Schutzkleidung für die Chemiewaffenabrüstung
Schutzkleidung für die Chemiewaffenabrüstung | Photo: "Public Affairs Branch, Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW)"

Schrecken ohne Ende? Chemiewaffeneinsätze in Syrien

Am 26. Februar wurde einmal mehr berichtet, in Syrien seien chemische Waffen eingesetzt worden. Leider sind diese Meldungen keine Ausnahmen, sondern die jüngsten in einer langen Reihe ähnlicher Berichte. Chemiewaffen sind international geächtet und dürfen nicht als Kriegsmittel verwendet werden. Da es derzeit nicht (mehr) möglich ist, die Verantwortlichen für solche Einsätze unabhängig zu ermitteln, fehlt eine wichtige Voraussetzung dafür, sie eines Tages zur Rechenschaft zu ziehen. Dies wäre jedoch ein wichtiger Beitrag dazu, die Norm gegen Chemiewaffen langfristig aufrechtzuerhalten und ihren Einsatz möglichst ganz zu verhindern.

Chemiewaffeneinsätze in Syrien

Der Einsatz chemischer Waffen im Krieg ist völkerrechtlich verboten und stellt ein Kriegsverbrechen dar, da chemische Kampfstoffe besonders grausam wirken und Kombattanten und Zivilpersonen gleichermaßen treffen können. Mit ihrem Beitritt zum 1997 in Kraft getretenen Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) haben sich 192 Staaten, darunter Syrien, verpflichtet, Chemiewaffen weder einzusetzen noch herzustellen, zu besitzen oder weiterzugeben. Eigentlich sollte das Thema damit ad acta gelegt werden können. Die Realität sieht aber leider anders aus.

Seit 2012 mehrten sich Vorwürfe über den Einsatz von Chemikalien als Waffe in Syrien; meistens handelte es sich dabei um Berichte über Chlorgas, aber auch Angriffe mit Senfgas und Sarin wurden mehrfach beschrieben. Vor allem über Giftgas-Einsätze in Ghouta bei Damaskus am 21. August 2013 und in Khan Sheikhun am 4. April 2017, die besonders viele Opfer forderten, wurde intensiv berichtet.

Dass in Syrien Chemiewaffen eingesetzt wurden, steht außer Frage. Um den Wahrheitsgehalt konkreter Anschuldigungen und insbesondere um die Frage, wer für die Einsätze verantwortlich ist, ranken sich jedoch in den Medien und sozialen Netzwerken zahlreiche Vermutungen und Theorien. Die Schuld wird wahlweise Syriens Präsident Assad und seiner Armee, diversen Oppositions- oder Terrorgruppen oder auch externen Akteuren zugewiesen. Der Einsatz chemischer Waffen wird dabei einerseits in eine Reihe mit anderen dokumentierten syrischen Kriegsverbrechen gestellt, andererseits werden sogenannte „false flag“-Operationen vermutet, in denen Assads Regierung die Schuld zugeschoben werden soll, um äußere Reaktionen, z.B. eine westliche Intervention, zu provozieren. Immerhin hatte der frühere US-Präsident Obama 2012 den Einsatz chemischer Waffen zu einer „roten Linie“ erklärt, und US-Präsident Trump ließ als Reaktion auf den Sarin-Angriff auf Khan Sheikhun im April 2017 einen syrischen Militärflughafen bombardieren. Mitte Februar 2018 erst erklärte zudem der französische Präsident Macron, dass ein erneuter Chemiewaffeneinsatz durch die syrische Regierung für Frankreich einen Interventionsgrund darstelle. Während es sowohl politischen als auch militärisch-strategischen Zielen dienen kann, falsche Anschuldigungen von Chemiewaffeneinsätzen vorzubringen, kann der tatsächliche Einsatz dieser verbotenen Waffen unter anderem dazu beitragen, Gegner zu demoralisieren und die Zivilbevölkerung noch stärker zu terrorisieren, da neben den physischen auch die psychologischen Effekte chemischer Waffen gravierend sind.

Untersuchung vermuteter Chemiewaffeneinsätze

Es überrascht kaum, dass in einem so komplexen Konflikt wie in Syrien selbst fundierte Analysen einzelner Experten oder Staaten kaum als allgemein akzeptierte Nachweise chemischer Angriffe dienen können, da die Ergebnisse und Schlussfolgerungen immer politisch instrumentalisiert werden können. Die aussichtsreichste Möglichkeit, Chemiewaffenangriffe festzustellen und deren Urheber zu ermitteln, liegt daher in unabhängigen internationalen Untersuchungen. Hierfür stehen verschiedene Mechanismen bereit. Zum einen kann der UN-Generalsekretär auf Antrag von UN-Mitgliedsstaaten, auf Geheiß des UN-Sicherheitsrats oder auch auf eigene Initiative eine Untersuchung vermuteter Chemiewaffeneinsätze anstrengen. In Syrien geschah dies 2013; die Experten untersuchten sieben Verdachtsfälle und bestätigten den Einsatz chemischer Waffen für fünf davon, einschließlich des Sarin-Angriffs in Ghouta. Zum anderen hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) 2014 eine Fact-Finding Mission (FFM) speziell für Syrien eingerichtet, die auf Anweisung des Generaldirektors mögliche Chemiewaffeneinsätze untersucht – sie tat dies bisher in über 20 Fällen und ist auch aktuell tätig. Beide Untersuchungsmechanismen haben sich in der Vergangenheit als effektiv erwiesen. Allerdings dürfen beide ihrem Mandat gemäß nur untersuchen, ob chemische Waffen eingesetzt wurden und nicht, wer für den Einsatz verantwortlich war. Letzteres ist aber die Voraussetzung dafür, dass nicht nur die Kriegsverbrechen angeprangert, sondern auch die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Um letzteres zu ermöglichen, beschloss der UN-Sicherheitsrat 2015, den sogenannten OPCW-UN Joint Investigative Mechanism (JIM) einzurichten, der – in der internationalen Abrüstung präzedenzlos – die Urheber jener Chemiewaffeneinsätze identifizieren sollte, die von der FFM als solche bestätigt wurden. Bis 2017 untersuchte der JIM elf solcher Einsätze und konnte laut den Berichten von August und Oktober 2016 sowie von Oktober 2017 in sechs Fällen die schuldige Konfliktpartei ermitteln: Demnach setzte der „Islamische Staat“ in zwei Fällen Senfgas ein, und die syrische Regierung hat drei Einsätze von Chlorgas und den Sarin-Einsatz in Khan Sheikhun zu verantworten.

Kurz nach dem Erscheinen des letzten Berichts verhinderte Russland im November 2017 mit einem Veto die Verlängerung des JIM-Mandats. Während die meisten Staaten die bisherigen Ergebnisse als valide akzeptierten und eine Fortführung des JIM befürworteten, begründete Moskau seine Haltung mit Zweifeln an der Professionalität und Unabhängigkeit des Mechanismus. Da das Mandat des JIM somit Ende 2017 auslief, besteht nun keine Möglichkeit mehr, bei weiteren Chemiewaffeneinsätzen die Schuldigen zu identifizieren und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt für diese Verbrechen vor Gericht zu stellen.

Möglichkeiten zur Ahndung von Chemiewaffeneinsätzen

Der Bestand einer internationalen Norm ist nicht unbedingt dadurch gefährdet, dass jemand gegen sie verstößt – wohl aber dann, wenn Verstöße ungeahndet bleiben. Noch ist die Norm gegen Chemiewaffen robust: Chemiewaffeneinsätze werden unisono verurteilt, kein Staat hat sie bisher als legitim verteidigt, und auch Assad selbst streitet die diesbezüglichen Vorwürfe gegen seine Regierung konsequent ab. Sollte sich aber der Einsatz von Chemiewaffen durch ihren anhaltenden Gebrauch seitens verschiedener Kriegsparteien weiter normalisieren, ohne dass diese dafür Konsequenzen befürchten müssen, könnte dies zu einer Erosion der Norm über Syrien hinaus beitragen. Dem gilt es entschieden entgegenzuwirken.

Die Möglichkeiten hierfür sind begrenzt. Dem UN-Sicherheitsrat kommt eine Schlüsselrolle zu: Sowohl die Verurteilung der Einsätze mit möglichen UN-sanktionierten Konsequenzen als auch eine Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs bedürften eines Sicherheitsratsbeschlusses, der am russischen Widerspruch scheitern dürfte. Aus dem gleichen Grund können die im CWÜ für den Fall eines Vertragsbruchs vorgesehenen Verfahren derzeit nicht greifen. Militärische Strafaktionen einzelner Staaten wären nicht nur wenig zielführend, sondern auch völkerrechtlich fragwürdig. Eine juristische Strafverfolgung oder international konzertierte, völkerrechtlich gedeckte Reaktionen scheinen bis auf Weiteres nicht möglich.

Die „No Impunity“-Initiative Frankreichs

Um in dieser Situation zu verhindern, dass Chemiewaffeneinsätze weiterhin ganz ohne Konsequenzen für die Täter erfolgen können, hat Frankreich im Januar 2018 eine Initiative ins Leben gerufen, die der Straffreiheit entgegenwirken soll. Die „International Partnership Against Impunity for the Use of Chemical Weapons“, der gegenwärtig 24 Staaten und die Europäische Union angehören, hat sich zum Ziel gesetzt, die Norm gegen Chemiewaffen zu stützen, einschlägige Informationen untereinander und mit relevanten internationalen Organisationen auszutauschen, in der UNO und der OVCW gemeinsame Positionen zu vertreten sowie Proliferatoren, also an der Verbreitung und am Einsatz chemischer Waffen Beteiligte, mit Sanktionen zu belegen. Eine konsolidierte Liste der betroffenen Personen und Einrichtungen ist auf der Internetseite der Partnership öffentlich einsehbar. Es sind insbesondere diese Sanktionen und ihre Veröffentlichung, die eine abschreckende Wirkung entfalten und dazu beitragen sollen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings kann es sich dabei in dieser Form nur um politische, nicht um juristische Strafmaßnahmen handeln, die noch dazu auf nationalen und teilweise wenig transparenten Entscheidungsprozessen basieren. Auch erscheint das „naming and shaming“, also die öffentliche Verurteilung Einzelner, ohne vorherige Gerichtsverfahren aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch.

Andererseits setzt die Initiative ein wichtiges Zeichen, dass Staaten nicht gewillt sind, solche eklatanten Verstöße gegen internationale Normen und internationales Recht einfach hinzunehmen. Dieses Signal sollte aufrechterhalten und womöglich noch verstärkt werden. Gleichzeitig sollte mit Nachdruck auf die Wiedereinrichtung des JIM oder eines vergleichbaren Mechanismus hingearbeitet werden. Zudem sollten mittelfristig Institutionen genutzt oder geschaffen werden, über die die Verantwortlichen für Chemiewaffeneinsätze – und auch für andere Kriegsverbrechen – juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies wird einiger Vorarbeit und eines langen Atems bedürfen. Aber ein solches Vorgehen wäre nötig, um das Geschehene aufzuarbeiten und um die internationale Norm gegen Chemiewaffen nachhaltig zu stärken. Eine starke Norm sowie wirksame Ahndungsmöglichkeiten dürften wiederum einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Einsätze chemischer Waffen langfristig zu unterbinden und ihnen hoffentlich irgendwann endgültig ein Ende zu setzen.

Una Jakob

Una Jakob

Dr. Una Jakob ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der HSFK im Programmbereich „Internationale Sicherheit“ und Forschungsgruppenleiterin bei CNTR. Zu ihren Forschungschwerpunkten zählen die Nichtverbreitung und Abrüstung biologischer und chemischer Waffen sowie biologische Sicherheit. // Dr Una Jakob is a Senior Researcher at PRIF in the Research Department “International Security” and Head of Research Group at CNTR. Her research focuses on the nonproliferation and disarmament of biological and chemical weapons as well as on biosecurity issues.

Una Jakob

Dr. Una Jakob ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der HSFK im Programmbereich „Internationale Sicherheit“ und Forschungsgruppenleiterin bei CNTR. Zu ihren Forschungschwerpunkten zählen die Nichtverbreitung und Abrüstung biologischer und chemischer Waffen sowie biologische Sicherheit. // Dr Una Jakob is a Senior Researcher at PRIF in the Research Department “International Security” and Head of Research Group at CNTR. Her research focuses on the nonproliferation and disarmament of biological and chemical weapons as well as on biosecurity issues.

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