Aufbruch in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik? | Photo: Unsplash, Christian Lue | Free use

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zur Außen- und Sicherheitspolitik

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht. Auch wenn über den Verlauf der Verhandlungen wenig nach außen drang, lässt sich ohne Kühnheit vermuten, dass es zu anderen Themen mehr Streit gab als zur Außen- und Sicherheitspolitik. Das Maß an Kontroverse zeigt aber nicht unbedingt die Wichtigkeit eines Themenfelds. Dieser Beitrag greift auf einige der Themenfelder zurück, die im Rahmen der Blogreihe zu den Wahlprogrammen beleuchtet wurden, und bewertet auf dieser Basis den Koalitionsvertrag, dessen Umsetzungsmöglichkeiten und mögliche Konfliktfelder der neuen Koalition. Es geht um Rüstungsexporte und Auslandseinsätze der Bundeswehr, zivile Krisenprävention und feministische Außenpolitik sowie den Umgang mit China und Afrika.

Rüstungsexporte

Die Ampelkoalition will Rüstungsexporte strenger kontrollieren. Hierzu soll auf europäischer Ebene eine Rüstungsexportverordnung und auf nationaler Seite ein Rüstungsexportkontrollgesetz angestrebt werden. Politisch verbindliche Standards wie die Politischen Grundsätze für Rüstungsexporte, die Kleinwaffengrundsätze und die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU sollen in ein einheitliches Gesetz überführt werden, das rechtsverbindlich ist, aber mit einem Verbandsklagerecht auch justiziabel gemacht werden muss. Für das künftige Gesetzgebungsverfahren ist es wichtig, Lücken in der deutschen Exportkontrollgesetzgebung zu schließen, wie die Gründung von Tochterfirmen durch deutsche Rüstungsunternehmen oder die Beteiligung an ausländischen Rüstungsfirmen sowie den Technologie- und Knowhow-Transfer insbesondere an Drittstaaten. In einem künftigen Gesetz muss auch der Anspruch auf Ausfuhrgenehmigungen für sonstige Rüstungsgüter abgeschafft werden. Genehmigungen für alle Rüstungsgüter sind dann zu versagen, wenn allein schon die Gefahr droht, dass Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder interne Repressionen mit diesen Waffen oder Rüstungsgütern unternommen werden. Auch wenn Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter im Zielland bewaffnete oder geschlechtsspezifische Gewalt, Terrorismus oder organisierte Kriminalität auslösen oder verschärfen, sind Genehmigungen zu versagen. Drittstaaten, die den internationalen Waffenhandelsvertrag (ATT) nicht ratifiziert haben, dürfen keine deutschen Rüstungsgüter mehr erhalten. Ausnahmen bedürfen der Begründungspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und den Mitgliedern des Bundestages – auch hierzu haben sich die Koalitionspartner vertraglich verpflichtet. Das gilt auch für die Ausweitung von sogenannten Post-Shipment Kontrollen, um den Endverbleib von Kriegswaffen zu überprüfen. Jetzt bleibt abzuwarten, wie schnell die neue Regierung ein Rüstungsexportkontrollgesetz tatsächlich entwickelt und der Bundestag dies beschließt.
von Simone Wisotzki

Auslandseinsätze der Bundeswehr

Die Wahlprogramme von SPD und FDP behandelten Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht einmal als Randthema. Die Haltung beider Parteien zu diesen Missionen zeigte sich aber darin, dass sie im Bundestag der Verlängerung der laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Einsätze mehrheitlich zugestimmt hatten. Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem Wahlprogramm, den deutschen Beitrag zu zivilen und militärischen Einsätzen der Vereinten Nationen „signifikant zu erhöhen“.

Im Kapitel „Deutschlands Verantwortung für Europa und die Welt“ im Koalitionsvertrag dürften andere Themen für mehr Streit zwischen den drei Parteien gesorgt haben. Von größeren Beiträgen Deutschlands zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen ist keine Rede. Auslandseinsätze der Bundeswehr knüpft die Ampelkoalition an einige Bedingungen: „Der Einsatz militärischer Gewalt ist für uns äußerstes Mittel und muss stets in eine realistische politische Bearbeitung von Konflikten und ihrer Ursachen eingebunden sein. Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, basierend auf Grundgesetz und Völkerrecht, einzubetten.“ Zudem müsse „jedem Einsatz der Bundeswehr eine kritisch-inhaltliche Auseinandersetzung und eine Überprüfung der Voraussetzungen vorausgehen sowie die Erarbeitung möglicher Exit-Strategien.“ Hier steht der Koalitionsvertrag erkennbar unter dem Eindruck der Erfahrungen in Afghanistan. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss soll die Evakuierungsmission, eine Enquete-Kommission mit wissenschaftlicher Expertise den Gesamteinsatz in Afghanistan aufarbeiten. Wie gerade von den Grünen lange gefordert, soll es eine regelmäßige Evaluierung aller laufenden Einsätze geben.
von Thorsten Gromes

Zivile Krisenprävention

Von den Koalitionären hatten sich in den Wahlprogrammen einzig die Grünen explizit zu den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ bekannt. Die Leitlinien stehen für ein klares Bekenntnis zum „Primat der Politik und Vorrang der Prävention“ im Umgang mit politischen Krisen und Konflikten. Auch der Koalitionsvertrag erkennt nun die Leitlinien als „gute Basis für Deutschlands Engagement zur Krisenverhütung und Friedensförderung“ an. Dieses generelle Bekenntnis dürfte bei den Koalitionären insgesamt wenig strittig gewesen sein. Darüber hinaus wird die Definition von Planzielen für Personal und finanzielle Mittel für Krisenprävention vereinbart und die Stärkung von Krisenprävention und zivilen Missionen im europäischen Rahmen zugesagt. Dass sich die Idee ziviler Planziele im Koalitionsvertrag wiederfindet, ist erfreulich, auch wenn dies inhaltlich wenig unterlegt wird. Weitreichendere Ideen aus den Wahlprogrammen, wie die Einführung eines parlamentarischen Mechanismus zur Prüfung der friedenspolitischen Verträglichkeit von Gesetzesvorhaben und anderen Maßnahmen (SPD) oder eines Nachhaltigkeits- und Menschenrechts-TÜVs (Grüne), finden sich im Koalitionsvertrag nicht.

Eher überraschend ist, dass die neue Bundesregierung im ersten Jahr „eine umfassende Nationale Sicherheitsstrategie“ vorlegen möchte. Diese Forderung war am prominentesten im Wahlprogramm der Unionsparteien aufgetaucht, die dies, wie auch die FDP, mit der Forderung nach der Einsetzung eines Nationalen Sicherheitsrats verbanden. Details zur Idee der Nationalen Sicherheitsstrategie finden sich im Koalitionsvertrag ebenfalls nicht. Es wäre zu hoffen, dass gerade hier die Grundprinzipien der Leitlinien 2017 und ein umfassender Sicherheitsbegriff zugrunde gelegt werden.
von Melanie Coni-Zimmer

Feministische Außenpolitik

Im Koalitionsvertrag der Ampel finden sich die Gemeinsamkeiten der Wahlprogramme der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in Bezug auf ein inklusives Verständnis von Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung wieder. Er enthält Fortschritte z.B. im Hinblick auf die „reproduktive Selbstbestimmung“, „Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie“ oder auch „Queeres Leben“. Konkret wurde etwa die Abschaffung von §219a und des Transsexuellen-Gesetz beschlossen sowie die Wichtigkeit der Forschung zu Geschlechtergerechtigkeit betont.

Trotz dieser Gemeinsamkeiten beinhalteten die Wahlprogramme deutliche Unterschiede. Während SPD und FDP Rechte und gerechte Repräsentanz für vulnerable Gruppen forderten, betonten Bündnis90/Die Grünen als einzige der drei Parteien ein intersektional-feministisches Verständnis von Gleichstellungspolitik und die Forderung einer feministischen Außenpolitik. Dennoch haben es diese beiden Punkte in den Koalitionsvertrag geschafft. Allein die Erwähnung der feministischen Außenpolitik im Koalitionsvertrag war nicht unumstritten und die Passage ist kurzgehalten. Die Ampelkoalition nimmt sich vor, „die Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit [zu] stärken und gesellschaftliche Diversität [zu] fördern.“ Als konkrete Maßnahmen werden mehr Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen, die Stärkung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ genannt. Feministische Außenpolitik wird zunächst allein auf Frauen und Mädchen bezogen, die „gesellschaftliche Diversität“ nur allgemein benannt.

Erwähnenswert für eine feministischen Außenpolitik ist außerdem die Selbstverpflichtung, „koloniale Kontinuitäten“ zu „überwinden“ und die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu stärken. Aus Perspektive einer feministischen Friedensforschung ist aber kritisch anzumerken, dass allein die Überwindung kolonialer Kontinuitäten nicht mit einer dekolonialen Außenpolitik gleichgestellt werden kann. Auch findet der enge Zusammenhang zwischen Aufrüstung und Geschlechterungerechtigkeiten keine Erwähnung im Koalitionsvertrag. Um wirklich im Sinne einer feministischen Außenpolitik zu handeln, sollte die Bundesregierung konkret z.B. afghanische Menschenrechtsverteidigerinnen in die Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes einbeziehen, mehr Mut zur Abrüstung zeigen und ein eigenes Budget für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 1325 bereitstellen.
von Victoria Scheyer & Simone Wisotzki

China-Politik

Laut Koalitionsvertrag soll im Umgang mit China viel stärker auf europäische Koordination gesetzt werden. Wie schon in den Programmen der Koalitionäre zur Bundestagswahl, wird das Modell aus der EU-Strategie 2019 aufgegriffen, wonach China gleichzeitig Partner, Konkurrent und Rivale sei. Zudem soll eine neue deutsche China-Strategie in gemeinsame EU-Politik eingebettet werden; eine europäische Ausdehnung der bestehenden bilateralen Regierungskonsultationen wird angestrebt. Einziger Programmpunkt auf nationaler Ebene ist der (begrüßenswerte) Ausbau wissenschaftlicher China-Kompetenz.

Die im Koalitionsvertrag genannten Einzelthemen deuten auf einen weitreichenden Agenda-Wechsel von wirtschaftlichen hin zu deutlich brisanteren politischen Fragen, worin sich vor allem Grüne und FDP durchgesetzt haben dürften. Reizpunkte werden nicht nur mit maritimen Territorialkonflikten, Hong Kong und Xinjiang erwähnt, chinesische Menschenrechtsverstöße sollen generell „klar thematisiert“ werden. Der Koalitionsvertrag spricht, wahrscheinlich erstmalig in der deutschen Politik, auch Taiwan an, dessen internationaler Raum durch stärkere Einbindung in internationale Organisationen erweitert werden soll. Das wird einen schwierigen Spagat erfordern, da China empfundene Verstöße gegen das „Ein-China-Prinzip“ zunehmend diplomatisch abstraft. Grundsätzlich bietet sich dieser Weg aber an, da man in den entsprechenden Organisationen hinter den Kulissen und kollektiv mit anderen Staaten an einer Einbindung Taiwans arbeiten kann und sich entsprechend weniger angreifbar macht.
von Pascal Abb

Afrika-Politik

In den Wahlprogrammen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde Afrika im Entwicklungskontext basierend auf der afrikanischen Agenda 2063 verstanden. Dagegen setzte die FDP verstärkt auf eine „Integration Afrikas in regionale und globale Wirtschaftskreisläufe“. Der Koalitionsvertrag beinhaltet die erwartbare Schnittmenge. Diese verspricht keine strategische Neuausrichtung, sondern eher eine Fortführung der Afrika-Politik der Großen Koalition – womöglich mit einer kleinen Kurskorrektur im Bereich Frieden und Sicherheit.

Die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren wird entlang bekannter Linien fortgesetzt. Als institutionelle Ankerpunkte werden die Afrikanische Union (AU), deren Friedens- und Sicherheitsarchitektur als auch deren Freihandelszone AfCFTA gesehen. Zwischen EU und AU sollen die Schwerpunkte Digitalisierung, Energie und Infrastruktur fortgesetzt werden.

Die in den Wahlprogrammen erkennbare Ausdifferenzierung entlang der parteipolitischen Kernthemen lässt sich im Koalitionsvertrag wiederfinden. Neben legalen Migrationswegen erhalten auch die Themen Grundbildung und Gesundheit vermehrt Aufmerksamkeit – alles Themen, die im ehemals CSU-geführten BMZ-Reformprozess degradiert wurden. Während das grüne Narrativ der sozial-ökologischen Transformation keinen Einzug in den Vertrag hält, werden zumindest Klimafinanzierungen, also Finanzierungen von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, als Instrument genannt. Auch wenn sich die neue Regierung weiterhin dem „Compact with Africa“ verpflichtet, stehen Außenwirtschaftsförderung und marktliberale Themen weniger im Fokus als bei der Vorgängerregierung.

Der Themenkomplex Frieden und Sicherheit fällt ebenfalls unter die Schwerpunkte der geplanten Zusammenarbeit. Dabei überrascht, dass die Sahelzone explizit als regionaler Fokus gesetzt wird. Während dies nicht aus den Wahlprogrammen hervorging, setzt dieser Fokus das Engagement der Großen Koalition im Bereich der zivilen Stabilisierungsmaßnahmen fort. Neu ist allerdings die Anpassung des Engagements an die „politische Verfasstheit der einzelnen Staaten“, was einer stärkeren Konditionierung des deutschen Engagements als bisher entspräche.

Insgesamt lässt sich die im Koalitionsvertrag skizzierte Afrika-Politik mit Kontinuität überschreiben. Basierend auf den Wahlprogrammen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hätte man eine strategische Weiterentwicklung erwarten können. Diese wäre insbesondere notwendig, um den komplexen Zusammenhängen zwischen Frieden und Entwicklung gerecht zu werden. Unabhängig vom Koalitionsvertag lassen sich in den kommen vier Jahren entsprechende Handlungsoptionen auch in der Zusammenarbeit zwischen Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungsministerium umsetzen.
von Sophia Birchinger

PRIF Redaktion

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Für diesen Beitrag ist die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Peace Research Institute Frankfurt (PRIF) verantwortlich. // The Press and Public Relations Department of the Peace Research Institute Frankfurt (PRIF) is responsible for this article.

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