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei. Sie ist Mitverfasserin des „Istanbul-Protokolls“, das weltweit als Standardwerk zur Untersuchung und Dokumentation von Folter anerkannt ist. Wir präsentieren Auszüge aus den Reden des Präsidenten des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, des Laudators Wolfgang Huber sowie der Preisträgerin Şebnem Korur Fincancı.

Der Präsident des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, in seiner Rede:

[…] Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Preisträgerin ist eine Persönlichkeit, die in einer, wie wir wissen, konfliktreichen Region dieser Welt lebt und wirkt […]. Unsere Preisträgerin kommt aus der Türkei.  Meine Damen und Herren, der Preis zeichnet sich dadurch aus, dass wir durch ihn verpflichtet sind, weltweit Persönlichkeiten zu finden, die sich um den Frieden verdient gemacht haben. […] Kriege und innere
Konflikte in Ländern sind Ursachen vielfältigster Repressionen gegen Einzelne oder Mehrere; und in diesem Umfeld wachsen Persönlichkeiten wie Frau Prof. Fincancı auf, die sich dagegen wehren und ein Beispiel dafür sind, wie man – hierfür wird viel Mut gebraucht – für andere Menschen viel erreicht. Insofern ist das […] ein Zeichen von Beharrlichkeit, von Mut und von Unbeirrbarkeit in der Verfolgung des Ziels, für andere Gerechtigkeit zu erkämpfen. Meine Damen und Herren, wir ehren eine Frau, die mit der Menschenrechtsstiftung der Türkei Folter dokumentiert und Folteropfern hilft. Die Protokolle, die sie erstellt hat, sind Beispiel und Grundlage für die weltweite Aufdeckung und Ächtung von Folter durch die UN, die diese auch anerkannt hat. Sehr geehrte Frau Prof. Fincancı, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und bedanke mich, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Ich hoffe sehr, dass dieser Preis Ihnen sowie denjenigen hilft, die Sie unterstützen, ihre Arbeit auch in Zukunft fortzusetzen. […]

Volker Bouffier, Hessischer Ministerpräsident, in seiner Rede:

[…] Verehrte Frau Prof. Fincancı! Ich darf Ihnen im Namen der Hessischen Landesregierung unsere besten Glückwünsche zur Verleihung des Hessischen Friedenspreises überbringen. […] Meine Damen und Herren, es passt in diese Zeit: Am 10. Dezember jährt sich die Deklaration der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen zum 70. Mal. Vor 70 Jahren war dies zum ersten Mal der Versuch, sich supranational zu bekennen und festzulegen, welche Regeln unveräußerlich gelten müssen – und zwar überall auf der Welt. In Art. 5 dieser Menschenrechtsdeklaration, wenn ich das richtig erinnere, steht auch das Verbot der Folter. Das Verbot der Folter hat viele Begründungen, aber man kann es auch einfach ausdrücken: Es ist ein Kernstück der Achtung der Menschenrechte. Ohne Achtung der Menschenrechte lässt sich Frieden weder im Innern noch im Äußern auf Dauer erhalten. Deshalb ist das für mich eine Kette. Als elementarer Teil der Menschenrechte und als Verpflichtung aller, diese einzuhalten, ist dies die Grundbedingung, um Frieden zu halten.

Deshalb ist Ihre Arbeit, verehrte Frau Prof. Fincancı, so wichtig. Sie reihen sich ein in die Reihe der Preisträgerinnen und Preisträger, die diesem großen, dauerhaften Auftrag nicht nur Genüge tun, sondern dafür in beispielhafter und herausragender Weise arbeiten. Als Ärztin und Gerichtsmedizinerin, als Wissenschaftlerin und Persönlichkeit von internationaler Beachtung haben Sie sich bleibende Verdienste erarbeitet. […] Vielleicht ist die bekannteste Publikation in diesem Bereich das sogenannte „Istanbul-Protokoll“, welches ganz wesentlich auf Sie zurückgeht. Es ist ein Standardwerk, es ist wahrscheinlich sogar das Standardwerk der Welt zur Erforschung und Dokumentation von Folter. Unter Ihrer Führung ist ein breites Kompendium internationaler Wissenschaftler unterschiedlichster Fachrichtungen entstanden, die sich mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen; und der Umstand, dass sich nicht zuletzt auch die UN dieses „Istanbul-Protokoll“ als Grundlage ihrer Arbeit zu eigen gemacht hat, ist sicherlich ein Stück weit eine Belohnung dessen, was Sie getan haben, denn es ist weltweit anerkannt, es wird wahrgenommen, es ist eben nicht nur im verborgenen, wissenschaftlichen Bereich verblieben, sondern hat große Wirkkraft entfaltet.

Diese Arbeit, die Sie mit anderen leisten, braucht […] Mut. Diejenigen, die die Finger in die Wunde legen, sind selten beliebt, insbesondere dort, wo es um die Menschenrechte nicht gut bestellt ist. […] Sie sind Bürgerin eines Landes […] das uns Sorge bereitet. Wir haben einerseits traditionell enge, freundschaftliche Beziehungen mit der Türkei. […] Auf der anderen Seite haben wir zu beklagen, dass Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland und auch aus Hessen nach wie vor inhaftiert sind, ohne dass Anklage erhoben wird und ohne irgendeine Möglichkeit zu haben, sie zu besuchen. Es sind Verhältnisse, die das, was wir überall als unveräußerliche Menschenrechte einfordern, zumindest bedroht.
In diesem Land, das wir mit großer Aufmerksamkeit und einer großen Grundsympathie versehen, sind eigentlich alle irgendwie in Gefahr, entweder als Terroristen oder als Gülen-Anhänger bezeichnet zu werden mit der Folge, dass sie ihre Arbeit von heute auf morgen verlieren, dass sie ins Gefängnis gesteckt werden, dass ihre Angehörigen bedroht werden. Sich in einem solchen Umfeld für Frieden und für die Einhaltung der Menschenrechte zu engagieren bedeutet außergewöhnlichen Mut und Kraft. Deshalb möchte ich Ihnen heute zu diesem Preis nicht nur gratulieren, sondern Ihnen auch wünschen, dass Sie diese Kraft beibehalten und ihre Arbeit weiterhin in einer sehr schwierigen Situation erfolgreich gestalten – im Interesse der Opfer und der vielen, die möglichst erst gar nicht Opfer werden.

Wenn Sie jemanden in einem Umfeld auszeichnen, wo dies der Staat häufig als Angriff auf seine Staatsautorität versteht, gibt es eine Ambivalenz: International bekannte Persönlichkeiten genießen aufgrund ihrer Internationalität Schutz; sie stören manche Regime aber ganz besonders. Deshalb hoffe ich für Sie und für die Arbeit, die Ihnen anvertraut ist, dass dies die jetzige türkische Regierung richtig versteht: Wir wollen uns mit diesem Preis nicht in ein anderes Land einmischen. Wir akzeptieren, dass jedes Land seine Regeln hat, aber wir wollen uns schon einmischen und sagen: Überall sollen die Menschenrechte gelten! – Und wir möchten uns einmischen und auszeichnen, dass diejenigen, die sich dafür einsetzen, egal wo sie leben, unseren Respekt, unsere Hochachtung und unseren Dank verdienen! In diesem Sinne: Seien Sie hier bei uns herzlich willkommen geheißen. Ich beglückwünsche Sie noch einmal zu dieser hohen Auszeichnung. Für Sie persönlich und für Ihre Arbeit wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute. – Danke.

Der Hessische Friedenspreis
Der Hessische Friedenspreis wurde am 16. Oktober 1993 vom ehemaligen Hessischen Ministerpräsidenten Albert Osswald und der von ihm begründeten Stiftung ins Leben gerufen. Er ist mit 25 000 Euro dotiert und wird seit 1994 in der Regel jährlich verliehen. Der Preis wird international vergeben und zeichnet Menschen aus, die sich um die Völkerverständigung und um den Frieden verdient gemacht haben. Die Auswahl obliegt dem Kuratorium Hessi­scher Friedenspreis.

Der Laudator, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber, emerit. Bischof und früherer Vorsitzender des Rats der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), in seiner Rede:

[…] Die Praxis der Folter gehört zu den erschütternden Kapiteln in der Geschichte der Menschenrechte. Erschütternd ist beispielsweise, dass es in der Geschichte des Westens trotz aller Humanität, die er sich zu Gute hält, erst im 18. Jahrhundert dazu kam, dass der Schutz vor Folter als ein Menschenrecht anerkannt wurde – trotz der Berufung darauf, der Mensch sei als Ebenbild Gottes erschaffen –, wenigstens zuerst einmal in Amerika und Frankreich. Doch die Geschichte, die darauf folgte, war eine Geschichte der Ausnahme von der Regel. Nicht nur im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, sondern ebenso in Verbindung mit der Abhängigkeit von Arbeitssklaven oder im Zusammenhang von Kolonialismus und Kolonialkriegen war die Demütigung durch Foltermaßnahmen weiterhin verbreitet.

Erst die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 statuierte das Folterverbot und verband damit einen universalen Anspruch […]: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ Wir erinnern uns daran, dass dies vor 70 Jahren erklärt wurde, doch längst sind wir mit der Umsetzung dieses Grundsatzes bei weitem nicht ans Ziel gekommen. Während des Algerienkriegs kam es in französischen Polizeirevieren zu Folterungen. Guantanamo und Abu Ghraib sind Namen für Folterorte, die mit dem islamistischen Terrorismus und seiner Bekämpfung zu tun haben.

Inzwischen ist das Folterverbot nicht nur durch die Konvention der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte von 1966 mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit ausgestattet worden, vielmehr haben die Vereinten Nationen im Jahr 1984, am Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das Folterverbot durch die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Strafen konkretisiert. Sie haben verdeutlicht, dass dieses Verbot ausnahmslos gilt. Weder zur Herbeiführung eines Geständnisses noch zur Ermittlung des Aufenthaltsorts einer von Lebensgefahr bedrohten Person, weder in Kriegen noch in Bürgerkriegen, weder bei revolutionären Umwälzungen noch nach einem Putschversuch kann und darf es von dem Verbot der Folter Ausnahmen geben.[…]

Wer Folterungen überlebt, trägt deren Spuren ein Leben lang an Leib und Seele. Wie Jean Améry aus eigener Erfahrung schilderte, richtet die Folter das Weltvertrauen in einer Weise zu Grunde, für die es keinen Ausgleich geben kann. Das ist so evident, dass man fassungslos fragen mag, warum solche Verletzungen der menschlichen Integrität nach wie vor in hundert – oder mehr – Ländern dieses Globus an der Tagesordnung sind. Neben Staaten treten parastaatliche Organisationen, terroristische Gruppierungen und andere Akteure, die von Foltermethoden einen oft grauenerregenden Gebrauch machen. Geschlechtsspezifische Gewaltsamkeit, der Einsatz sexualisierter Gewalt, die brutale Demütigung von Angehörigen religiöser Minderheiten zeigen beispielhaft, in welche Bereiche sich diese Art der Gewalt von Menschen gegen Menschen hineinfrisst.

Warum – so fragt man ratlos – hat es der Folterschutz nach wie vor so schwer? Warum lässt sich diese Art der Verbrechen gegen die Menschlichkeit bisher nicht bändigen? Warum dulden Staaten in angeblich privaten Bereichen derartige Torturen, obwohl sie wissen, dass eine solche Gewaltanwendung zum Tod führen kann und für den, der sie übersteht, lebenslange, traumatische Folgen nach sich zieht? – Ein Grund liegt darin, dass Folter in aller Regel im Verborgenen geschieht und sich oft nur außerordentlich schwer nachweisen lässt. Das führt nicht nur dazu, dass wir nur unvollständig, ja, bruchstückhaft über das Ausmaß der Folter in unserer Welt informiert sind. Es hat vielmehr zugleich zur Folge, dass die einzelnen Taten sehr oft nicht aufgeklärt und die Täter nur allzu selten zur Rechenschaft gezogen werden. Die Opfer werden auf diese Weise doppelt gedemütigt. Aus diesen Gründen ist der Einsatz für die Aufklärung von Folterungen ein entscheidender Beitrag zum Schutz der Menschenrechte und zur Bändigung von Gewalt gegen Menschen. Die Aufklärung von Folterungen ist ein direkter und kaum hoch genug zu schätzender Beitrag zum Frieden.

In seinem großen Entwurf „Zum ewigen Frieden“, einem der bedeutendsten Friedensentwürfe der Neuzeit, aus dem Jahr 1795, hat Immanuel Kant die Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen als eine entscheidende Voraussetzung für einen dauerhaften, auf das Recht gestützten Frieden beschrieben. Wenn es unter den Völkern der Welt einmal so weit gekommen sei – so schrieb er vor weit mehr als 200 Jahren –, dass die Verletzung elementarer menschlicher Rechte an einem Platz der Erde von allen wahrgenommen werde, sei die Vorstellung von einem für alle Menschen geltenden „Weltbürgerrecht“ keine, so sagt er wörtlich, „fantastische und überspannte Vorstellungsart des Rechts“ mehr, sondern darin liege der entscheidende Schritt dazu, dass sich das Staats- und Völkerrecht „zum öffentlichen Menschenrechte überhaupt und so zum ewigen Frieden“ entwickeln könne. Nur unter dieser Voraussetzung könne man hoffen, zu einem solchen Frieden wirklich auf dem Weg zu sein. Soweit der Königsberger Philosoph.

In einer Hinsicht sind wir Kants Hoffnung deutlich näher gekommen: Wir verfügen über die technischen Mittel, um die Rechtsverletzungen an einem Ort der Erde an allen Orten wahrnehmen zu können. Im Fall der Folter reichen allerdings moderne Kommunikationsmedien allein nicht aus. Denn keine Menschenrechtsverletzung ist so schwer zu beweisen wie die Folter. Für sie gibt es in aller Regel keine unbeteiligten Zeugen. Die Opfer bleiben oft so lange von der Außenwelt abgeschnitten, bis die äußeren Zeichen ihrer Torturen abgeklungen sind. Ihre Aussagen finden nur schwer Gehör, stehen sie doch häufig im Verdacht, die Wahrheit zu verschweigen, ihre Taten zu vertuschen, gegen die staatliche Ordnung aufzubegehren. Die Täter dagegen haben oft die staatliche Autorität im Rücken. Wer das Dunkel erhellen will, das viele Folterungen umgibt und der Gerechtigkeit im Wege steht, der muss dieses Dunkel durchbrechen.

Die Dokumentation von Folter als unentbehrlicher Teil des Folterschutzes verbindet sich mit dem Namen der Stadt Istanbul sowie mit dem Namen unserer heutigen Preisträgerin, der türkischen Medizinprofessorin Şebnem Korur Fincancı. Der wichtigste, international anerkannte Leitfaden zur Erkennung und Dokumentation von Folterverbrechen ist das „Istanbul-Protokoll“. Dieses umfangreiche Dokument wurde von vierzig international tätigen Organisationen aus dem Bereich der Menschenrechtsarbeit erstellt. Zu den Hauptautorinnen gehört die Gerichtsmedizinerin Şebnem Korur Fincancı.

Das „Istanbul-Protokoll“ hat Standards dafür entwickelt, wie Verstöße gegen das Verbot der Folter ermittelt und gerichtsfest dokumentiert werden können. Neben der Verhütung der Folter durch transparente, faire Untersuchungen sowie durch unangekündigte Besuche in allen Haftanstalten ist die möglichst frühzeitige und objektiv dokumentierte Untersuchung jedes Foltervorwurfs oder Folterverdachts ein zentrales Mittel zur Bekämpfung dieser unmenschlichen Handlungsweise. Vor allem anderen kommt es darauf an, die körperlichen Spuren von Folterungen so bald wie möglich nach der Tat zu dokumentieren, die Darstellung der Vorgänge durch Opfer und Täter festzuhalten und die Aussagen miteinander zu vergleichen und den Tätern aufgrund innerer Unstimmigkeiten auf die Spur zu kommen.

Das „Istanbul-Protokoll“ hat ein breites Echo gefunden. Es wurde von den Vereinten Nationen im Jahr 2000 angenommen und in den sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen veröffentlicht. Auch die Europäische Union sowie die afrikanische Menschenrechts- und Völkerrechtskommission haben dieses Protokoll als wirksames Mittel zur Aufklärung von Foltervorwürfen und zur Dokumentation von Folterungen anerkannt. Die amerikanische Bewegung „Physicians for Human Rights“ – Ärzte für Menschenrechte – hat auf der Grundlage des „Istanbul-Protokolls“ ein Handbuch zur Untersuchung von Flüchtlingen erstellt; die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sollen unter anderem zur Klarheit darüber beitragen, ob Flüchtlinge in ihrem Heimatland oder auf ihrer Flucht Opfer von Folterungen geworden sind. Auch in Deutschland spielt das „Istanbul-Protokoll“ im Rahmen von Asylverfahren bereits eine wichtige Rolle. So verbindet sich die Istanbul-Initiative mit einem der anderen großen Menschenrechtsprobleme unserer Zeit, nämlich mit dem Thema von Flucht und Asyl.

Die Initiative zur Erstellung des „Istanbul-Protokolls“ ging von der Menschenrechtsstiftung der Türkei sowie der Bewegung türkischer Ärzte für die Menschenrechte aus. In beiden Initiativen spielt Şebnem Korur Fincancı eine entscheidende Rolle. Denn die Bekämpfung der Folter ist ihr Lebensthema; der Umsetzung des „Istanbul-Protokolls“ widmet sie sich mit großem Einsatz; und das hat sie mit erheblichen persönlichen Anfeindungen und Nachteilen bezahlt. Bei Frau Fincancı, die als Professorin für Gerichtsmedizin in Istanbul tätig ist, begegnet uns eine evidenzbasierte Medizin, die nicht nur an Daten, sondern auch an den Menschen orientiert ist, in diesem Fall an Menschen, die möglicherweise Opfer von Folterhandlungen geworden sind. Damit den Opfern geholfen wird und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, damit Traumatisierungen angemessen behandelt und die Wiederholung solcher Taten unterbunden werden, wird nach Evidenz gesucht. Im Grunde geht es nicht allein um die Evidenz einer wissenschaftlichen Ableitung, sondern um die Evidenz eines Menschenrechts und seiner Verletzung. Folgerichtigerweise hat sich Frau Prof. Fincancı in der türkischen Menschenrechtsstiftung engagiert, der sie seit 2009 als Präsidentin vorsteht. Sie hat in dieser Arbeit viele persönliche Risiken auf sich genommen.

Im Jahr 1997 hat sie erstmals die Vergewaltigung einer Frau in Polizeigewahrsam attestiert und damit ein Verfahren ausgelöst, das bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führte. Sie hat Folterfälle öffentlich enthüllt und damit den Widerstand der Behörden ihres eigenen Landes hervorgerufen. Mehrfach wurde ihr aus diesem Grund der gerichtsmedizinische Lehrstuhl entzogen; durch Gerichtsentscheidung wurde sie jedoch jedes Mal wieder in ihre akademische Position eingesetzt. Möge es auch in Zukunft in der Türkei unabhängige Richter geben, die zu solchen Entscheidungen bereit und in der Lage sind.

Im Jahr 2016 kritisierte sie die türkische Regierung wegen des militärischen Eingreifens im Südosten der Türkei und forderte nichtmilitärische Bemühungen um eine friedliche Beilegung des Konflikts. Im Februar 2018 beteiligte sie sich an dem Aufruf der Istanbuler Ärztekammer gegen den Einmarsch der türkischen Armee in Syrien und trat für eine dialogorientierte Lösung ein. Wegen dieses Aufrufs wurde der Vorstand der Ärztekammer der Türkei festgenommen. Immer wieder hat sich Frau Fincancı als eine ungewöhnlich mutige Frau erwiesen, die ihre hohe berufliche Kompetenz in den Dienst der Menschenrechte und des Friedens stellt. Sie ist ein leuchtendes Beispiel für eine Medizin, die sich gesellschaftlicher Verantwortung stellt; sie ist eine Medizinerin, die ihre Professionalität, ihre Einsatzbereitschaft und ihren Mut dafür einsetzt, Gewalt zu verhindern, die Würde des Menschen zu schützen und den Frieden zu fördern. […]

Şebnem Korur Fincancı steht in der beeindruckenden Tradition des Einsatzes für die Menschenrechte in der Türkei. Unter den vielen Auszeichnungen, die sie erhielt, ist auch der Hrant-Dink-Preis zu nennen. Er erinnert an den unerschrockenen türkisch-armenischen Herausgeber und Chefredakteur der Zeitung „Agos“, der 2007 vor der Tür seines Redaktionsgebäudes auf offener Straße erschossen wurde. Für mich wird umgekehrt auch Hrant Dink geehrt, indem Frau Fincancı den Hessischen Friedenspreis erhält.

Wenn man diese Tradition des Eintretens für die Menschenrechte in der Türkei im Blick hat, muss man auch an die Menschen in diesem Land denken, die heute in ihren Menschenrechten bedroht und beeinträchtigt sind. Wenn das aus deutscher Perspektive geschieht, reicht es in meinen Augen nicht aus, so wichtig es ist, für diejenigen deutschen Staatsbürger einzutreten, die in der Türkei wegen vermeintlicher staatsfeindlicher Umtriebe inhaftiert wurden. So wichtig das ist, so muss auch von der großen Zahl türkischer Staatsbürgerinnen und -bürger die Rede sein, die nach dem Putsch von 2016 inhaftiert wurden, die zu Tausenden ihren Beruf verloren oder denen es an der Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung und zur fairen Beteiligung am politischen Prozess fehlt. Dass sich auch in Zukunft mit dem Namen der Stadt Istanbul das Bild einer tragfähigen, an den Menschenrechten orientierten Brücke zwischen der Türkei und Europa verbindet, gehört zu den großen Hoffnungen, die sich für mich mit der heutigen Preisverleihung verbinden. Möge die Brücke der Menschenrechte zwischen Europa und der Türkei auch in Zukunft tragfähig und begehbar bleiben.

Mit dieser Hoffnung beglückwünsche ich die Mitglieder des Kuratoriums des Hessischen Friedenspreises zu ihrer ermutigenden Wahl; der Preisträgerin gegenüber drücke ich meine Bewunderung für ihren geradlinigen Weg aus, der eine hohe fachliche und berufliche Kompetenz mit großer Verantwortungsbereitschaft über die Grenzen des eigenen Faches hinaus verbindet. Mögen sich viele an ihr ein Beispiel nehmen – in unserem Land wie in der Türkei und darüber hinaus. – Herzliche Glückwünsche, Frau Fincancı.

Frau Prof. Dr. Şebnem Korur Fincancı in ihrer Dankesrede:

Liebe Freundinnen und Freunde, meine Damen und Herren! Jeden von Ihnen einzeln zu nennen, würde ich mir wirklich wünschen, aber, ich denke, dann wird es recht spät für uns alle. Ich weiß, dass es sich bei Ihnen, die hier für mich zusammengekommen sind, um Freundinnen und Freunde handelt; und Sie teilen diesen ganz besonderen Moment mit mir. Sie fanden mich für diesen Preis würdig; und bitte nehmen Sie meinen Dank an. Dieser Preis hat für mich eine ganz besondere Bedeutung – nicht nur für mich, sondern für alle Verteidigerinnen und Verteidiger von Menschenrechten, die sich mit diesem Thema abmühen. Alle Menschen sind Verteidiger, die große Mühen auf sich nehmen; und sie bezahlen dafür einen hohen Preis. Ich möchte mich herzlich bei Ihnen allen dafür bedanken, dass Sie uns stärken, dass Sie mit Ihrer Solidarität dafür sorgen, dass wir sehen und fühlen, dass unsere Mühen nicht übergangen und übersehen werden.

Wir leben in schwierigen Zeiten – wir haben es in den vorhergegangenen Reden mehrmals gehört –: Es ist das 70. Jahr nach der ersten Bekanntgabe von Menschenrechten. Hat sich denn in der Zwischenzeit etwas verändert? – Nicht ganz; innerhalb dieser 70 Jahre fanden unzählige Kriege statt. Noch immer sterben Kinder an Hunger; und Menschen verlieren ihr Leben im Krieg. In so einer Welt müssen wir im Moment leben.

Gab es denn überhaupt leichtere Zeiten? Oder wie leicht sind die Zeiten jemals gewesen? – Ich denke, zurzeit handelt es sich bei den Problemen, die wir haben, wirklich um schwerwiegende. Ich lebe in der Türkei; ich lebe in Istanbul; und in sehr vielen Ländern der Welt erleben wir Rassismus, Diskriminierung und Gewalt. Und das Wichtigste ist: Vielerorts wird versucht, vom Staat ausgeübte Gewalt zu legitimieren. Dies jedoch macht gerade die Menschen, die dafür kämpfen, all diese Probleme sichtbar zu machen, die Menschenrechtsverteidiger, zur Zielscheibe. Wir leben in einer Zeit, in der Menschen marginalisiert und stigmatisiert werden, in der Menschen die Freiheit entzogen, ihr Recht auf Leben angetastet wird und die angesichts vielfältiger Bedrohungen vereinsamen.

Gibt es denn gar keine Hoffnung? Wir haben dieser Tage z. B. wieder an die Ermordung von Tahir Elçi erinnert. Es ging um ein Minarett, das auf vier Füßen ruhte; er wurde vor aller Augen ermordet; und viele Menschenrechtsverteidiger haben auf diesem Weg ihr Leben verloren. Gibt es denn gar keine Hoffnung? – Im Gegenteil: Der größte Gewinn in diesen schweren Zeiten ist die Stärkung von Solidarität und Freundschaft zwischen Menschenrechtsverteidigern und denjenigen, die in der Überzeugung handeln, Verantwortung für die Menschheit zu tragen, und dass sich diese Solidarität in Wellenbewegungen ausbreitet; und dazu haben Sie mir verholfen. Ich konnte das wirklich noch einmal für all die Menschen fühlen, die ihre Jobs verlieren, die im Gefängnis landen, von einem Gefängnis ins andere geschleppt werden, Akademiker, Rechtsanwälte – für die vielen Menschen, die oft mit der Todesstrafe bedroht werden, einschließlich meiner hochgeschätzten Freundin, Eren Keskin. Sie sind von diesen Vorgängen alle betroffen; und für all diese Menschen nehme ich diesen Preis entgegen.

Der Hessische Friedenspreis der Albert-Osswald-Stiftung macht mich wirklich sehr stolz. Ich persönlich fühle mich zwar hoch geehrt; ich fühle mich aber auch in einem Zwiespalt. Dieses Gefühl befällt mich bei jeder Preisverleihung: Stolz auf der einen und Verlegenheit auf der anderen Seite. Ich bin Ärztin und habe immer dafür gestanden, dass Arzt zu sein, viel mehr ist als ein Beruf, dass es sich um eine Lebensform handelt, für die Menschheit zu kämpfen, sich auf die Seite der Menschen zu schlagen. Wie schon Kant sagte: Wenn wir die Wahrheit nicht beim Namen nennen, können wir die Menschenrechte niemals verteidigen. Deshalb brachten mich Ihre Reden dazu, auch diesen Vergleich heranzuziehen. Auch bringt es mich nun tatsächlich in Verlegenheit: Ich habe meine Aufgabe getan. Das ist eigentlich nicht preiswürdig. Das sollte im „normalen“ Leben doch etwas ganz Normales sein.

Ein guter Freund von mir hat vor Gericht in seiner Einlassung ein Gedicht zitiert. Das würde ich Ihnen hier gern vortragen wollen, denn in der Literatur wird ja oft das Leben, die Welt, viel besser zum Ausdruck gebracht, als wir das hier so ohne Weiteres können. Sie alle sind nun hier; und das mit einem Künstler/mit einer Künstlerin zu teilen, denke ich, ist sehr wichtig. In dem Gedicht mit dem Titel „Warten auf den Krieg“, sagt Gülten Akın Cankoçak Folgendes:
Ich sei nicht verantwortlich für die Narzisse, so hatte ich es gelernt. Der Schnee kann unerwartet kommen, Wind kann aufkommen. Es kann lange dauern, Schlimmes kann passieren. Vielleicht erwacht auch die Narzisse nicht wieder. Frag nicht nach dem Rhabarber, nicht nach dem Zweig oder nach der Knospe. Meine Gedanken wurden gebrochen. Die alten Erwartungen sind irritiert. Angst vor Chemikalien, blutige Nachthemden, Sirenen in Wellen. Lasst die Kinder gehen, wohin sie wollen. Lasst sie tun, was sie wollen, denn die Raketen, die Bomben finden sie ohnehin. Ich war verantwortlich für die Narzisse, den Rhabarber und für die Kinder. Hatte ich es falsch verstanden? – Menschheit bedeutet Verantwortung.

Ich bin verlegen, denn ich versuche lediglich, meiner Verantwortung als Mensch gerecht zu werden, neben dem Gefühl des Geehrtwerdens. In diesem endlosen Kampf habe ich mich immer unter Freunden gefühlt und die Kraft, die Stärke, kam von diesen Freundschaften. Folter beseitigt das Gefühl der Nähe. Sie versucht, uns von der Menschheit zu entfernen. Wir müssen Freunde sein – im Namen der Humanität; und wir müssen dafür sorgen, dass Freundschaft ausgebreitet wird. Ich danke Ihnen noch einmal dafür, dass Sie mich dieses Preises für würdig erachten und uns mit dieser Ehrung stärken. Wie gut, dass wir alle zusammen sind. – Vielen Dank.

Urteil gegen die Preisträgerin
Im Dezember 2018, nur wenige Wochen nach der Preisverleihung, wurde Sebnem Korur Fincanci in der Türkei zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihr wird „Terrorpropaganda“ vorgeworfen, weil sie im Jahr 2016 die Friedenspetition „We will not be a party to this crime“ unterschrieben hat. Mit der Petition forderten über 1.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine friedliche Lösung des Konflikts in den kurdischen Gebieten der Türkei.
Die HSFK und der Hessische Landtag haben sich daraufhin mit Sebnem Korur Fincanci solidarisiert und unterstützen ihren friedlichen Einsatz für Menschenrechte.
Aktuell ist die Preisträgerin in der Türkei, aber nicht im Gefängnis. Es besteht noch die Möglichkeit, dass Fincanci vom Berufungsgericht freigesprochen wird, allerdings steht derzeit noch kein Termin für die Verhandlung fest.

 

 

PRIF Redaktion

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Für diesen Beitrag ist die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Peace Research Institute Frankfurt (PRIF) verantwortlich. // The Press and Public Relations Department of the Peace Research Institute Frankfurt (PRIF) is responsible for this article.

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